Zielgruppe Ärzte, Zahnärzte und Apotheker

Die meisten Mediziner würden sich eher selbst aufopfern, statt einen Patienten verkommen zu lassen. Es geht so weit, dass sie sich mit Symptomen zur Arbeit zwingen, bei denen sie ihre Patienten längst krankgeschrieben hätten. Nicht selten muss man die Mediziner mit erhöhtem Nachdruck zur Selbstsorge zwingen.[1] Ärztlicher Präsentismus wird diese Einstellung genannt,[2] die oft dauerhafte Schäden bei Medizinern verursacht.[3] Diese Einstellung wird unbewusst auf andere Berufe übertragen, so auch auf Versicherungsagenten und -makler. Doch gelten Mediziner (Ärzte, Veterinäre, Pharmazeuten) in der Versicherungsbranche als die am schlechten beratene Berufsgruppe der Akademiker. Das liegt an vielen Gründen – vermutlich auch am o. g. – und macht auch vor den großen Ärzteberatern nicht halt. Die Deutsche Ärzte- und Apotheker-Bank („apoBank“) war mit 50 Millionen Euro in den Cum-Ex-Skandal verwickelt.[4] Der Apothekenversicherungsvermittler Aporisk hat vollmundig falsche Versicherungsversprechen geliefert, was zu Schadensersatzklagen sowie dem Verlust kooperierende Verbände führte.[5] Regelmäßige Fälle von falsch oder gar nicht Haftpflicht versicherten Ärzten sind keine Ausnahmen.[6] Viele Ratgeber-Plattformen sind Interessen gesteuert, da Sie Gastbeiträge von Autoren zulassen, die im Wettbewerb zum kritisierten Thema stehen. So erklärt beispielsweise der Autor einer fondsbasierten Vermögensverwaltung, warum Versicherungsprodukte viel schlechter als Fondsprodukte sein, die es abzuschließen gilt, getarnt als Fachartikel eines Ärzte-Ratgebers.[7]

Für die eigene Versicherung sollten Mediziner die gleiche Umsicht walten lassen wie für Patienten. Es ist gut, wenn Sie Ihrem Berater vertrauen. Das entbindet Sie aber nicht von der Verwendung des gesunden Menschenverstands.

Für Ärzte gelten grundlegend die gleichen Zugangs-Regeln, wie für andere Arbeitnehmer oder Selbstständige. Oft kommen Sie schon während des Studiums mit der PKV in Berührung. Auch gibt es für das praktische Jahr (pJ) Ärztetarife, die analog den Ausbildungstarifen anderer Berufsgruppen funktionieren. Diese Tarife sind sehr günstig, weil sie keine Alterungsrückstellungen bilden. Auf mittlere sowie lange Sicht sind die Ausbildungstarife – auch Assistenzarzttarife genannt – deutlich teurer, als wenn Sie direkt in die vollwertigen Tarife inklusive Alterungsrückstellungen eintreten.

Wenn Sie die Bedingungen für einen PKV-Beitritt erfüllen, ist dies meistens lukrativ, denn einige Gesellschaften bieten gesonderte Tarife für Ärzte an. Oft auch für deren Angehörige! Achten Sie darauf, dass der Versicherungsnehmer der Arzt sein muss und dass dieser Nachlass wegfallen kann, z. B. durch Scheidung.

Arzt-Tarife haben in der Regel einen Beitragsrabatt (z. B. 20% auf den regulären Tarifbeitrag). Vereinzelt gibt es auch Tarife, die günstiger sind, weil Sie Selbstbehalte in Bereichen haben, die Ärzte günstig selbst versorgen können, z. B. Medikamente. Ärzte können auch in die normalen Tarife einer Gesellschaft eintreten, wobei dies meist nachteilig im Vergleich zu den Arzttarifen ist.

