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Zielgruppe GGF- Gesellschafter u. Geschäftsführer
Der GGF kann sozialversicherungs- und steuerrechtlich sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständiger sein, Mischformen kommen vor. Über die Deutsche Rentenversicherung Bund empfiehlt es sich ein – zzt. noch kostenfreies – verbindliches Statusfeststellungsverfahren[1] durchzuführen.[2] Nur das Verfahren der DRV ist verbindlich.[3] Das Verfahren der Krankenkasse ist nicht verbindlich, weshalb diese auf ihren Homepages auf die DRV verweisen.[4] Dies ist insbesondere für die Arbeitslosenversicherung wichtig, da die Agentur für Arbeit erst im Leistungsfall prüfen würde, womit empfindliche Nachzahlungen drohen könnten. Die Prüfung der DRV ist jedoch bindend.[5] Die gleiche Einschränkung gilt für den Steuerberater, denn die Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status unterliegt weder seiner Pflicht,[6] noch darf er selbst Nachforschungen anstellen, sondern müsste den Mandanten auf einen geeigneten Fachmann verweisen.[7] Der falsche Rat eines Steuerberaters aufgrund unzulässiger Tätigkeit ist auch nicht durch dessen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gedeckt! Es wäre ohnehin nicht dessen Aufgabe, da beispielsweise die Betreuung der GmbH (z. B. Lohnbuchhaltung) keine automatische Betreuung des GGF bedeutet, da es kein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter darstellt.[8] Im Rahmen des Gesamtvermögensvergleichs wäre der etwaige Schaden schlüssig darzulegen und aufzurechnen.[9]
Zudem ist der Zeitpunkt wichtig, spz. bei Familien-Anteilen, denn eine rückwirkende Freiheit wird weder von den Sozialversicherungen noch von den Sozialversicherungen anerkannt. Daher sollte auch mit etwaigen Gehaltserhöhungen bis zur Klärung gewartet werden.[10] Frühestens ab der Veröffentlichung im Handelsregister ist eine Befreiung möglich. Daher gilt Vorsicht beim Übertragen von Firmenanteilen, damit der korrekte Zeitpunkt ermittelt wird.[11]
Ist der GGF beherrschend, also als Selbstständiger eingestuft, dann wird der Zuschuss zur Krankenversicherung wie Arbeitslohn besteuert, er unterliegt nicht den Freistellungen.[12] Analoge Regeln gelten für Vorstände, beispielsweise die Vorstände von Krankenkassen, Krankenhäusern etc.
In einigen Fällen verlangt die Aufsichtsbehörden bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, dass der Versicherte gleich einem Arbeitnehmer Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall bekommt, obwohl er sozialversicherungsrechtlich ggf. keinen Anspruch hat. Für diese Personen gibt es spezielle Tarife (z. B. DKV TL1AN oder Hallesche KTAR), welcher binnen der ersten 42 Tage leisten.
Es gibt vereinfachte Entscheidungsmatrizen zur Erstbeurteilung, ob der GGF sozialversicherungsrechtlich eher als Selbstständiger oder Angestellter gewertet wird. Orientieren Sie sich dabei an dieser erstinstanzlichen Prüfung.
Grafik – Erste sozialversicherungsrechtliche GGF -Einstufung
Die endgültige Feststellung kann aber nur von Amts wegen erfolgen, wobei kein Anspruch auf Erfolg für oder gegen eine Freistellung existiert. Die Tendenz geht in Richtung Selbstständiger statt Arbeitnehmer. Der selbstständige GGF hat keinen Anspruch auf einen steuerfreien Zuschuss zur PKV, ein etwaiger Zuschuss würde sozialversicherungsrechtlich erfasst. Der Status bestimmt auch ob er die privaten Krankentagegelder für Selbstständige oder Arbeitnehmer wählen sollte. Die Prüfung erfolgt zweigliedrig. Die erste Prüfung ist ein K.O.-Kriterium. Wenn hier eine klare Aussage getroffen werden kann, erübrigt sich die Indizienprüfung.
