Was taugen Stiftung Warentest & Konsorten?

Frei heraus, obwohl die von mir kritisierten Institute die Beratung durch einen Versicherungsmakler empfehlen:[1] Deren Beiträge sind gefährlich! Es sind oft keine ausgebildeten Fachleute, sondern dedizierte Laien, die sich eingelesen haben.

Die in den verschiedenen Finanzzeitschriften herausgebrachten Tests, Rennlisten sowie Kriterienkataloge sind höchst dürftig, oft auch falsch.[2] Beispiel: Die Stiftung Finanztest empfiehlt die Privatarztwahl aber gleichzeitig nur die Versicherung des Höchstsatzes der GOÄ (3,5x), womit der Zugang zu Spezialisten bzw. Privatkliniken ggf. nicht möglich ist. Wie unter dieser Prämisse nur 3/120 der Tarife gut sein sollen, wird nicht beantwortet.[3] Anderes Beispiel: Die WirtschaftsWoche versucht sich an Rennlisten für das Krankentagegeld. Für die Bestnote müssen stufenweise Wiedereingliederungsmaßnahmen (vgl. Hamburger-Modell)[4] bezahlt werden und die Versicherung muss auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten. Die Württembergische und die Barmenia erhalten in dem Artikel die Bestnoten. Dabei wurde nicht selbst recherchiert, sondern es wurden ungeprüft die Angaben von Morgen & Morgen übernommen,[5] samt der Fehler. Die Barmenia hat keine Regelungen zur Wiedereingliederung im „geprüften“ Tarif.[6] Die Württembergische verzichtet bei GKV-Versicherten nicht auf das Kündigungsrecht.[7]

Selbst in vermeintlichen Fachzeitschriften kommt es zu schweren Patzern, so z. B. bei procontra, die einseitig alle PKV-Tarife vereinheitlich als pauschal besser als die GKV darstellen.

Grafik  – Nicht gekennzeichnete Pro-PKV-Werbung der UniVersa[8]

Diese von der UniVersa Versicherung bezahlte Werbung wurde nicht gekennzeichnet und war nur erkennbar, weil der Newsletter-Link einen entsprechenden Verweis hatte. Anbei der Newsletter-Link, wo relevante Teile in fett hervorgehoben sind.

https://www.procontra-online.de/2021/universa/pkv-wissen/themenseite-1121-pkv-wissen-artikel/?tx_news_pi1[news]=15341&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&tx_news_pi1[month]=11&tx_news_pi1[year]=2021&utm_source=procontra%20Newsletter&utm_campaign=e385e1f098-Newsletter_procontra_KW19-01_COPY_01&utm_medium=email&utm_term=0_f0c7f74b85-e385e1f098-105602713&fbclid=IwAR2Pu4oK8aBvmdXyaXIAJmI-yWzQvug10JF75xw9ETeOF_EQXc6zUV5jGuE

Nach Lektüre dieses Buches dürften Sie ein höheres Wissen haben als die meisten „Finanztester“.

Unabhängig davon kann eine Zeitschrift niemals eine Beratung ersetzen! Weder ist sie vollständig, noch geht sie auf ihren individuellen Einzelfall ein. Auch ist die Aktualität nie gewährleistet, da zwischen Recherche, Redaktion, Lektorat, Formatierung und Print einige Zeit vergeht.

Es fehlen Informationen zum Umfang, vor allem zu den nicht geprüften Kriterien. Die Bewertungsmatrix ist vorgefertigt aus Sicht der Zeitschrift, muss aber nicht Ihren Bedarf widerspiegeln. Außerdem: Die Zeitschrift haftet nicht! Klingt harmlos, ist aber brandgefährlich. Wenn Sie mit dem Testergebnis einer Zeitschrift in eine Agentur laufen und einen bestimmten Tarif kaufen wollen, dann werden Sie diesen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bekommen. Warum sollte der Vertreter einige tausend Euro ablehnen, für die er nicht einmal haften würde, weil er auf Kundenwunsch und Basis der mitgebrachten „Empfehlungen“ den expliziten Wunsch bedient hat?

