Zielgruppe Freie Heilfürsorge (z. B. Soldaten & Polizisten)

Die freie Heilfürsorge wird vom Dienstherrn bei besonders gefährlichen Berufen gewährt, gilt jedoch nur für den Staatsdiener, nicht aber dessen Angehörigen. Seine Angehörigen erhalten ggf. Beihilfe. Typische Beispiele für solche Berufe sind Zeit- und Berufssoldaten sowie die Bundespolizei. Dabei ist der Wortlaut wichtig, denn truppenärztliche Versorgung ist keine freie Heilfürsorge, weshalb nicht alle Zusatzversicherungen in Frage kommen. Vereinzelt existieren Zusatzversicherungen, welche die Heilfürsorgeberechtigten für Deckungslücken nutzen können, bspw. spezielle Krankengelder, die Zulagen und „Dienste“ absichern oder ambulante Zusatzversicherungen, da die freie Heilfürsorge oft nur Grundleistungen erstattet (z. B. im Zahnbereich).

Polizeibeamte der Länder werden unterschiedlich behandelt.

Wichtig ist, dass Polizisten und Soldaten eine sogenannte Anwartschaftsversicherung inklusive Pflegepflichtversicherung abschließen. Teils ist es eine Vorgabe des Dienstherrn. So können diese später eine PKV beantragen, ohne dass ein eventuell angeschlagener Gesundheitszustand dies verhindert. Sofern das Budget vorhanden ist, sind fast immer die großen Anwartschaften (inkl. Alterungsrückstellungen) zu bevorzugen, weil der Beitrag langfristig günstiger ist. Dies ist im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen eventuell steuerlich vorteilhaft. Vereinzelt könnte ein steueroptimierter Ansparprozess (z. B. Rürup- oder Riester-Rente, sofern möglich) opportuner sein.

Die Krankenversicherungsangebote des deutschen Bundeswehrverbands von AXA/DBV[1] oder Die Continentale) oder der Polizeigewerkschaft (Signal Iduna) sind reguläre PKV-Tarife. Außer für gewisse Spezialverwendungen sind diese Angebote dem Wettbewerb unterlegen, auch wenn versucht wird mit Boni wie einem beitragsfreien ersten Jahr zu werben.[2]

Neu seit 01.01.2019 ist, dass Soldaten nach ihrem Dienstzeitende auch in der GKV versichert werden können.[3] Dies ist für Mannschaften sowie Unteroffiziere die häufig günstigere Wahl. Bei Feldwebeln manchmal. Bei Offizieren so gut wie nie.

Beachten Sie, dass wenn Sie die PVB verlieren (z. B. DU etc.), Sie binnen drei Monaten einen Antrag auf Aufnahme in die SPV[4] stellen müssen, da dann Versicherungspflicht[5] gilt. Andernfalls stünden Sie ohne Pflegepflichtversicherung dar.

Big Points für freie Heilfürsorge

Machen Nicht machen
  • Umwandlungsrechte, z. B. wg. Beihilfe-Änderung, Änderung freie Heilfürsorge, Pension, Wechsel in Privatwirtschaft
  • Pflegepflichtversicherung oft Bedingung der Dienstherren
  • Ergänzungsversicherungen prüfen, speziell Zahn und Verdienstausfall
  • Anwartschaft oft nur mit Pflegepflichtversicherung möglich
  • Tarifauswahl unter Berücksichtigung der Beihilfe-Tarife sinnvoll, jedoch sollten gute Tarife für Arbeitnehmer und Selbstständige dabei sein wegen unklarer Anschlussverwendung
  • Auslandsschutz/Entsendung/Kommandierung gesondert prüfen
  • Prüfung Rückkehr GKV
  • Aktives Kriegsrisiko/Ärzte ohne Grenzen nur mit Sondervereinbarung

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Quellen

[1] „ohne Datum“, Aufruf 2021-04-10 DBV AG – Der Deutsche Bundeswehrverband (DBwV) – Erfolgreiche Partnerschaft seit 1956 https://www.dbv.de/kontakt/kooperationspartner/dbwv

[2] „ohne Datum“, Aufruf 2021-04-10 Deutscher Bundeswehrverband – Leistungen für Mitglieder https://www.dbwv.de/mitgliedschaft-service/fuer-alle/leistungen-fuer-mitglieder

[3] 2019-11-15 Bundeswehr – Häufig gestellte Fragen zum GKV‐Versichertenentlastungsgesetz https://www.bundeswehr.de/de/haeufig-gestellte-fragen-zum-gkv-versichertenentlastungsgesetz-149332

[4] §26 I S3 SGB XI – Weiterversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__26.html

[5] §21 P6 SGB XI – Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für sonstige Personen https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__21.html

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