Diese Seite ist nur (!) für Kunden des Vierpfotenmaklers Dennis Keller, für den ich die Krankenversicherungsberatung durchführe. Natürlich bleibt Dennis dein Berater, der mich „nur“ benutzt. ;)
Anbei findest Du einen Artikel mit Informationen zur OP- & Krankenhaus-Zusatzversicherung.
Wenn Du direkt vergleichen und online abschließen willst, kannst Du den Online-Rechner benutzen. Dort sind nur Tarife freigeschaltet, die wir (Dennis & ich) für sinnvoll halten!
Warum ist eine Krankenhaus-Zusatzversicherung wichtig?
Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung ist wichtig, weil sie die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt übernimmt, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für sog. Wahlleistungen (z. B. ein Ein- oder Zweibettzimmer oder die Privatarztwahl). Eine Zusatzversicherung kann dazu beitragen, die finanziellen Belastungen im Falle eines Krankenhausaufenthalts zu reduzieren oder den Zugang zu bestmöglicher medizinischer Versorgung zu ermöglichen, z. B. durch Spezialisten der Charité in Berlin.
Was versteht man unter dem Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV?
Das Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezieht sich auf die Pflicht der GKV, ihre Leistungen wirtschaftlich und sparsam zu erbringen.
Dies bedeutet, dass die GKV darauf achten muss, dass die Leistungen, die sie erbringt, angemessen und notwendig sind und dass sie nicht überflüssig oder unnötig sind. Sie muss auch sicherstellen, dass die Leistungen zu einem angemessenen Preis erbracht werden und dass sie nicht überteuert sind.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV hat Auswirkungen auf die Art und Weise, wie die GKV-Leistungen erbracht werden und auf die Art und Weise, wie sie die Leistungen vergütet. Zum Beispiel muss die GKV Rabatt-Verträge mit Anbietern abschließen, um bessere Preise zu erhalten, oder sie kann Leistungen einschränken, die als nicht notwendig oder wirtschaftlich unsinnig betrachtet werden.
Doch wie steht es im Gesetz?
Schauen wir uns §12 I SGB V an, wobei der relevante Teil fett hervorgehoben ist.
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Auf gut Deutsch: Es muss so billig wie möglich sein, denn durch das Umlageverfahren wird nur von zwölf bis Mittag gedacht. Alles, was besser ist, egal wie sinnvoll auf mittlere oder lange Sicht, wird nicht bezahlt. Theoretisch dürfte es nicht einmal erbracht werden, außer gegen Privatrechnung. Wo die Krankenhaus-Zusatzversicherung ins Spiel kommt.
Was hat es mit Regressforderungen und Limitierungen der GKV auf sich?
Zusätzlich zum Problem mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot kommen noch Regressforderungen sowie Limitierungen hinzu.
Regressforderungen sind Forderungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die sie gegenüber Krankenhäusern oder Ärzten stellen kann, wenn sie der Ansicht ist, dass diese Leistungen erbracht haben, die nicht erforderlich oder unnötig waren. Diese Forderungen dienen dazu, die Kosten der GKV zu reduzieren, indem sie die Rückzahlung von Leistungen verlangt, die nicht notwendig waren. Dieser Regress gegenüber den Leistungserbringern von der GKV willkürlich bestimmt!
Limitierungen der GKV beziehen sich auf Einschränkungen, die die GKV in Bezug auf die erbrachten Leistungen vornimmt, um ihre Kosten zu reduzieren. Dies kann beinhalten, dass bestimmte Behandlungen oder Medikamente nicht mehr von der GKV bezahlt werden, oder dass die GKV die Anzahl der erlaubten Behandlungen oder medizinischen Leistungen pro Patienten begrenzt. Gehen Sie zu oft zum Arzt oder sind dauerhaft krank, dann zahlt der Arzt drauf!