Generell gilt, dass die PKV nicht mehr als die angefallenen Kosten erstattet, so dass bei Eigenleistung oder Bezug über die eigene Apotheke nicht die Gewinnmarge bezahlt wird, sondern höchstens der Einkaufspreis mit Großhandelszuschlag. Dies kann Gewinn schmälernd sein, da Einkaufspreis und Weiterverkaufspreis nicht zwingend der Marge des Mediziners entsprechen.[8]

Höchstrichterliche Rechtsprechung liegt bisher noch nicht vor, weshalb zzt. unklar ist, wie beispielsweise bei Sozietäten, Gewinnabführverträgen oder ähnlichen Konstellationen verfahren wird, bei denen der PKV-Versicherte nicht alleiniger Nutznießer des vergünstigten Eigenbezugs wäre.[9]

Big Points für Mediziner

Machen Nicht machen
  • Spezielles Mediziner-Krankentagegeld (Klauseln, Höhe, Karenzzeit, Privatärztliche Liquidation)
  • Weder Assistenzarzt-Tarife noch Tarife ohne Alterungsrückstellungen wählen
  • Alternatives Krankentagegeld & Praxisausfall
  • Keine Tarife ohne Erstattung bei Behandlung durch oder von Angehörigen
  • Rabatt Medizinertarife
  • Möglichst kein Nicht-Mediziner-Krankengeld
  • Versicherbarkeit der Familie
  • Kriseneinsätze (z. B. Ärzte ohne Grenzen) haben zusätzliche Anforderungen
  • Eigenleistung/Familienleistung versichert?
  • Bei Berufswechsel ggf. Wegfall Mediziner-Tarife bzw. Mediziner-Rabatt
  • Vergünstigter Leistungsbezug versichert?
Bei Zahnärzten Optionstarif Zähne, falls nicht mehr praktizierend
  • Karriere-Entwicklung berücksichtigen, spz. Selbstständigkeit/Praxis oÄ
  • Umwandlungsrechte für Niederlassung, Rente, Austritt Versorgungswerk etc.
Spezielles Mediziner-Krankentagegeld (Klauseln, Höhe, Karenzzeit, Privatärztliche Liquidation)

Alternatives Krankentagegeld / „Praxisausfall“

Rabatt Medizinertarife

Versicherbarkeit der Familie in Medizinertarifen

Eigenleistung versichert?

Familienleistung versichert?

Vergünstigter Leistungsbezug versichert?

Karriere-Entwicklung berücksichtigen, spz. Selbstständigkeit/Praxis oÄ

Umwandlungsrechte (z. B. wg. Selbstständigkeit oder Rente)

Weder Assistenzarzt-Tarife noch Tarife ohne Alterungsrückstellungen wählen

Keine Tarife ohne Erstattung bei Behandlung durch oder von Angehörigen

Möglichst kein Nicht-Mediziner-Krankengeld

Kriseneinsätze (z. B. Ärzte ohne Grenzen) haben zusätzliche Anforderungen

Big Points für Mediziner

Machen

  • Spezielles Mediziner-Krankentagegeld (Klauseln, Höhe, Karenzzeit, Privatärztliche Liquidation)
  • Alternatives Krankentagegeld & Praxisausfall
  • Rabatt Medizinertarife
  • Versicherbarkeit der Familie
  • Eigenleistung/Familienleistung versichert?
  • Vergünstigter Leistungsbezug versichert?
  • Karriere-Entwicklung berücksichtigen, spz. Selbstständigkeit/Praxis oÄ Umwandlungsrechte für Niederlassung, Rente, Austritt Versorgungswerk etc.
  • Spezielles Mediziner-Krankentagegeld (Klauseln, Höhe, Karenzzeit, Privatärztliche Liquidation)
  • Alternatives Krankentagegeld / „Praxisausfall“
  • Rabatt Medizinertarife
  • Versicherbarkeit der Familie in Medizinertarifen
  • Eigenleistung versichert?
  • Familienleistung versichert?
  • Vergünstigter Leistungsbezug versichert?
  • Karriere-Entwicklung berücksichtigen, spz. Selbstständigkeit/Praxis oÄ
  • Umwandlungsrechte (z. B. wg. Selbstständigkeit oder Rente)

