Zielgruppe Beihilfe (Beamte etc.)

Der Beitrag über die Beihilfe wurde in der 1. Version des Buches gemeinsam mit Henning Schmidt erstellt, jedoch mehrfach vom Autor alleine überarbeitet sowie erweitert.

Beamte, deren Ehepartner sowie Kinder können als sogenannte Beihilfeberechtigte sich zu einem bestimmten Prozentsatz (i.d.R. 50% bzw. 30%) privat krankenversichern. Wegen der Versicherungsfreiheit von Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung[1] kann ergänzend zum Beihilfesatz eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Beihilfe und private Krankenversicherung müssen in Summe immer 100% ergeben, ggf. gekürzt um eine Selbstbeteiligung oder einen Verwaltungskostenabschlag.

Der Versicherungsumfang der privaten Krankenversicherung erstreckt sich immer auf den Teil, der in der Beihilfe nicht abgesichert ist. Wer in der Gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt, erhält – bis auf die u. g. Ausnahmen – hierfür keine Kostenbeteiligung des Dienstherrn und muss die kompletten Kosten dieser Vollversicherung selbst tragen, da es weder Teilversicherungen noch angepasste Beihilfe-Zusatzversicherungen gibt! Das führt außerhalb des einfachen Dienstes praktisch immer zu Mehrbelastungen im Vergleich zur PKV.

Die Privaten Krankenversicherer bieten für Beamte spezielle Beihilfe(-restkosten-)Tarife an. Der Markt hierfür ist sehr breit gefächert, so dass nur ein individueller Preis-Leistungs-Vergleich zielführend in der Auswahl eines Tarifes bzw. Anbieters ist.

Zu beachten sind auch Einschränkungen in den Beihilfeleistungen in den letzten Jahren, wie die Einführung einer Kostendämpfungspauschale und der Wegfall sogenannter stationärer Wahlleistungen wie „Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer“ und „Chefarztbehandlung“. Diese und in Zukunft entstehende Lücken schließt man mit einem stationären bzw. einem Ergänzungstarif im Rahmen seiner ausgewählten privaten Krankenversicherung.

Die obligatorische Pflegepflichtversicherung schließt sich an die private Krankenversicherung an.

Wie werden die Heilbehandlungen bei Beamten bezahlt?

Die Erstattung der Rechnungen besteht aus verschiedenen Quellen.

Grafik  – Erstattung der Heilkosten eines Beamten

Im Details unterscheiden sich die Erstattungen nach dem u. g. Schema.

Grafik  – Erstattung der PKV und Beihilfe

Die grünen Bausteine kann jeder Staatsdiener auf Antrag erhalten. Die orangen Bausteine sind entweder befristet oder unterliegen dem Vorbehalt einer Gesundheitsprüfung. Dabei sind die Wahlleistungsvereinbarungen der Beihilfe-Stellen sehr unterschiedlich. Der kostenpflichtige Abschluss der Wahlleistungsvereinbarungen der Beihilfe-Stellen (rechts, orange) ist oft die Bedingung, dass die PKV ihre Leistung dem angepasst erbringt.

Warum ist der Beihilfeergänzungstarif so wichtig?

Der Beihilfeergänzungstarif ist ein Nadelöhr bei Beamten, der in der Zukunft hohe Bedeutung haben wird, davon ausgehend, dass die Beihilfe weitere Leistungskürzungen vornehmen wird, die über den Baustein abgefangen werden können. Die Qualitätsunterschiede sind riesig! Bereits mit Einführung der Sozialtarife gingen Experten davon aus, dass Leistungskürzungen der Beihilfe bis hinunter auf das Niveau des Basistarifs als verfassungskonform anzusehen sind. Da sie „in ihrer gegenwärtigen Gestalt nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“ zählt, sind Änderungen jederzeit möglich.[2] So ist bei vielen Beihilfe-Stellen bei Privatkliniken eine Begrenzung auf die gesetzlichen Abrechnungsmodalitäten der DRG-Pauschale, KHEntgG sowie der BPflV üblich, aus denen erhebliche Zuzahlungsrisiken hervorgehen, weil sie nicht beihilfefähig sind, z. B. in Niedersachen.[3] Sowas kann über den Ergänzungstarif abgefangen werden.