Diese Regressforderungen und Limitierungen sind Teil der Bemühungen der GKV, ihre Kosten zu reduzieren und sicherzustellen, dass die Leistungen, die sie erbringt, wirtschaftlich und notwendig sind. Leider führt dies in der Praxis zur Drangsalierung der Leistungserbringer, welche existenzbedrohenden Forderungen ausgesetzt sind. D. h. entweder diese verweigern die Behandlung, was sich direkt auf den Patienten auswirkt oder sie bezahlen dafür, dass sie helfen.
Das kann es nicht sein! Bei Privatversicherten gibt es diese Probleme nicht!
Welche Probleme verursachen die DRG-Fallpauschalen bei gesetzlich Versicherten im Krankenhaus?
Die Diagnose Related Groups (DRGs) sind ein System zur Vergütung von Krankenhausleistungen für gesetzlich Versicherte. Es beinhaltet die Zuweisung von Patienten zu bestimmten DRG-Kategorien, basierend auf ihrer Diagnose und dem erforderlichen Behandlungsaufwand. Jede DRG-Kategorie hat eine festgelegte Fallpauschale, die das Krankenhaus für die Behandlung des Patienten erhält, egal wie viel „Medizin gemacht wird“.
Die Verwendung von DRG-Fallpauschalen kann jedoch einige Probleme verursachen, insbesondere für gesetzlich Versicherte:
- Kosteneinsparungen auf Kosten der Qualität: Die Vergütung von Krankenhäusern basiert auf festen DRG-Fallpauschalen, was dazu führen kann, dass Krankenhäuser Kosteneinsparungen vornehmen, um ihre Gewinne zu maximieren, zum Beispiel indem sie die Dauer des Krankenhausaufenthalts verkürzen oder Personal einsparen. Dies kann jedoch die Qualität der Behandlung beeinträchtigen.
- Einschränkungen bei der Behandlung von Patienten mit komplexen Erkrankungen: Patienten mit komplexen Erkrankungen oder Mehrfacherkrankungen können in mehrere DRG-Kategorien fallen aber dennoch nicht mehrfach abgerechnet werden, sondern bestenfalls mit der höchsten Einzelfallpauschale.
Was ist generell bei einer Krankenhaus-Zusatzversicherung wichtig?
Es gibt einige wichtige Faktoren, die bei der Wahl einer Krankenhaus-Zusatzversicherung zu berücksichtigen sind:
- Leistungen: Es ist wichtig, sich über die Leistungen der verschiedenen Versicherungen zu informieren und zu vergleichen. Welche Leistungen werden genau übernommen? Wie hoch sind die Leistungslimits? Es gibt unterschiedliche Tarife, die sich in der Höhe der Beiträge und der Leistungen unterscheiden. Es ist wichtig, sich für einen Tarif zu entscheiden, der die individuellen Bedürfnisse am besten abdeckt.
- Selbstbeteiligung: Einige Versicherungen haben eine Selbstbeteiligung, d.h. man muss einen Teil der Kosten selbst tragen. Krankenhaus-Tarife mit einer Selbstbeteiligung sind Unfug und daher abzulehnen
- Mit oder ohne Alterungsrückstellungen?
- Wartezeiten: Manche Versicherungen haben Wartezeiten, bevor man die Leistungen in Anspruch nehmen kann. Es ist wichtig, sich über die Wartezeiten zu informieren und zu entscheiden, ob man damit einverstanden ist; wenn man hier überhaupt etwas machen kann.
- Kündigungsfristen: Es ist wichtig sich über die Kündigungsfristen und die Modalitäten zu informieren, falls man die Versicherung später einmal kündigen möchte, z. B., weil feste Wechselzeitpunkte bekannt sind.
Welche Leistungen sind bei einer Krankenhaus-Zusatzversicherung wichtig?
Wichtige Leistungen, die in einer Krankenhaus-Zusatzversicherung enthalten sein sollten, sind:
- Wahlleistung Unterkunft, das Ein- oder Zweibettzimmer: Einige Versicherungen übernehmen die Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer, wenn es medizinisch erforderlich ist. Dabei kostet das 1-Bett-Zimmer ein paar Euro mehr als die 2er-Zimmer.