Nicht machen

  • Weder Assistenzarzt-Tarife noch Tarife ohne Alterungsrückstellungen wählen
  • Keine Tarife ohne Erstattung bei Behandlung durch oder von Angehörigen
  • Möglichst kein Nicht-Mediziner-Krankengeld
  • Kriseneinsätze (z. B. Ärzte ohne Grenzen) haben zusätzliche Anforderungen
  • Bei Berufswechsel ggf. Wegfall Mediziner-Tarife bzw. Mediziner-Rabatt Bei Zahnärzten Optionstarif Zähne, falls nicht mehr praktizierend.
  • Weder Assistenzarzt-Tarife noch Tarife ohne Alterungsrückstellungen wählen
  • Keine Tarife ohne Erstattung bei Behandlung durch oder von Angehörigen
  • Möglichst kein Nicht-Mediziner-Krankengeld
  • Kriseneinsätze (z. B. Ärzte ohne Grenzen) haben zusätzliche Anforderungen

Krankentagegeld für Ärzte

Es gibt Sonderklauseln für Ärzte. Einer der großen Unterschiede ist das Krankentagegeld, denn Ärzte können meist höhere Tagessätze absichern, die auch eine geringere Karenzzeit aufweisen, sowie zusätzliche Leistungsauslöser kennen.

Wichtig ist, dass beim Krankentagegeld spezielle Medizinerklauseln berücksichtigt werden, z. B. die Berücksichtigung von Diensten oder privatärztlicher Liquidation. So muss z. B. bei freiberuflichen Ärzten unterschieden werden zwischen Gewinn und Umsatz bzw. bei angestellten Ärzten zwischen Brutto- und Nettolohn. Die Auswahl sollte auch in Hinblick auf eine mögliche Selbstständigkeit als niedergelassener Arzt erfolgen. Mediziner benötigen die Option auf eine höheres Krankentagegeld als die meisten anderen Berufe, das möglichst auch Betriebskosten absichern können sollte.

Aufgrund von Karrieresprüngen, ist oft eine spätere Aufstockung des Krankentagegeldes notwendig. Daher ist eine Dynamik oder Anpassungsoption wichtig. Aber der Abschluss ist trotz Vorerkrankungen möglich, bspw. bei der DKV im Tarif KTAA. Somit kann es sein, dass aufgrund von Karrierefortschritt später ein zusätzliches Krankentagegeld bei einer anderen Versicherung abgesichert wird, wenn es aufgrund von Gesundheitsangaben nicht mehr bei der eigenen PKV nachversichert werden kann.

Rabatte für bestimmte Gruppen, etwa der Mitgliedschaft im Hartmannbund,[10] existieren vereinzelt.

Besonderheiten für Veterinäre

Veterinäre genießen selten Vergünstigungen. Vereinzelt wurden diese wie Humanmediziner versichert. Dabei handelt es sich um vereinzelte vertriebliche Praxis, die gegen die Tarifannahmerichtlinien und diverse Gesetze verstößt und erhebliche Restrisiken aufweist, da Veterinäre keine verschreibungspflichtigen Medikamente für Menschen erstellen dürfen.

Besonderheiten für Zahnärzte

Bei Zahnärzten gibt es Tarife, welche keine Zahnleistungen versichern, sondern nur die Materialkosten. Auch Mischmodell aus anteiliger Zahnleistung sowie Materialkosten existieren. Daraus können sich Vor- und Nachteile ergeben.

Für angestellte Zahnärztinnen gibt es eine Besonderheit beim Krankengeld, da die Schwangerschaft per Definition ein Tätigkeitsverbot auslöst, in dessen Folge der Arbeitgeber sowie das Krankengeld das Einkommen fortzahlen. Dieser Schutz gilt nicht für Partnerinnen oder niedergelassene Zahnärztinnen.[11] Eine Ausnahmen gilt nur, es möglich wäre der Frau eine reine Verwaltungstätigkeit ohne Infektionsgefahr zu ermöglichen.[12]

Besonderheiten für Pharmazeuten und Apotheker

Apotheker können vereinzelt die Medikamente mit einem erhöhten Selbstbehalt versehen, womit der Beitrag sinkt. Diese tariflichen Vorteile sind aber mittlerweile fast ausgestorben, so dass Apotheker mehrheitlich wie normale Arbeitnehmer behandelt werden.

