Widerruf des Maklervertrags

Wer nicht mehr von Die Finanzprüfer betreut werden möchte, muss das schlicht kommunizieren! Niemand wird gezwungen zu bleiben, jeder darf gehen, ohne dass ihm Steine in den Weg gelegt werden. Wer keine Betreuung mehr wünscht, kann den Maklervertrag sofort sowie ohne Angabe von Gründen widerrufen. Damit enden sofort die meisten Rechte und Pflichten.

Mehrere Kündigungswege

  • Eine formlose Email an info@die-finanzpruefer.de (Empfehlung: Widerruf in den Betreff schreiben)
  • Ein formloser Widerruf über das Kontaktformular (Empfehlung: Widerruf in den Betreff schreiben)
  • Ein formloser Widerruf über das u. g. Widerrufsformular (schnellster Widerruf)
  • Ein formloser Widerruf via Brief (Empfehlung: Einwurdeinschreiben zw. Nachweis)
  • Eine förmliche Zustellung via Gerichtsvollzieher (Nicht nötig, aber für die Dramaturgie erwähnt!)

Es gibt kein gesetzliches Recht, dass dem Versicherungsmakler eine Auskunft zuspricht, warum der Maklervertrag widerrufen wurde. Aber ein kurzer Hinweis schadet nicht sondern hilft, denn die meisten meiner Kollegen und ich wollen einen guten Service bieten, weshalb wir bemüht sind Fehler zu finden und beseitigen.

Das klappt nicht immer, was schade ist und mir/uns in den meisten Fällen leid tut. Aber jede Kritik, und sei sie hart oder unbequem, öffnet Chancen für andere!

Widerruf-Formular