- Wahlleistung Privatarztwahl: Hier geht es NICHT um Chefarztbehandlung, sondern die Privatarztwahl, also die Wahl wer, wann, was mit deinem Körper macht. Ob der tattrige Greis a.k.a. Chefarzt dir morgens mit Alkoholfahne die Hand schüttelt, ist völlig egal. Aber Du willst sicher mitbestimmen, wer dich behandeln darf oder auch nicht!
- Gebührenordnung über den Höchstsatz: Ohne diesen Punkt handelt es sich nur um eine glorifizierte Unterkunft. Entweder der Tarif ermöglicht bestmögliche Versorgung oder ein einfaches Krankenhaus-Tagegeld würde die bessere Unterbringung auch ermöglichen.
- Unterbringung in einem anderen Krankenhaus: Einige Versicherungen übernehmen die Kosten für eine Unterbringung im Krankenhaus, wenn es medizinisch erforderlich ist, auch wenn es von der ursprünglichen Einweisung abweicht.
- Ambulante Operationen: Einige Versicherungen übernehmen die Kosten für ambulante Operationen, die in einem Krankenhaus statt einer Übernachtung durchgeführt werden. Da immer mehr Behandlungen ambulant erfolgen, gewinnt dieser Punkt an Bedeutung.
- Anschlussheilbehandlung: Einige Versicherungen übernehmen die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt.
- Reha: Einige Versicherungen übernehmen die Kosten für eine Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt.
Es ist wichtig, sich über die genauen Leistungen der verschiedenen Versicherungen zu informieren und zu vergleichen, um die passende Versicherung zu finden. Es gilt stets der Grundsatz:
Richtig oder gar nicht!
Was ist der Unterschied zwischen einer Krankenhaus-Zusatzversicherung mit und ohne Alterungsrückstellungen?
Der Unterschied zwischen einer Krankenhaus-Zusatzversicherung mit und ohne Alterungsrückstellungen besteht darin, wie die Beiträge berechnet werden.
Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung ohne Alterungsrückstellungen hat in der Regel einen günstigeren Anfangs-Beitrag, da die Beiträge an die Alterung der Versicherten angepasst werden. Das bedeutet, dass die Beiträge im Laufe der Zeit steigen werden, weil Du älter wirst. Hinzu kommt die Beitragsanpassung aufgrund der Inflation, da alles im Leben teurer wird.
Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung mit Alterungsrückstellungen hingegen hat in der Regel höhere Anfangs-Beiträge aber niedrigere Rentenbeiträge, da sie Alterungsrückstellungen vorsieht. Diese Alterungsrückstellungen sind geldwerte Reserven, die dafür sorgen, dass die Beiträge der Versicherten an die Alterung angepasst werden können. Dies bedeutet, dass der Tarif nicht teurer wird, weil Du älter wirst. Die Steigerungen aufgrund der Inflation kommen dennoch hinzu, denn nichts im Leben bleibt dauerhaft günstig.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Beiträge für die Krankenhaus-Zusatzversicherung mit Alterungsrückstellungen in der Regel nur anfangs höher sind als die Beiträge für eine Krankenhaus-Zusatzversicherung ohne Alterungsrückstellungen. Allerdings wird es zumeist im Alter dazu führen, dass die Beiträge für die Krankenhaus-Zusatzversicherung ohne Alterungsrückstellungen höher sind als die Beiträge für eine Krankenhaus-Zusatzversicherung mit Alterungsrückstellungen.
Daher sind Tarife mit Alterungsrückstellungen zu empfehlen. Tarife ohne sollten die Ausnahme bleiben.
Was hat es mit den Wartezeiten auf sich?
Wartezeiten sind ein wichtiger Faktor bei der Wahl einer Krankenhaus-Zusatzversicherung. Wartezeiten beziehen sich auf die Zeit, die man warten muss, bevor man die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen kann.