Vorsicht sollten Apotheker vor Klauseln walten lassen, welche die Leistung gänzlich ausschließen. Da Arzneimittel der teuerste Leistungsblock der KV geworden sind, wären solche Klauseln ein K.O.-Kriterium, das keinesfalls den Beitragsrabatt rechtfertigt. Ein solche Klausel könnte beispielsweise wie im fiktiven Beispiel lauten: „Dem Apotheker sowie in häuslicher Gemeinschaft wohnende Angehörige erhalten einen Beitragsnachlass in Höhe von 15%, wenn sie auf die Kostenerstattung für Arznei- und Verbandmittel verzichten.“

 

Besonderheiten für Assistenzärzte und PJ-ler

Aus Gründen der Vereinfachung werden „PJ-ler“ und „Assis“ gleichgestellt. Hier lauern Gefahren, denn es werden ähnliche „Fallen“ versteckt, wie bei den Beamtenanwärtertarifen. Häufig ist es so, dass die Assistenzarzttarife bestmögliche Leistung aufweisen, eine hohe Beitragsrückgewähr (teils bis zu sechs Monatsbeiträge) und überproportional günstig sind, weil Sie OHNE Alterungsrückstellungen kalkuliert sind. Daraus ergeben sich Probleme:

Die Beiträge sind oft als Treppenfunktion kalkuliert. So kann es sein, dass Sie mit 29 Jahren einen Beitrag X€ zahlen, der ab dem 30. Lebensjahr auf X+Y€ steigt. Dies kann Preisüberraschungen bergen. Außerdem sind Tarife ohne Alterungsrückstellungen maximal bis zum 39. Lebensjahr erlaubt. Ab dem 40. Lebensjahr müssen Sie in die Normaltarife.

Auf lange Sicht ist der Beitragsrabatt für den vermeintlich günstigeren „Assi“-Tarif ohne Alterungsrückstellungen nie günstiger als die PKV mit Alterungsrückstellungen abzuschließen. Selbst aus der „Ersparnis“ finanzierte alternative Anlagen können das meist nicht ausgleichen, weil der „eingesparte“ Arbeitgeberzuschuss nicht für diese gezahlt wird. Konkrete Zahlen zum Assistenzarzttarif finden Sie im Kapitel Beitragskalkulation.

Hinzu kommt, dass der spätere Vollkostentarif teilweise schlechtere Leistungsinhalte hat als der Assistenzarzttarif. Somit werden junge Ärzte oft mit falschen Versprechen gelockt, die sich als Enttäuschung offenbaren.

Die Beitragsrückgewähr ist bei einigen Anbietern davon abhängig, dass Sie noch „Assi“ sind. Wenn Sie aber nach der Facharztprüfung in den Normaltarif wechseln, verlieren Sie bei einigen Anbietern den Anspruch auf die Beitragsrückgewähr.

Meiden Sie Assistenzarzttarife! Sie zahlen auf mittlere und lange Sicht drauf!

 

Besonderheiten für verbeamtete oder Militär-Ärzte

Sie profitieren sowohl von den Beamten- als auch Medizinervorteilen. Leider sind diese Tarife nicht über Vergleichssoftware oder die Portale der Versicherungen darstellbar, sondern müssen immer individuell berechnet werden.

Wichtig ist die Berücksichtigung eines Karriere-Fortschritts, da eine Rückkehr in die Privatwirtschaft oder Zwischenetappen über den öffentlichen Dienst eher die Regel als die Ausnahme darstellen. Der Autor vermutet, dass diese Sparmaßnahmen künftig ausgeweitet werden. Die PKV muss sich diesem Schutz anpassen. Daher gilt hier mehr denn je, dass eine Anwartschaft für einen Krankentagegeldtarif unverzichtbar ist. Je nach Menge der Dienste (24h-Dienste; DUZ; DZA; etc.) kann auch ein Krankentagegeld für die aktive Dienstzeit geboten sein, weil der Verdienstausfall keine Dienste etc. berücksichtigt.

