Die hier gelieferten Informationen sind ein Auszug aus dem Buch HOW2PKV, erhätlich bei Amazon, welches weitere Informationen liefert.
Eine kostenfreie Erstberatung kann telefonisch oder – besser – als Termin erfolgen.
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Wie sollten Sie mit der Schweigepflichtentbindung umgehen?
Im Rahmen eines Antrags müssen Sie gefragt werden, ob Sie die Schweigepflichtbindung pauschal abgeben wollen oder nur für den Einzelfall, der bei Ihnen angefragt werden muss. Meistens wird dies über zwei Ankreuzmöglichkeiten gelöst, wie im u. g. Bildbeispiel.
Grafik – Beispielhafte Schweigepflichtentbindung zu Lebzeiten[1]
Diese Entscheidung muss für Lebenszeiten sowie postmortal getroffen werden. Vereinzelt verwenden Versicherungen auch standardisiert die Einzelfallentbindung und bieten nur die Möglichkeit, eine pauschale Freigabe zu erteilen, wie im u. g. Bildbeispiel dargestellt.
Grafik – Beispielhafte Schweigepflichtentbindung für den Todesfall[2]
Generell sollten Sie zu Lebzeiten nur die Einzelabfrage erteilen, um etwaige Überraschungen zu vermeiden. Für den Todesfall kann die pauschale Entbindung sinnvoll sein, weil die Versicherung so einfacher die für den Leistungsfall notwendigen Unterlagen erhalten hat. Selbst wenn falsche Sachverhalte in der Akte stünden, so wären diese nicht ursächlich für den Todesfall, womit diese Kosten einfacher zu erstatten wären. Für etwaige Probleme vor dem Tod kann der Versicherer aus naheliegenden Gründen keine Klage mehr gegen Sie erheben…
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