Einige Versicherungen haben Wartezeiten, bevor man die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen kann. Diese Wartezeiten sind in der Regel für bestimmte Leistungen wie zum Beispiel Privatarztwahl, Anschlussheilbehandlungen oder Schwangerschaft.
Die Wartezeiten können unterschiedlich lang sein, je nach Versicherung und Leistung. Manche Versicherungen haben zum Beispiel eine Wartezeit von 3 Monaten, während andere eine Wartezeit von 8 Monaten haben.
Es ist zu beachten, dass Wartezeiten nicht unbedingt für alle Leistungen einer Versicherung gelten und manche Versicherungen sogar ohne Wartezeiten angeboten werden. Es ist wichtig, die Bedingungen und Leistungen der Versicherungen genau zu vergleichen, um die passende Versicherung für sich zu finden. Aber das ist unser Job; also mach dir keinen Kopf! 😉
Was hat es mit der Schwangerschaft in Bezug auf die Wartezeiten und Versicherbarkeit auf sich?
In Bezug auf Schwangerschaft und Wartezeiten gibt es einige Dinge, die es zu beachten gilt:
- Wartezeiten bei Schwangerschaft: Einige Versicherungen haben Wartezeiten, bevor man die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen kann. Diese Wartezeiten können auch für Schwangerschaftsleistungen gelten. „Einige“ ist dabei lustig, denn per Stand 2023-01 wüsste ich nur von der BBKK, welche trotz Schwangerschaft die Wahlleistungen erbringt.
- Versicherbarkeit während Schwangerschaft: Früher galt, dass einige Versicherungen nicht während einer Schwangerschaft abgeschlossen werden konnten. Das ist mittlerweile verboten. Aber bis auf eine Ausnahme schließen alle anderen die Wahlleistungen aus, so dass der Abschluss nach bekannter Schwangerschaft meistens sinnlos ist.
- Leistungen während Schwangerschaft: Einige Versicherungen bieten spezielle Leistungen während der Schwangerschaft, wie zum Beispiel die Kostenübernahme für eine Entbindung im Krankenhaus oder Unterstützung bei der Wahl des Geburtsortes. Die Gyn ist nach Meinung des Autors eine jener Stationen, wo der Unterschied von gesetzlich zu privat kaum zu spüren ist.
Eine Schwangerschaft ist kein KO-Kriterium für den Abschluss, bringt aber nur bei der BBKK auch die erwünschten Mehrleistungen. Andere Versicherungen, die sowas zeitweise angeboten haben (Beispiel Gothaer oder Barmenia) haben diese Tarife wegen schlechter Schadenverläufe eingestellt.
Was hat es mit den Gesundheitsfragen auf sich?
Bei Krankenhaus-Zusatzversicherungen müssen Sie beim Abschluss eines Vertrags bestimmte Gesundheitsfragen beantworten. Diese Fragen dienen dazu, das Risiko für die Versicherung zu bestimmen und die Beiträge entsprechend festzulegen. Beispielsweise können Fragen gestellt werden, ob Sie in der Vergangenheit schon einmal im Krankenhaus waren, oder ob Sie an einer bestimmten Krankheit leiden. Auch die Frage nach Medikamenten und psychiatrischen Behandlungen sind üblich.
Es kann vorkommen, dass bei bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren die Versicherung ablehnt, oder dass höhere Beiträge verlangt werden. Grundsätzlich gilt: Erst sollte versucht werden eine normale Versicherung zu bekommen, bevor man auf Tarife ausweicht, welche keine oder vereinfachte Gesundheitsfragen haben.
Kriegsentscheidend: Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen ehrlich sein, sonst droht der Totalverlust.
Dazu gehört auch die Aufarbeitung der Gesundheitsakte. Es wird nicht einfach ein Antrag gestellt, sondern im Vorfeld geprüft, wer zu welchen Konditionen Schutz bietet.
Was taugen Tarife, die keine oder vereinfachte Gesundheitsfragen haben?