Spätestens wenn die Finanzzeitschrift Siegel vergibt, wie es z. B. die Stiftung Warentest tut,[9] ist die Seriosität dahin. Unter dem Begriff Silvesterputz versteht man in der Finanzwirtschaft die Optimierung von Produkten, bis sie perfekt in das Prüfschema einer Ratingagentur bzw. Zeitschrift passen, bevor sie der Öffentlichkeit vorgestellt wird.[10] Die Bewertenden verdienen dabei mit dem Verkauf von Gütesiegeln Geld. So befinden Sie sich in einer Zirkellogik, die wenig objektiv sein kann.

Sich informieren ist richtig und wichtig, behalten Sie aber eine gewisse Skepsis. Dies gilt vor allem bei Internetquellen, die oft tendenziös sind, z. B. weil sie als sog. „honeydrop“ auf einer Internetseite versuchen Kundenanfragen – sog. Leads – zu generieren. Oder sie werden durch Werbung von „passenden“ Finanzprodukten gesponsort. So behauptet Finanztip Verbraucherinformationen GmbH z. B. werbefrei zu sein, was eine Lüge ist! Finanztip wurde sogar wegen Schleichwerbung sowie unlauterem Wettbewerb abgemahnt[11] und muss die gezielte Verbrauchertäuschung unterlassen.[12] Der BGH hatte eine Revision dagegen nicht zugelassen.[13] Schauen Sie sich zusätzlich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens an, beispielsweise über den deutschen Bundesanzeiger,[14] wo trotz Millionenzuschüssen ein Fehlbetrag von ca. 3,2 Millionen Euro ausgewiesen ist.

Grafik  – Jahresabschluss „Finanztip“ vom 2020-03-05 beim Bundesverlag

Vorsicht vor Finanztip

Ein besonders schlechtes Beispiel ist die Finanztip Verbraucherinformation GmbH, denn diese wird von Steuergeldern subventioniert und verkauft Kundenanfragen – also Sie, werter Leser – an Finanzdienstleister gegen eine Affiliate-Provision. Die Finanztip Verbraucherinformation GmbH tut auf unabhängig, ist es aber nicht! Werfen Sie einen Blick in das Impressum, denn dort geht es der Firma nur um die Enthaftung, in Orange hervorgehoben. Es soll der Eindruck vermittelt werden, dass neutrale, redaktionelle Inhalte bereitgestellt werden.

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Das ist moralisch höchst verwerflich! Anstatt im Impressum, versteckt diese Firma das Thema Leads in der Datenschutzerklärung. Wenn Sie dieser Folgen, finden Sie ab Punkt 9 diverse Hinweise, dass es Affiliate-Links gibt.[16] Aber konkret zugegeben oder der Höhe nach ausgewiesen – wie es die Finanztip von Finanzdienstleistern fordert – wird es nicht. Nur umschrieben. Das ist feige, denn selbst die sich steigender Beliebtheit erfreuenden[17] sog. Finfluencer, die teils höchst fragwürdige Empfehlungen in Social Media geben,[18] unterliegen einer strengeren Haftung, da sie mittlerweile wachsenden Kennzeichnungspfichten unterliegen.[19]

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Die AGB, Datenschutzerklärung etc. habe ich zur Kenntnis genommen. Quelle: https://die-finanzpruefer.de/impressum-datenschutz/

Quellen

[1] 2022-02-15 Stiftung Warentest – Welche Versicherungen Sie brauchen https://www.test.de/Versicherungen-Optimaler-Risikoschutz-1162242-0/

[2] 2015-05 Versicherungsmakler Matthias Helberg – Berufsunfähigkeit Finanztest: Avanti dilettanti interruptus? https://www.helberg.info/blog/2015/05/berufsunfaehigkeit-finanztest-avanti-dilettanti-interruptus/