Wo ist die Beihilfe geregelt und in welcher Höhe?

In jeder Laufbahn muss sich der Beamte mit dem Thema PKV beschäftigen, wobei der Zeitpunkt sowie der Tarif vom Status abhängen. Eine Übersicht dazu finden Sie anbei.

Gruppe

Optionstarif Anwärtertarif Beamtentarif
Bildung & Forschung Studium Referendare

Beamtenanwärter

Beamte auf Widerruf

Beamte auf Probe

Beamte auf Lebenszeit

Einfacher Dienst Ggf. Ausbildung

Beamtenanwärter

Beamte auf Widerruf

Beamte auf Probe

Beamte auf Lebenszeit

Mittlerer Dienst Ausbildung

Beamtenanwärter

Beamte auf Widerruf

Beamte auf Probe

Beamte auf Lebenszeit

Gehobener nicht technischer Dienst Studium + Ausbildung

Beamtenanwärter

Beamte auf Widerruf

Beamte auf Probe

Beamte auf Lebenszeit

Höherer Dienst Studium Referendare

Beamte auf Widerruf

Beamte auf Probe

Beamte auf Lebenszeit

Polizei Ausbildung mit freier Heilfürsorge oder Ausbildung mit Beihilfeanspruch Beamte auf Probe

Beamte auf Lebenszeit

Als Beihilfe werden Aufwendungen des Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle, bei der Früherkennung und Schutzimpfungen bezeichnet. Es gibt eine Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)[4] sowie Beihilfeverordnungen der Bundesländer, die teils stark variieren. Auskünfte erteilen die jeweiligen Beihilfestellen.[5]

Die Beihilfesätze sind in verschiedenen Gesetzen geregelt, z. B. der Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen,[6] auch Bundesbeihilfeverordnung genannt. Demnach erhalten beihilfeberechtigte Personen – z. B. Referendare oder Lehrer– selbst in der Regel 50 Prozent. Für Kinder gilt meist ein Beihilfesatz von 80 Prozent, ab dem zweiten Kind gilt für die beihilfeberechtigte Person (also die Mutter oder der Vater der Kinder) meist ein Satz von 70 Prozent – was in den meisten Fällen dazu führt, dass man mit zwei Kindern nicht teurer versichert, ist als allein! In einigen Bundesländern sind die Regelungen abweichend, z. B. Hessen oder Baden-Württemberg.

Bekommt also ein junger Beamter in NRW 50% Beihilfe, so muss er einen Restkostentarif mit 50% abschließen. Ändert sich seine Beihilfe, muss er auch den Restkostentarif anpassen. Die Anpassung der PKV kann innerhalb einer Frist erfolgen.

Weitere Regelungen gibt es für Ehegatten, die kein oder nur ein geringes (nicht sozialversicherungspflichtiges) Einkommen haben. Ab Bezug von Pension/Versorgungsbezügen beträgt der Beihilfesatz pauschal 70%.

Beihilfe erhalten Beamte, solange ein Anspruch auf Dienstbezüge, Anwärterbezüge, Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld besteht.

Pauschale Beilhilfe in der gesetzlichen Krankenkasse

Einige Bundesländer zahlen Ihren Beamten einen Zuschuss in der GKV, die sog. pauschale Beihilfe:

  • Hamburg,
  • Berlin,
  • Brandenburg,
  • Bremen und
  • Thüringen.[7]

Baden-Württemberg entschied im April 2022, die pauschale Beihilfe bis Ende 2022 einführen zu wollen.[8] Der PKV-Verband versucht dies durch ein Gutachten zu verhindern, welches verfassungsrechtliche Bedenken äußert, dass die Einführung den Staat mehr kosten würde sowie eine Unteralimentierung seiner Beamten darstellen könnte, weil die Leistungen der GKV sich seiner Einflussnahme entzögen.[9]

