Krankenakte – Sollte ich „meine“ Krankenakte anfordern?

Krankenakte – Sollte ich „meine“ Krankenakte anfordern?

Inhaltsverzeichnis

In begründeten Fällen definitiv, mit allgemein sehr starker Tendenz zu ja.

Wenn Sie sich nicht lückenlos erinnern können, dann bleibt Ihnen vermutlich keine Wahl, außer der Anforderung von Unterlagen. Dies wird zu Verzögerungen bei der Beantragung führen, die obendrein den Abschluss gefährden könnten.

Außerdem benötigen Leistungen viele Monate, bis sie Einzug in die Krankenakte finden, da die quartalsweisen Abrechnungsintervalle zeitverzögert abgerechnet werden. D. h. Sie müssen die eigene Gedächtnisleistungen bemühen, weil die Akte nie gänzlich aktuell sein wird!

Beispiel der BKK VerbundPlus (sic!) mit Schreiben vom 05.08.2025 an einen Kunden:

Folgende Leistungsarten sind mit zeitlichem Verzug in der Leistungsauskunft enthalten:

Ambulante ärztliche Leistungen: bis zu 15 Monate

Zahnärztliche Leistungen: bis zu 17 Monate

Arzneimittel: bis zu 11 Monate

Heilmittel: bis zu 05 Monate

Hilfsmittel: bis zu 05 Monate

Folgende Leistungsarten sind mit zeitlichem Verzug in der Leistungsauskunft enthalten:

Ambulante ärztliche Leistungen: bis zu 15 Monate

Zahnärztliche Leistungen: bis zu 17 Monate

Arzneimittel: bis zu 11 Monate

Heilmittel: bis zu 05 Monate

Hilfsmittel: bis zu 05 Monate

Ihre Gesundheitsdaten werden bei den u. g. Stellen gespeichert:

Krankenkasse

Kassenärztliche Vereinigung

(des Bundeslandes)

Heilbehandler

Kassenärztliche Vereinigung

(des Bundeslandes)

Außerdem gibt es nicht nur eine „Akte“! Unterschieden wird zwischen der Patientenakte beim Heilbehandler1 sowie der Patientenquittung,2 die von Krankenkassen, Krankenhäuser oder sonstigen Heilbehandlern erstellt werden kann und vor allem Abrechnungsinformationen enthält.

Ein Auskunftsrecht auf Sozialdaten3 ist vor allem im Zusammenhang mit Unterlagen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen im Pflegefall relevant, wobei der MDK (ggf. mit Schutzbeschränkungen für den Patienten) auskunftspflichtig ist.4

Die genaue Formulierung bietet Stolperfallen, weshalb Sie immer schreiben sollten welche Informationen Sie wünschen. Denn selbst bei falscher Adressierung – z. B. Krankenkasse statt Kassenärztlicher Vereinigung – müsste diese das Ansinnen passend weiterleiten, um das Begehren des Erfragenden zu erfüllen.5 Die Weiterleitung erfolgt in der Praxis nicht immer, leider.

Der MDK wurde bei o. g. Grafik ausgelassen, weil eine reguläre PKV-Beantragung idR nicht mehr möglich ist, wenn der MDK einen Pflegefall betreut. Zwar darf niemand wegen Pflege oder Behinderung abgelehnt werden, wohl aber für die verbundene (Multi-)Morbidität.

Ein Anfordern der Akten stellt eine nicht geschuldete Überobligation dar. Zwar kann Versicherten der Vorwurf gemacht werden, dass sie nicht stärker nachgeforscht haben, doch wäre in einem VVA-Prozess auf den Einzelfall abzustellen, ob dies einen Fahrlässigkeitsvorwurf begründet.6

Wenn Sie „auf Nummer sicher“ gehen wollen würden, müssten Sie von all den o. g. Anlaufstellen alle Daten anfordern. Nur dann ließe sich in Verbindung mit der eigenen Gedächtnisleistung ein lückenloses Bild konstruieren! Fordern Sie nur auszugsweise Akten an, wäre der Vorwurf der selektiven Wissensbeschaffung zwecks Einflussnahme denkbar.

Aller Akteninhalt gilt als bekannt, womit jedes „Vergessen“ zum Vorsatz wird. Einfacher könnten Sie dann der Versicherung den Rauswurf nicht ermöglichen. Wer die Akte anfordert, muss äußerst penibel arbeiten! Aber ohne Akte bestünde die realistische Gefahr eines Rauswurfs, weil in der Akte Unwahrheiten stehen könnten, die ein schlimmeres Bild zeichnen als in der Realität gegeben. Bsp.:

Grafik 196 – 2024-02-22 Auszug Datenbank Reimbursement Institute7

Sie erkennen im o. g. Grafik, dass ein PKV-Antragssteller Gefahr läuft, dass trotz wahrheitsgetreuer Angabe ein Rauswurf drohen kann, weil Rückenschmerzen eine unspezifische Diagnose sind, die sogar als F-Diagnose (Psyche, verlängerter Abfragezeitraum, idR nicht versicherbar) codiert sein können, was ohne Akteneinsicht ggf. nicht oder zu spät wahrgenommen wird. Aufgrund dieser und ähnlicher Beispiele hält der Autor die Anforderung der Krankenakte bei PKV-Abschluss für unumgänglich.

