Pension, Rente und Ehepartner

Viele pensionierte Beamte erhalten eine erhöhte Beihilfe in der Pension, z. B. 70% für Beihilfeempfänger oder deren Ehepartner in NRW.[1] Die Regeln sind unterschiedlich, je nach Beihilfe. Wichtig ist, dass Ihr Ehepartner grundlegend Beihilfe fähig ist, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, z. B. 18.000€ in NRW im Jahr vor der Antragsstellung.[2] Daraus lassen sich zwei Dinge ableiten:

  • Sie sollten dringend einen Optionstarif für den Ehepartner abschließen, denn der Eintritt in die PKV mit 70% Beihilfe ist trotz hohen Alters oft eine bezahlbare Option. Speziell wenn der Partner zwischenzeitlich schwer oder chronisch krank wurde.
  • Durch kluge Rentengestaltung kann ggf. die Beihilfe erreicht werden, indem die Beihilfe-Grenze unterschritten wird. So könnten beispielsweise gesetzliche Renten früher oder später beantragt werden, betriebliche Altersvorsorge zu einem anderen Zeitpunkt ausgezahlt werden usw. usf.

Bitte beachten Sie jedoch, dass wenn Sie sich scheiden lassen, der Ex-Ehepartner die Beihilfe-Fähigkeit verliert. Ist dieser erst im Rentenalter in die PKV gewechselt, würde jener vermutlich zu einem der tragischen Fälle mit teuren Beiträgen, teils jenseits der tausend Euro monatlich.

Big Points für Beamte

Machen Nicht machen
  • Geringe Selbstbeteiligung wählen
  • Nicht nach Herdentrieb der Kollegen wählen
  • Guter Beihilfeergänzungstarif
  • Nicht nach Größe des PKVUs wählen
  • Umwandlungsrechte (z. B. wg. Beihilfe-Änderung, Pension, Politik etc.)
  • Pauschale Beihilfe prüfen (nicht revidierbar)
  • Keine Begrenzung auf Beihilfe-Leistungen
  • Keine Billigtarife wählen
  • Keine Koppelung an Beihilfe-Leistungen
  • Nicht nach billigen Anwärter-Tarifen (kurzfristig) wählen, sondern Tarifauswahl anhand der Normalpreis-Tarife (langfristig)
  • Optionstarif für Ehegatten
  • Öffnungsaktion prüfen
  • zweite Option während Anwärter-Zeit
  • Anwartschaft, falls keine Übernahme nach Anwärter-Zeit
  • Absicherung von Diensten/Zulagen etc. über Krankentagegeld
  • Zahnversicherung für freie Heilfürsorge

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Quellen

[1] §12 BVO NRW – Bemessung der Beihilfen https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=13164&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=593551

[2] 2020-01 Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW – M e r k b l a t t Beihilfe für Nordrhein-Westfalen https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/merkblatt_land.pdf

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