Diese Einführung sowie Erweiterung der pauschalen Beihilfe ist begrüßenswert, weil sie den Staatsdienern mehr Optionen bietet. In den meisten Fällen wird die PKV die bessere Lösung sein. Vereinzelt mag es Gründe für die Wahl der gesetzlichen Krankenkasse geben. Zurzeit sind es Ausnahmen! Eine Ausweitung der pauschalen Beihilfe ist aktuell nicht Teil der politischen Diskussion. Die Möglichkeit eines Wechselfensters zurück in die GKV wird erwogen,[10] was jedoch ohne die pauschale Beihilfe sehr selten Sinn ergibt.

Leider gibt es noch einige Probleme, die nicht final geklärt sind, weshalb auch Beamten-Interessentenvertretungen wie der dbb die pauschale Beihilfe ablehnen:[11]

  • Was geschieht, wenn der Beamte in ein anderes Bundesgebiet wechselt, wo er keinen Zuschuss zur Kasse erhält? Für eine ggf. wirtschaftlichere PKV ist er vlt. zu alt, möglicherweise schafft er auch die Gesundheitsprüfung nicht. Änderungen aufgrund von Anpassungen der Beihilfe unterliegen keiner Gesundheitsprüfung. Sonstige Vertragsänderungen schon. Ein sauberer Übergang ist noch nicht gewährleistet, weshalb tendenziell die PKV die bundesweit sicherere Wahl darstellt.
  • Die Aufgabe der individuellen Beihilfe ist dauerhaft! Die Entscheidung ist unwiderruflich, obwohl der PKV-Verband vermutet, dass dies gegen die Verfassung verstößt.[12]
  • Die pauschale Beihilfe gilt nicht für die soziale Pflegepflichtversicherung. Dies führt zu einem Mehrbeitrag in der SPV. Außerdem ist die SPV schwächer finanziert ist als das private Gegenstück PVB.
  • Im Alter haben freiwillig gesetzliche versicherte Pensionäre mit deutlich höheren Beiträgen zu rechnen, weil alle Einkünfte auf den Kassenbeitrag angerechnet werden, während die Beihilfe zur PKV meistens steigt.

Wenn Sie eine gesetzliche Kasse wählen, sollten Krankenzusatzversicherungen abschließen, welche ein Umwaldungsrecht in eine vollwertige PKV haben.

Es gibt den Sonderfall, dass AN des öffentlichen Dienstes Beihilfe bekommen können.

 

Besonderheiten für Beamtenanwärter und Referendare

Die Tarife als sogenannte Einsteigertarife kalkuliert, d. h. Sie bilden noch keine Alterungsrückstellungen. Dies wird gemacht damit sie preislich attraktiv zur gesetzlichen Krankenkasse sind. Nach der „Ausbildung“ werden Sie in Normaltarife umgewandelt, die Alterungsrückstellungen enthalten. Sie werden dadurch teurer, bleiben aber fast immer günstiger als die gesetzliche Krankenkasse.

Einsteigertarife dürfen maximal bis zum 39. LJ angeboten werden.[13]

Bitte wählen Sie Ihren Schutz als Anwärter bzw. Referendar danach, wie Sie langfristig versichert sein wollen! Gleiches gilt für junge Polizisten oder Feuerwehrleute. Einige Ausbildungstarife der PKV sind Mogelpackungen. Es sind Schaufenstertarife, die gut aussehen, um den jungen Kunden zu ködern, hoffend dass diese später nicht mehr wechseln können oder wollen. Die guten Angebote der Ausbildungstarife sind selten die besten Angebote für ein komplettes Leben! Nur weil der Ausbildungstarif gut ist, muss der dahinterstehende Tarif es nicht sein.

Auch die beiden größten Beamtenversicherer – Debeka & Deutsche Beamtenversicherung – bilden hier keine Ausnahme. Prüfen und vergleichen Sie!