Tarife, die keine oder vereinfachte Gesundheitsfragen haben, haben den Vorteil, dass sie einfacher und schneller abgeschlossen werden können. Es entfällt der Aufwand, umfangreiche Gesundheitsfragen zu beantworten und es besteht in der Regel keine Gefahr einer Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen.
Ein Nachteil solcher Tarife kann jedoch sein, dass die Beiträge höher sind, weil die Versicherung das Risiko nicht so genau einschätzen kann und Rücklagen für die sogenannten Über-Risiken bilden muss. Es kann auch sein, dass bestimmte Leistungen nicht oder nur eingeschränkt in Anspruch genommen werden können, wenn man vorher bestimmte Gesundheitsfragen nicht beantworten musste.
Es ist wichtig, sich über die Leistungen und Bedingungen solcher Tarife im Vergleich zu Tarifen mit umfangreicheren Gesundheitsfragen zu informieren, um die passende Wahl treffen zu können.
Man kann festhalten, dass diese Tarife nur Notlösungen sind, wenn man keine besseren Tarife abschließen kann.
Welche Leistungen zahlt die GKV im Krankenhaus?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt im Krankenhaus eine Vielzahl von Leistungen, darunter:
- Unterbringung und Verpflegung in der allgemeinen Pflegekasse: Die GKV übernimmt die Kosten für die Unterbringung im Krankenhaus sowie die Kosten für die Verpflegung. Aber nur im Mehrbett-Zimmer sowie nach gesetzlichem Standard, was dazu führen kann, dass Du im 6-Bett-Zimmer landest, bei dem die letzte Mahlzeit um 16:00 Uhr serviert wird.
- Medizinische Behandlungen im Rahmen der DRG-Fallpauschalen: Die GKV übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen, die im Krankenhaus durchgeführt werden, wie zum Beispiel Operationen, Untersuchungen und Therapien. Aber nur im o. g. gesetzlichen Rahmen.
- Medikamente gem. Mantelvertrag: Die GKV übernimmt die Kosten für Medikamente, die im Krankenhaus verabreicht werden. Aber nur jene, die dem Mantelvertrag angehören. Das bedeutet in der Regel, dass Generika bevorzugt werden, was ich ok finde. Aber es kann auch bedeuten, dass neuartige oder bessere Präparate (weil teurer) nicht zugänglich sind.
- Anschlussheilbehandlung in einem Plan-Krankenhaus: Die GKV übernimmt die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung, die nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig ist.
- Rehabilitation in einer gemeinen Sozial-Reha, falls kein anderer Sozialversicherungsträger leisten muss: Die GKV übernimmt die Kosten für eine Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Leistungen von der GKV und je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Auch für Selbstständige macht es einen Unterschied, denn diese leisten oft keine Sozialversicherungsbeiträge, weshalb sie bei Kur, Reha und Anschlussheilbehandlung genauer hingucken müssen.
Welche Krankenhaus-Leistungen übernimmt die GKV nicht?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt in der Regel eine Vielzahl von Leistungen im Krankenhaus, aber es gibt auch einige Leistungen, die sie in der Regel nicht übernimmt. Dazu gehören:
- Wahlleistung Unterkunft
- Wahlleistung Privatarztwahl
- Privatärztliche Belegärzte
- Privatärztliche Fachärzte
- Experimentalverfahren (außer in Studien)
- Therapien, die gem. Wirtschaftlichkeitsgebot „zu teuer“ sind
Speziell das Wirtschaftlichkeitsgebot stellt ein Problem dar!
Welche Unterschiede haben Privatkliniken gegenüber öffentlichen Krankenhäusern?
Privatkliniken und öffentliche Krankenhäuser unterscheiden sich in einigen wichtigen Aspekten:
- Finanzierung: Privatkliniken werden in der Regel durch private Investoren oder durch Patientenbeiträge finanziert, während öffentliche Krankenhäuser durch Steuern und öffentliche Mittel finanziert werden.
