Welche Rolle spielt die Software des Beraters?

Eine große Rolle! Sie sollten sich zusichern sowie live demonstrieren lassen, dass der Vermittler alle Gesellschaften in der Auswahl berücksichtigt. Einige Vermittler arbeiten mit Software, die von Pools gesponsort wird, wo nur jene Anbieter enthalten sind, mit denen der Pool kooperiert. Beispielsweise gehört der am stärksten verbreitete Software-Anbieter Softfair[1] dem Münchener Maklerpool Fondsfinanz.[2] Jene Partner der Fondsfinanz, welche Softfair nutzen, haben keinen Einfluss darauf welche Tarife angezeigt werden und welche ausgeblendet sind.

Das Vergleichsportal Verifox, das eine Zulassung als Versicherungsmakler hat, muss darauf hinweisen, dass es nur 48% des Marktes abdeckt,[3] denn unter den fehlenden Gesellschaften könnten für den Verbraucher relevante Lösungen sein. Gleiches gilt für Check24 oder andere Plattformen.

Auch bei vom Vermittler gekaufter oder lizensierter Software gilt es Vorsicht walten zu lassen, denn oft kann man per Knopfdruck ganze Gesellschaften verschwinden lassen.

Grafik  – Screenshot Levelnine PKV Version 3.0.161

Vereinzelt werden zwar die Gesellschaften eingeblendet, jedoch nicht die wettbewerbsfähigen Tarife.

Auch können vereinzelt bestimmte Tarife prominent hervorgehoben oder deren Antragsstrecke blockiert werden. Dazu ein Bildbeispiel aus fb-expert,[4] einer Vergleichs-Software des Analysehauses Franke & Bornberg:[5]

Grafik  – Screenshot aus Vergleichssoftware fb-xpert vom 28.08.2020

Dabei sind die o. g. Anbieter keine Einzelfälle. Jede Software hat eine Pool-Version sowie eine Kauf-Version. Die Möglichkeiten zur Manipulation sind überall ähnlich.

Es liegt der Verdacht nahe, dass Gesellschaften, die nicht mit freien Vermittlern kooperieren oder unterdurchschnittliche Provisionen zahlen, nicht aufgelistet sind. Berichte, wie jener über die 400 Millionen Euro „Regalgeld“ bei der Deutschen Bank, nähren den Verdacht. Die Zurich Versicherung hat der Deutschen Bank ca. 300 Millionen Euro gezahlt und die Talanx-Gruppe ca. 110 Millionen Euro, um die exklusiven Versicherungspartner im Vertrieb der deutschen Bank zu sein.[6]

Lassen Sie sich bestätigen, dass nichts ausgeblendet wurde. Es gibt nur Tendenzen in der Rechtsprechung sowie der Fachliteratur,[7] die es als Nebenpflicht des Maklers[8] ansehen, dass die fehlenden Gesellschaften genannt werden. Noch existiert dazu keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Außerdem können Sie schlecht kritisieren, dass etwas fehlt, wenn Sie es nicht kennen.

Lassen Sie sich nicht auf Einreden ein, warum man die ausgeblendeten Angebote nicht brauchen sollte. Entweder es gibt Fakten oder es gibt sie nicht! Die exakten Einschränkung einer „hinreichenden Anzahl von Versicherungen“ sowie den Umfang der „eingeschränkten Beratungsgrundlage“[9] sollten Sie als Verbraucher kennen!

Aus Kostengründen kommt es oft vor, dass nicht alle Altersklassen in Vergleichsprogrammen berechnet werden können, weil die Unternehmen keine entsprechende Datenbasis liefern. Es gibt kein Höchstaufnahmealter in der PKV. Ältere Interessenten können Einzelabfragen bei den Gesellschaften vornehmen. Eine Altersdiskriminierung ist verboten, weshalb hier teils durch Behinderungen gezielt abgewimmelt wird.

Es gibt keine online frei verfügbare Software, die eine ausreichend gute Datenbasis hat als dass sie zur Eigenrecherche nutzbar wäre. Die „Check24 Vergleichsportal für Krankenversicherung GmbH“ ist selbst registrierter Versicherungsmakler,[10] auf welchen die bisherigen Kritiken zutreffen. Speziell deren Tarifauswertung ist mit ca. 20 Kriterien sehr dürftig aufgestellt.[11] Hüten Sie sich vor der Nutzung von Check24 & Konsorten im Rahmen der PKV-Auswahl!

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Quellen

[1]„ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 SOFTFAIR GMBH https://www.softfair.de/

[2]„ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Fonds Finanz Maklerservice GmbH https://www.fondsfinanz.de/

[3] 2020-06-03 LG Heidelberg Az. 6 O 7/19 https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2020/05/11/lg_heidelberg_06.03.2020.pdf

[4]„ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Franke und Bornberg GmbH Vergleichssoftware https://www.fb-xpert.de/

[5]„ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Franke und Bornberg GmbH https://www.franke-bornberg.de/

[6] 2020-06-03 Süddeutsche – Die Deutsche Bank und die Versicherer https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/finanzbranche-die-deutsche-bank-und-die-versicherer-1.4925811

[7] 2020-07-20 Versicherungsmagazin – Darf die Makler-Beratungsgrundlage eingeschränkt werden? https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/darf-die-makler-beratungsgrundlage-beschraenkt-sein-2642415.html?utm_medium=email&utm_campaign=2020-07-21&utm_source=vmmnl

[8] §61 I S1 VVG Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers https://dejure.org/gesetze/VVG/61.html

[9] §60 I VVG Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers https://dejure.org/gesetze/VVG/60.html

[10]„ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 https://www.check24.de/unternehmen/impressum/#comp30

[11]„ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 https://www.check24.de/private-krankenversicherung/

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