Im Studium sollte der Krankenversicherungsschutz schon durch eine Anwartschaft bzw. einen Optionstarif gesichert werden. Quasi eine Krankenversicherung auf Stand-By. Hierbei wird der aktuelle Gesundheitszustand gesichert und gilt unverändert bei Umstellung in eine „aktive“ Krankenversicherung zu Beginn des Referendariats. Die Kosten hierfür liegen zwischen 1 EUR bis max. 15 EUR monatlich.

Die „typische“ Beamtenlaufbahn gliedert sich in drei Schritte, wobei nur im ersten Schritt ein PKV-Abschluss ohne Verlust möglich ist. Je früher der Abschluss erfolgt, umso günstiger sind die Prämien auf die Lebenszeit betrachtet. Daher empfiehlt sich von Anfang an die Entscheidung auf Lebenszeit zu optimieren. Nur in Ausnahmefällen sollte ein günstiger Anwärter-Tarif mit gleichzeitiger Option für einen guten Tarif im Anschluss beim Wettbewerber abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass nur wenige PKV diese Kombination im Sinne der Versicherbarkeit anbieten.

Grafik  – PKV-Phasen eines Beamten

Nur weil ein späterer Wechsel theoretisch möglich ist, ergibt es nicht zwingend einen Sinn. Mit jedem verstrichenen Jahr wird ein Wechsel unwahrscheinlicher (Gesundheitsfragen) und teurer (Eintrittsalter; Mehrheitlicher Verlust der Alterungsrückstellungen), womit er nur in sehr begründeten Ausnahmefällen Sinn ergibt.

Grundsätzlich gilt: Wählen Sie nach Ihrem Bedarf und nicht nach dem, was andere versichert haben oder wo diese versichert sind!

Was geschieht, wenn sich die Beihilfevorschriften ändern?

Werden die Leistungen ausgeweitet, ist der PKV-Schutz teils zu hoch. In solchen Fällen erlauben Versicherungen in der Regel die formlose Reduktion, wie im beigefügten Beispiel der Barmenia.

Grafik  – Barmenia Mailing vom 2021-12-03 zw. Änderung der Beihilfe in Hessen

Schwieriger wird, wenn die Beihilfe Leistungen streicht. Hier sind die Versicherungen angehalten, dass über entsprechende Tarife – z. B. den Beihilfeergänzungstarif – die Lücken aufgefangen werden können. Weder gibt es dazu eine Pflicht, noch muss die Versicherung diese Tarife ohne Zugangsschranken anbieten, z. B. Gesundheitsfragen, Altersgrenzen etc.

Anbei ein Positivbeispiel der Alte Oldenburger, welche damals für kleines Geld den Beihilfeergänzungstarif erweitert hat und im Rahmen der BET-Plus-Aktion allen Bestandsversicherten ohne Zugangsschranken anbot.

Grafik  – Alte Oldenburger Mailing 2020-06-09 BET-Plus-Aktion auch im Bestand

Was muss ich bezüglich der Wahlleistungen der Beihilfe beachten?

Hier gilt: ganz oder gar nicht! Wenn Sie beispielsweise Wahlleistungen im Krankenhaus in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dafür oft einen kleinen Beitrag gegenüber der Beihilfe zahlen. Das ist wie ein Versicherungsbeitrag bei der Beihilfe zu verstehen, da Sie sonst auf allgemeine Leistungen beschränkt sind, womit Sie keinen Zugang zu Wahlleistungen im Krankenhaus hätten.

