Wie sind Fragebögen der Versicherungen zu bewerten?
Rückfragen zum Antrag oder einer Risikovoranfragen sind zu beantworten, wobei Fragebögen mit Vorsicht zu genießen sind. Sie werden Teil des Antrags und können so ebenfalls eine vorvertragliche Anzeigepflicht begründen, da die gleichen Regeln wie für die Antragsfragen gelten. Und hier liegt die Crux, denn die Antragsfragen können gute Versicherungsmakler im Vorfeld sondieren, hilfsweise alternative Anträge verwenden, beispielsweise Aktionsanträge oder Einheitsanträge, die abweichende Fragen haben.
Nicht selten versuchen Versicherungen die Informationsdichte unlauter zu erhöhen, indem beispielsweise im Fragebogen kein Abfragezeitraum begrenzt wird oder zukünftige gefahrenrelevante Hobbys erfragt werden. Einige Kollegen lehnen daher Fragebögen ab, diese Versicherungen meidend.[1] Der Autor, wie auch einige Kollegen, sehen diesen Ausschluss äußerst kritisch, weil es den Interessenten einiger Optionen beraubt, obwohl es Lösungen für das Problem gibt. Angemerkt sei, dass einige in der Branche bekannte Versicherungsberater bzw. Fachanwälte keinen einzigen Fall kennen, wo ein Fragebogen zur Nichtleistung führte.[2] Logisch, da es sich nur auf den Antragsprozess auswirkt!
Ansatz zur Lösung des Fragebogen-Problems: Grundsätzlich sollte die Angaben eines etwaigen Fragebogens im Rahmen der normalen Risikovoranfrage integriert werden, da es keine gesetzliche Norm gibt und gute Vermittler Erfahrungswerte haben sollten, wann die Gesellschaften Rückfragen hat. Daraus ergeben sich folgende Vorteile:
- Alle Gesellschaften können berücksichtigt werden.
- Es entstehen weniger Nacharbeiten, womit schnellere Ergebnisse vorliegen.
- Der Abfragezeitraum ist automatisch auf die Antragsfragen reduziert.
- Nicht binär beantwortbare Fragen können in Ihrem Sinne beantwortet werden.
- Unliebsame Details eines etwaigen Fragebogens könnten ggf. Ausgelassen werden.
- Details-Fragen „Wie viele Tage waren Sie krankgeschrieben?“ können durch eigene Angaben „Ca. 1 Woche“ ersetzt werden.
Die Erfahrung lehrt, dass Risikoprüfer gut aufgearbeitete Risikovoranfragen auch ohne die hauseigenen Fragebögen konstruktiv bewerten, wenn die Qualität stimmt. Das gilt sogar für Fragebögen anderer Gesellschaften. Daher kann es in Ausnahmefällen auch ok sein, wenn ein Fragebogen von Versicherung A den anderen zur Beurteilung vorgelegt wird, wenn er den Prüfern damit eine Votierung erlaubt. Sie sollten in solchen Fällen jedoch manuell den Abfragezeitraum auf dem Fragebogen begrenzen!
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Quellen
[1] 2022-01-12 Versicherungsbote – Die fünf größten Fehler in der Risikovoranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung https://www.versicherungsbote.de/id/4904643/Die-funf-grossten-Fehler-in-der-Risikovoranfrage-zur-Berufsunfahigkeitsversicherung/
[2] 2022-01-17 Helbergs Versicherungsblog – (Zusatz-) Fragebögen zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Meiden oder nutzen? https://www.helberg.info/blog/2022/01/zusatz-frageboegen-berufsunfaehigkeitsversicherung-meiden-oder-nutzen/?fbclid=IwAR21h1x97FZIXpafZKu957N5I-kdhBQMEOH_hFVODMy7sxpNQAZ1EIZ0rVA
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