Die hier gelieferten Informationen sind ein Auszug aus dem Buch HOW2PKV, erhätlich bei Amazon, welches weitere Informationen liefert.
Eine kostenfreie Erstberatung kann telefonisch oder – besser – als Termin erfolgen.
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Kann ich nicht auch ohne Berater prüfen?
Nein! Theoretisch zwar ja, aber es ist eine sehr schlechte Idee.
Fangen wir mit der schlechten Nachricht an: Der Markt ist bewusst intransparent und Sie als Verbraucher haben gar nicht die Chance alle notwendigen Informationen zu erhalten, weil die Versicherungswirtschaft aufgrund von Europa- und Kartellrecht diverse Informationen geheim halten können bzw. nicht zur Herausgabe verpflichtet sind. Darunter fallen beispielsweise Prämienhöhen, Zuschläge, individuelles Zeichnungs- und Regulierungsverhalten sowie die Versicherbarkeit bestimmter Risiken.[1] Die Verweigerung der Veröffentlichung solch relevanter Daten wird als Vermeidung illegaler Absprache getarnt, weshalb die Versicherungen sich hier erfolgreich auf Europa-Recht berufen, weil bspw. die Prämien zu An- und Verkaufspreisen zählen.[2] Beispielsweise sind Tarifprämien keine personenbezogenen Daten, weshalb weder nach BGB, VVG oder DSGVO ein Auskunftsanspruch besteht.[3]
Dies führt im Ergebnis dazu, dass Sie als Verbraucher nie ohne Berater alle notwendigen Informationen erhalten können. Auch gute Berater müssen diese Informationen mühselig durch die Hintertür zusammentragen, indem sie via Vollmacht[4] Abschriften und Erklärungen auf Verträge anfordern,[5] und diese Informationen in Datenbanken zusammentragen.
Allein können Sie nicht wissen ob und wie viel des Marktes geprüft sind. Ein Vermittler ist verpflichtet Ihnen mitzuteilen ob und inwieweit seine Marktauswahl eingeschränkt ist, sowie auf welcher Markt- & Informationsgrundlage er seine Entscheidung erbringt.[6] „Vergisst“ der Vermittler das „zufällig“, muss er auf Ihre konkrete Nachfrage fachlich korrekt antworten. Dazu finden Sie eine Checkliste im Anhang.
Kein detailliertes Wissen zur Risikoprüfung
Sie wissen nicht welche Gesellschaften eine manuelle Risikoprüfung machen oder welche die Software AktuarMed[7] oÄ einsetzen. Das hat Auswirkungen auf die Art der Darstellung in der Risikovoranfrage, zumal automatisierte Anfragen (z. B. über RIVA)[8] begrenzt sind und mehrheitlich härtere Entscheidung fällen als manuelle Risikoprüfer.[9]
Auch elektronische Systeme helfen Ihnen nicht. Sie wissen nicht, ob „Computer sagt nein“ aufgrund Ihrer Angaben, Fehlern in der Datenbasis, unsauberer Eingabe, aufgrund von Anwendungsfehlern oder sonstigen Gründen beruht.
Sie haben weder Erfahrung, noch haben Sie Zugang zu den internen Diagnose- bzw. K.O.-Listen.
Kein Wissen zu den Rückversicherungen oder Direktionsbefugnissen
Sie wissen auch nicht welche der Rückversicherungen, welche der Hauptversicherungen rückdeckt, womit Sie nicht wissen wo Doppelarbeit oder Überschneidungen auftreten.
Sie wissen nicht welche Direktion (oÄ Organisationsstruktur der Versicherungen) welchen Zugang sowie welche Rabattmöglichkeiten hat. Teilweise bekommen Sie verschiedene Voten aus den Direktionen.
Kein Ausgleichsgeschäft für schlechte Risiken
Sie haben keinen direkten Zugang zum Risikoprüfer oder zum Leiter der Risikoprüfung. Noch haben Sie dort sog. „Sonderlocken“. Sie kennen die Sonderaktionen bestimmter Pools und Vertriebe nicht. Weder kennen Sie, noch haben Sie Zugriff auf die Gruppenverträge oder Rabattvereine. Sie haben bestenfalls Zugang zum Antragsformular der Gesellschaft, jedoch weder Einheitsanträge noch Sonderanträge zur Verfügung.
Sie haben kein Ausgleichsgeschäft, um „schlechte“ Risiken zu versichern, die durch mehrere „gute“ Risiken ausgeglichen werden.
Es mag ernüchternd klingen aber der Markt für PKV ist intransparent und Sie benötigen die Hilfe eines gut aufgestellten Beraters, da Sie nicht an alle notwendigen Informationen kommen können! Selbst dieses Buch kann das nicht leisten!
Eine gute Beratung spart dir Zeit und…
…bringt dir bessere Ergebnisse! Probier es aus, am besten jetzt!
Quellen
[1] 2018-08 GDV e.V. – Kartellrecht und Verbandsarbeit – S. 18 https://www.gdv.de/resource/blob/9202/54993a7fc7c0738db582b313cc96a6fd/kartellrecht-und-verbandsarbeit-399777137-data.pdf
[2] 2008-05-09 Art. 101 I a) Europäische Union – Amtsblatt Nr. 115 S. 0088 – 0089 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12008E101&from=EN
[3] 2021-11-24 OLG München – Az. 14 U 6205/21 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-40311?hl=true
[4] §174 BGB – Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__174.html
[5] §3 VVG – Versicherungsschein https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__3.html
[6] 2021-09-21 OLG Karlsruhe – Az. 6 U 82/20 http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=OLG+Karlsruhe&Art=en&sid=f518d0f3e36c88b910cf4221a5a87ab8&nr=35878&pos=0&anz=1
[7] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 RISK-CONSULTING Prof. Dr. Weyer GmbH https://www.aktuarmed.com/
[8] „ohne Datum“, Aufruf 2021-07-15 Objective IT GmbH – Elektronische Risikoprüfung für Lebens- und Krankenversicherungen mit RIVA https://risikovoranfrage.com/
[9] 2021-07-14 Pfefferminzia – Die vollautomatisierte Risikoprüfung hat Grenzen https://www.pfefferminzia.de/digitalisierung-in-der-bu-beratung-die-vollautomatisierte-risikopruefung-hat-grenzen/