Sie müssen sich zu Dienstbeginn (Fristbeginn zum Ernennungstag bzw. Übergabe der Ernennungsurkunde) dauerhaft für oder gegen diese Wahlleistungen entscheiden, wobei eine Änderung dieser Entscheidung meist nur bei Umwandlung des Dienstverhältnisses möglich ist, beispielsweise vom Wechsel „auf Widerruf“ zu „auf Probe“. Beispielsweise wird diese Frist in Baden-Württemberg auf fünf Monate beschränkt. Die relevanten Teile wurden fett hervorgehoben:

Was muss ich veranlassen, damit ich Beihilfe zu Wahlleistungen in Anspruch nehmen
kann?
Sie müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten, in der ausschließlich das Wahlrecht ausgeübt werden kann, gegenüber dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg auf einem besonderen Vordruck erklären, ob Sie Beihilfe zu den Aufwendungen für Wahlleistungen ab Beginn in Anspruch nehmen wollen oder nicht.[14]

Wenn Sie diese Wahlleistungen nicht versichern, dann leistet auch der Beihilfe-Ergänzungstarif dafür nicht. Dieser leistet nur für Leistungen, die Sie nicht hätten anderweitig versichern können.

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Quellen

[1] §6 I 2 SGB V Versicherungsfreiheit https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html

[2] [1] 2008 MedR 26 – Einbeziehung der GKV in die PKV – Standard- und Basistarif als Gegenstand der Sicherstellung in der vertragsärztlichen Versorgung – S. 486 Die Einbeziehung der Beamten https://sci-hub.ru/10.1007/s00350-008-2227-3

[3] „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-21 Niedersächsisches Bundesamt für Bezüge und Versorgung – Krankenhaus https://www.nlbv.niedersachsen.de/beihilfe_heilfuersorge/beihilfe_allgemein/krankenhaus/krankenhaus-68234.html

[4] Bundesbeihilfeverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/

[5] „ohne Datum“, Aufruf 2020-06-14 Bundesverwaltungsamt – Übersicht Beihilfestellen https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/2_Beihilfestellen/_documents/uebersicht_beihilfestellen.html

[6] „ohne Datum“, Aufruf 2021-11-29 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/

[7] 2019-12-22 Der Tagesspiegel – Wahlfreiheit für Beamte in vier weiteren Bundesländern https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/krankenversicherung-wahlfreiheit-fuer-beamte-in-vier-weiteren-bundeslaendern/25348274.html

[8] 2022-04-19 Versicherungsbote – Baden-Württemberg will Beamten Zugang zu Krankenkassen ermöglichen https://www.versicherungsbote.de/id/4905698/Baden-Wurttemberg-will-Beamten-Zugang-zu-Krankenkassen-ermoglichen/?fbclid=IwAR1oNMCHhtm5ewbXYDoBmDX0qM1H-kPrp1wdooCGTwF_HrtiikGHvUNw37A

[9] 2022-05-01 Ärzte Zeitung – Beamte in die PKV; Ist das Hamburger Modell verfassungswidrig? https://www.aerztezeitung.de/Politik/Beamte-in-die-PKV-Ist-das-Hamburger-Modell-verfassungswidrig-428726.html

[10] 2021-11-11 Versicherungswirtschaft heute – PKV unter Druck: Ampel prüft GKV-Wechseloption für Beamte https://versicherungswirtschaft-heute.de/politik-und-regulierung/2021-11-11/pkv-unter-druck-ampel-prueft-gkv-wechseloption-fuer-beamte/

[11] 2020-02-13 dbb beamtenbund und tarifunion berlin – Warum der dbb die pauschale Beihilfe ablehnt https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/warum-der-dbb-berlin-die-pauschale-beihilfe-ablehnt/

[12] 2020-02 PKV-Verband – „Pauschale“ Beihilfe für Beamte? S. 4 https://www.pkv.de/politik/debatte/pkvkompakt/warum-die-pauschale-beihilfe-fuer-beamte-nicht-die-erste-wahl-ist/pauschale-beihilfe-fuer-beamte-eine-bewertung-des-hamburger-modells.pdf

[13] §10 IV VAG Prämienberechnung https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__10.html

[14] 2022-02 Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg – Informationen zur Beihilfe bei stationärer Krankenhausbehandlung
und zur Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Krankenhaus – Dokument LBV 305c1 – S. 3 https://lbv.landbw.de/documents/20181/42059/305c1.pdf/24ad975b-971b-4e19-b8e9-6e195c279531?download=true

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