Beachten Sie, dass dies Verwahrer die Daten unterschiedlich lange sowie in nicht einheitlichem Format speichern. Die Löschvorschriften sehen maximal zehn Jahre Aufbewahrungsdauer vor,8 wobei in der Praxis aus Vereinfachungsgründen oft früher gelöscht wird, teilweise aber auch länger aufbewahrt.

Quellenangaben

  1. §630g BGB Einsichtnahme in die Patientenakte https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html
  2. §305 SGB V Auskünfte an Versicherte https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__305.html
  3. §83 SGB X Auskunftsrecht der betroffenen Personen https://dejure.org/gesetze/SGB_X/83.html
  4. §276 III SGB V Zusammenarbeit https://dejure.org/gesetze/SGB_V/276.html
  5. 2010-11-02 BSG – Az. B 1 KR/12/10 R Rz 25 https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/397968/
  6. 2019-09-25 BGH – Az. IV ZR 247/18 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=101246&pos=0&anz=1
  7. „ohne Datum“, 2024-02-22 Aufruf Reimbursement Institute | Eine Einrichtung der RI Innovation GmbH https://reimbursement.info/impressum/
  8. §304 SGB V Aufbewahrung von Daten bei Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__304.html

PKV-Experte Walter Benda

Walter_Benda_PKV-Experte
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Hinweise zu den Google-Bewertungen.

Versicherungsmakler, Autor, etc. pp.

Ein dufter Typ, der Probleme löst. Der Versicherungs-Jesus. Der Langhaar-Bomber, der notfalls bis zur Detonation kämpft. Aber übers Wasser gehen kann er nicht.

5.0
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Walter Benda

Der "Typ", wenn es um die PKV geht!
Das Berater-Vierkantholz mit Vorliebe für Benzin sowie feurige Gespräche...

Ernsthaft: Niemand braucht einen aalglatten Verkäufer. Jeder will einen ehrlichen Berater, oder nicht?
Das Problem ist aber, dass diese Ecken und Kanten haben. Ich bilde da keine Ausnahme, tue aber wenigstens nicht so, als würde ich es jedem rechtmachen (können oder wollen).

Ehrlich gibt es. Schmeckt nur nicht jedem. Leberwursteis gibt es woanders, hier gibt es Honig mit Salzkruste, oder welche Perversion der Kunde - sprich Du - haben möchte.

PKV-WIKI Kapitel

Systemunterschiede

Worin unterscheiden sich die private Krankenversicherung (PKV) von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)?

Zielgruppen

Wer darf in die PKV? Worauf ist zu achten? Welche Fehler sind zu vermeiden? Welche Tipps sind nutzbar?

Pflegeversicherung

Was ist die Pflegepflichtversicherung? Was leistet sie? Wo sind Lücken? Wie schließt man diese? Welche Tipps gibt es für Kinder und Familien?

Kalkulation

Wie berechnet sich der PKV-Beitrag? Warum steigen Prämien? Was tut man dagegen? Woran erkannt man mathematische Mogelpackungen?

Mythen

Die Internetwelt ist voller "Dummgelaber". Ist eine Tarifschließung wirklich gefährlich? Was bringen Bilanzkennzahlen? Wie "spart" man Geld?

Steuern

Wie wird die PKV steuerlich behandelt? Welche Tricks kann man nutzen? Wie optimiert man die Vertrags-Konfiguration?

Leistungfall

Wie läuft die Erstattung im Leistungsfall bei der PKV ab? Was sind sog. Leistungsstörungen? Wie schützt man sich?

Risikoprüfung & Antrag

Was ist eine Gesundheitsprüfung? Was ist eine Risikovoranfrage? Wofür ist das wichtig? Wie setzt man das um?

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Wie schützt man seine Daten, bekommt aber trotzdem eine gute PKV? Was muss man offenlegen, wo darf man schweigen? Wie entlarvt man inkompetente Vermittler?

PKV-Klauseln

GOÄ, Ausland, Krankenhaus, Privatarztwahl, etc.; alles wichtige Klauseln, die wir uns im Details anschauen.

Checklisten & Tools

Checklisten und Tools für den Beratungsablauf, die Kündigung, die Anforderung der Krankenakte etc.