- Behandlungsangebot: Privatkliniken bieten in der Regel eine breitere Palette von Behandlungsmöglichkeiten und haben oft spezialisierte Abteilungen, wie z.B. für Onkologie, Orthopädie, Kardiologie usw. Öffentliche Krankenhäuser haben in der Regel eine größere Vielfalt an Abteilungen und Behandlungsoptionen, die für Patienten ohne private Krankenversicherung oft unzugänglich sind.
- Behandlungsqualität: Beide Typen von Krankenhäusern haben in der Regel eine hohe Behandlungsqualität, aber Privatkliniken haben oft Zugang zu moderneren Technologien und besseren Ressourcen, was dazu führen kann, dass die Behandlungsqualität höher ist.
- Wartezeiten: Privatkliniken haben in der Regel kürzere Wartezeiten für Behandlungen als öffentliche Krankenhäuser.
- Krankenhaus- und Zimmerkomfort: Privatkliniken bieten oft höheren Komfort in den Patientenzimmern, wie z.B. Ein- oder Zweibettzimmer, Fernseher, eine Lounge für Gäste, Buffet statt Kantinen-Essen usw.
Was sind gemischte Anstalten?
Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser, die sowohl von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch von privaten Krankenversicherungen und Privatpatienten finanziert werden. Sie sind in der Regel wie öffentliche Krankenhäuser organisiert und haben ähnliche Behandlungsangebote und -standards wie öffentliche Krankenhäuser, aber oft auch spezialisierte Abteilungen und mehr Ressourcen. Man kann sagen: Eine gemischte Anstalt ist ein Krankenhaus, was mehr macht als ein rein öffentliches Krankenhaus.
Die Behandlung in gemischten Anstalten ist in der Regel für Patienten mit einer gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos, aber Patienten können auch gegen einen Zuschuss eine privatärztliche Behandlung oder ein Ein- oder Zweibettzimmer wählen.
Gemischte Anstalten sind eine Art von Krankenhäusern, die in Deutschland verbreitet sind und eine Möglichkeit bieten, sowohl öffentliche als auch private Leistungen in Anspruch zu nehmen. Schätzungen zufolge sind ca. 1/3 aller Kliniken sog. gemischte Anstalten.
Was ist ein Plan-Krankenhaus und was ist ein Maximalversorger?
Es ist wichtig zu beachten, dass die Begriffe „Plan-Krankenhaus“ und „Maximalversorger“ unterschiedlich definiert werden können und von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft und von Bundesland zu Bundesland variieren können. Daher folgen hier die gängigen Definitionen der Praxis.
Was ist ein Plan-Krankenhaus?
Ein Plan-Krankenhaus bei der GKV ist eine normale Klinik, die gemäß Bundesplan und Gesetz über die Entgelte für die voll- und teilstationäre Leistungen finanziert wird.
Ein Plan-Krankenhaus der PKV ist ein Krankenhaus, das von einer privaten Krankenversicherung (PKV) ausgewählt wurde, um bestimmte Leistungen zu einem besonders günstigen Preis anzubieten. Diese Krankenhäuser haben in der Regel eine Vereinbarung mit der PKV, dass sie bestimmte Leistungen zu einem festgelegten Preis erbringen. Patienten, die eine private Krankenversicherung haben, können sich in einem Plan-Krankenhaus behandeln lassen und müssen in der Regel nur einen geringeren Eigenanteil zahlen, teilweise gar keinen Eigenanteil.
Was ist ein Maximalversorger?
In der GKV beschreibt ein Maximalversorger jenes Krankenhaus, das keine Patienten ablehnen darf. Hier muss jeder behandelt werden, was zu langen Wartezeiten führen kann, wenn andere Krankenhäuser aus Wirtschaftlichkeitsgründen „sperren“, d. h. keine Patienten mehr aufnehmen, sondern an den Maximalversorger verweisen. In Köln-Merheim führt dies beispielsweise dazu, dass eine dauerhafte Triarchie notwendig ist. Deshalb können kleinere Probleme in der Notfallambulanz teils nicht mehr behandelt werden, weil zu viele Schwerverletzte eingeliefert werden.