Ist keine klare Aussage der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung möglich, wird sich anhand von Indizien einer Entscheidung begründet, wobei die Gewichtung subjektiv erfolgt. Die Indizien sind:
Indiz pro Anstellung | Indiz pro Selbstständigkeit |
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Keine §181 BGB Befreiung | §181 BGB Befreiung |
Keine alleinige Branchenkenntnis | Alleinige Branchenkenntnis |
Weisungsgebunden | Weisungsfrei |
Fremd-Firma | Familien-GmbH |
Kein Alleininhaber vor Umwandlung in GmbH | Alleininhaber vor Umwandlung in GmbH |
Das Prüfschema ist dabei wie folgt anzuwenden:
Grafik – Indizienprüfung GGF-Status
Es geht immer um die Frage, ob der GGF ein erhebliches Unternehmerrisiko trägt. Je weniger Weisungen und Arbeitnehmer-Rechte im Vertrag bzw. der Satzung stehen, umso wahrscheinlicher die angenommene Selbstständigkeit.[13] Gleiches gilt, wenn der GGF nicht die Möglichkeit hat ihm unangenehme Weisungen abzuwehren.[14] Je ähnlicher die Einschränkungen denen eines Arbeitnehmers sind, umso eher würde der GGF als solcher beurteilt. Eine 50% Beteiligung des GGF genügt nicht zur Sozialversicherungsfreiheit.[15] Als Faustformel lässt sich festhalten, dass je mehr Punkte erfüllt sind, umso eher erfolgt die Einstufung als Angestellter.
Grafik – Steigende Wahrscheinlichkeiten der Indizienprüfung
Aufgrund fortlaufender Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass Geschäftsführer die Umlage U2 unabhängig vom Status dauerhaft werden zahlen müssen.[16]
Trotz aktueller Reformen hat der Gesetzgeber immer noch nicht definiert, nach welchen harten Fakten die Abgrenzungskriterien beurteilt werden. Dafür wurden bis zum 30.06.2027 Übergangsregeln geschaffen, die eine Prognoseentscheidung (vor Beginn des konkreten Dienstverhältnisses), Gruppenfeststellungen (bei gleicher Lagerung und durchexerziertem Präzedenzfall) sowie die Beantragung durch Dritte (z. B. Unternehmens-Entsendung freier Mitarbeiter durch eine Agentur) ermöglichen. Über deren Fortbestehen wird am 31.12.2025 entschieden.[17]
Big Points für GGF
Machen | Nicht machen |
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Quellen
[1] §7a I SGB IV Anfrageverfahren https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html
[2] 2018-01-03 Formulare Statusfeststellungsverfahren https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html
[3] 2020-07-02 Formulare Statusfeststellungsverfahren https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html
[4] 2020-01-20 Verweis Anfrageverfahren zur Statusfeststellung der TKK https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/statusfeststellung-selbststaendig-oder-beschaeftigt/statusfeststellungsverfahren-bei-beurteilung-arbeitsverhaeltnis-2036278
[5] 2019-08-07 Haufe-Verlag – Zuständigkeiten bei der Statusfeststellung https://www.haufe.de/personal/entgelt/statusfeststellung-wer-ist-zustaendig_78_496220.html
[6] 2018-08-06 OLG Köln – Az. 16 U 162/17 https://openjur.de/u/2142604.html
[7] 2004-09-23 BGH – Az. IX ZR 148/03 https://openjur.de/u/179870.html
[8] §328 BGB Vertrag zu Gunsten Dritter http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__328.html
[9] 2004-09-23 BGH – Az. IX ZR 148/03 https://openjur.de/u/179870.html
[10] versicherungstip (sic!) – vt23/22 – S. 4 – Pflicht oder Freiheit – Der GGF-Kampf mit der Sozialversicherung
[11] §16 GmbHG – Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung; Erwerb vom Nichtberechtigten https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__16.html
[12] §257 SGB V Beitragszuschüsse für Beschäftigte https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html
[13] 2012-08-29 BSG B 12 KR 25/10 R https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=157305
[14] 2020-08-29 BSG B 12 R 14/10 R https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158760
[15] 2021-06-29 BSG B 12 R 8/19 R https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2021/2021_06_29_B_12_R_08_19_R.html
[16] 2018-07-11 Die Finanzprüfer e.K. | Geschäftsführer-Pflicht zur Umlage U2 https://die-finanzpruefer.de/2018/06/11/geschaeftsfuehrer-pflicht-zur-umlage-u2/
[17] 2021-10 Der Steuerzahler – Die NRW Nachrichten – Änderung bei der Statusfeststellung – S. 13