[3] 2019-10-28 Stiftung Warentest – Private Krankenversicherung im Test – 3 von 120 Tarifen gut https://www.test.de/Private-Krankenversicherung-Vergleich-4692658-4692670/

[4] 2021-12-03 Haufe – Wiedereingliederung – was ist zu beachten? https://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/wiedereingliederung-was-ist-zu-beachten_94_279188.html

[5] 2022-03-03 WirtschaftsWoche – Versicherungsvergleich Das beste Krankentagegeld https://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/versicherungsvergleich-das-beste-krankentagegeld/28126272.html?fbclid=IwAR11X0oxIiyPrwLO-0piR4xqgi0zOvO01ajDodPwIDZPqevsMZEist1VDWw

[6] „ohne Datum“, Aufruf 2022-03-04 Barmenia KV AG – Krankentagegeldversicherung K 3557 1021 DT https://media.barmenia.de/media/global_media/dokumente/dokumentencenter/bk/bedingungen_2/K3557.pdf

[7] 2021-03-01 Württembergische KV AG – §14 I MB/KT 2009 K006F [1] 3.2021 S. 7 https://www.wuerttembergische.de/rmedia/media/wuerttembergische_relaunch_2016/allgemeine_versicherungsbedingungen_download/krankenversicherung/MBKT_O1K006F.PDF

[8] 2021-11-12 procontra – Leben ohne Versicherungspflicht: freiwillige GKV oder doch lieber PKV? https://www.procontra-online.de/artikel/date/2021/11/leben-ohne-versicherungspflicht-freiwillige-gkv-oder-doch-lieber-pkv/

[9]„ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Stiftung Warentest – Werbung mit Unternehmensergebnissen https://www.test.de/unternehmen/werbung-5016972-0/

[10] 2018-02-14 Gabler Wirtschaftslexikon Online – Window Dressing https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/window-dressing-48509/version-271761

[11] 2019-07-15 Versicherungsmakler Michael Schreiber https://www.meinvorsorgemanagement.de/2018/04/20/finanztip-kritik-zweifel-ueber-angebliche-werbefreiheit/?fbclid=IwAR0nK-axsUSG2Yj-AdxeHTZO73U5WJwzQsdthr_3_4xXi2cpjwu2eWyLoPE

[12] 2019-07-05 OLG Dresden Az. 14 U 207/19 https://www.aufrecht.de/urteile/wettbewerbsrecht/urteile-2019/moegliche-schleichwerbung-und-irrefuehrung-der-verbraucher.html

[13] 2020-09-11 Versicherungsbote – Finanztip muss Verbrauchertäuschung unterlassen https://www.versicherungsbote.de/id/4897356/Finanztip-muss-Verbrauchertauschung-unterlassen/?fbclid=IwAR17VJgxP17y_J8_ZMqBh3qPTtLas8PcISKTKwilOo-lgVVXNEsad3i2s4A

[14]„ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Bundesanzeiger Verlag – Bundesanzeiger https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/start?8

[15] „ohne Datum“, Aufruf 2021-03-14 Zitat Finanztip Verbraucherinformationen GmbH – Impressum https://www.finanztip.de/impressum/

[16] „ohne Datum“, Aufruf 2021-03-14 Finanztip Verbraucherinformationen GmbH – Datenschutz https://www.finanztip.de/datenschutz/

[17] 2022-01-09 Tagesschau – Wie Finfluencer Social Media erobern https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/finfluencer-social-media-101.html

[18] 2022-04-10 ORF.at-Network – Finfluencer – die Geschäftsmodelle der Geldflüsterer https://oe1.orf.at/artikel/692256/Finfluencer-die-Geschaeftsmodelle-der-Geldfluesterer

[19] 2022-01-02 Sebastian Laoutoumai C/O Löffel Abrar Rechtsanwälte PartG mbB – Finfluencer: Kennzeichnungspflichten bei Anlageempfehlungen auf Social Media https://rechtdigital.blog/2022/01/02/finfluencer-kennzeichnungspflichten-bei-anlageempfehlungen-auf-social-media/