Auch PKV-Versicherte sollten wissen, wo ihr nächstgelegener Maximalversorger ist.
Ein Maximalversorger der PKV ist ein Krankenhaus, das eine breite Palette von medizinischen Leistungen anbietet und auf eine hohe Qualität der Behandlungen setzt. Diese Krankenhäuser haben in der Regel spezialisierte Abteilungen und Ärzte sowie moderne Technologien und Ausstattungen. Patienten, die in einem Maximalversorger behandelt werden, erhalten in der Regel eine hochwertige Behandlung, aber die Kosten können höher sein als in anderen Krankenhäusern.
Unter welchen Umständen dürfen Krankenhäuser Patienten ablehnen?
Krankenhäuser dürfen Patienten unter bestimmten Umständen ablehnen, einschließlich:
- Wenn das Krankenhaus voll ist und keine freien Betten mehr verfügbar sind, was nicht für den GKV-Maximalversorger gilt.
- Wenn das Krankenhaus nicht über die erforderlichen Ressourcen oder Fachärzte verfügt, um eine bestimmte Behandlung durchzuführen.
- Wenn der Patient eine ansteckende Krankheit hat und das Risiko besteht, dass andere Patienten oder das Personal angesteckt werden könnten.
- Wenn der Patient nicht in der Lage ist, die Kosten für die Behandlung zu tragen oder nicht über die erforderliche Versicherung verfügt, wobei dies Bundesbürger theoretisch nie betreffen sollte.
- Wenn der Patient gegen die Regeln und Richtlinien des Krankenhauses verstößt, wie z.B. bei unangemessenem Verhalten, z. B. Bedrohung oder Missachtung der Anweisungen des Personals.
Es gibt auch Fälle, in denen eine Behandlung ablehnt werden muss, weil sie für den Patienten nicht medizinisch sinnvoll oder sogar schädlich ist. Ein Arzt oder ein medizinisches Team werden diese Entscheidungen immer im besten Interesse des Patienten treffen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet sind, Patienten in Notfällen aufzunehmen und zu behandeln, unabhängig von ihrer Fähigkeit, die Kosten zu tragen oder ihrer Versicherungssituation. Aufgrund der Triarchie kann es dennoch zu sehr langen Wartezeiten kommen.
Online Krankenhaus-Zusatzversicherungen vergleichen und abschließen
Welche Tarife mit Alterungsrückstellungen sind empfehlenswert?
- ARAG: 261, 262
- Barmenia: Mehr Komfort 1-Bett, Mehr Komfort 2-Bett
- Gothaer: MediClinic Premium
- Hallesche: GIGA.ClinicAR
- Nürnberger: SG1, SG2
- Süddeutsche (SDK): Klinik 1-Bett, Klinik 2-Bett
- Württembergische: SZE + SZ
Welche Tarife ohne Alterungsrückstellungen sind empfehlenswert?
Hier ist es fast egal, welcher Anbieter, so lange die wichtigsten Leistungspunkte erfüllt sind. Tarife ohne Alterungsrückstellungen sollten aber nur die Notlösung sein, denn auf lange Sicht sind sie teurer. Empfehlenswerte Anbieter/Tarife sind:
- ARAG: MedKlinik 1 L, MedKlinik 2-Bett L
- Barmenia: BusinessClass top+
- BBKK: KlinikPrivat Premium
- Bayerische: Prestige (S)
- Continentale: SG1, SG2
- Janitos: Ja stationär plus
- Süddeutsche (SDK): SP1O, SP2O
- Universa: uni-SZ II plus
Änderungen sind hier an der Tagesordnung, d. h. vereinzelt fallen Tarife hintern über oder kommen neu hinzu. Mit den o. g. Tarife ist aber eine solide Basis getroffen.