Besonderheiten für freie Mitarbeiter

Es ist gängige Praxis, dass z. B. Physiotherapeuten, Vertretungen etc. in Rahmen der Praxis eingegliedert sind, aber aus diversen Gründen nicht als Arbeitnehmer geführt werden, sondern als Selbstständige. Wenn eine Eingliederung in die Praxisorganisation vorliegt und kein Unternehmerrisiko vorliegt, gilt der freie Mitarbeiter als Angestellter, sowohl steuerlich als auch für die PKV. Typische Indizien für die abhängige Beschäftigung sind im Wesentlichen nur die Patienten der Praxis zu behandeln, maßgeblich deren Infrastruktur zu nutzen (z. B. als eigener Terminplaner), kein eigener Werbeauftritt, keine Partnerschaft in der Praxis sowie kein eingesetztes Kapital.[13] Das Risiko der fehlerhaften Klassifizierung liegt beim fiktiven Arbeitgeber. Aber auch der freie Mitarbeiter kann ein nachträgliches Zuzahlungsrisiko haben, wenn beispielsweise Rente, Versorgungswerk, Krankenkasse oÄ nachgefordert wird.

Gefahr bei Bonuszahlungen

Es ist in einigen Praxen und Krankenhäusern gelebte Praxis, dass den Mitarbeitern als Dankeschön ein stichtagsbezogener informeller Bonus ausgezahlt wird. Nicht selten vom Privatkonto des Direktors bzw. Praxisinhabers.

Sie sind nicht für die steuerliche Verfehlungen des Bonusgebers verantwortlich, der oft steuerliche Fehler begeht, da es meist von den Finanzbehörden als sog. verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet wird.

Um den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, sollte der Bonusgeber diesen schon pauschal versteuert haben. Alternativ sollte es als Gehaltszahlung überwiesen werden. Fallen beide Optionen weg, sollten Sie es mindestens als freiberufliche Einnahme bei der Steuer deklarieren, was auch andere Vorteile bieten kann. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und machen Sie sich nicht der Steuerhinterziehung schuldig!

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Quellen

[1] 2022-02-10 Springer Medizin – Wenn Ärzte krank zur Arbeit gehen https://www.springermedizin.de/praxismanagement/arbeitshilfen/wenn-aerzte-krank-zur-arbeit-gehen/20121028

[2] 2011 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – Präsentismus – Ein Review zum Stand der Forschung – S. 14 ff https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitswelt-und-Arbeitsschutz-im-Wandel/Organisation-des-Arbeitsschutzes/Wirtschaftlichkeit/Praesentismus.html

[3]  2020-07-09 National Center for Biotechnology Information, U.S. National Library of Medicine – Zu Risiken und Nebenwirkungen des ärztlichen Präsentismus https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7326762/

[4] 2021-05-12 Handelsblatt – Fiskus fordert wegen Cum-Ex-Geschäften fast 50 Millionen Euro von der Apobank https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/steuerskandal-fiskus-fordert-wegen-cum-ex-geschaeften-fast-50-millionen-euro-von-der-apobank/27179678.html?ticket=ST-2099809-W0DkYX7lLoySewh1vHKl-cas01.example.org

[5] 2021-11-05 Pharmazeutische Zeitung – Vermittler Aporisk räumt Fehler ein https://www.pharmazeutische-zeitung.de/vermittler-aporisk-raeumt-fehler-ein-129254/

[6] 2017-11-01 Verbraucherzentrale Hamburg – Ärzte ohne Haftpflichtversicherung – Patienten gehen leer aus https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-patientenschutz/behandlungsfehler/aerzte-ohne-haftpflichtversicherung-patienten-gehen-leer-aus

[7] 2020-08-21 Medical Tribune Verlagsgesellschaft mbH Geschäftsbereich ARZT & WIRTSCHAFT – Finanzexperte: „Kapitallebensversicherungen sind tot!“ https://www.arzt-wirtschaft.de/finanzen/geldanlagen/finanzexperte-kapitallebensversicherungen-sind-tot/

[8] 2021-02-22 OLG Zweibrücken – Az. 1 U 281/19 https://openjur.de/u/2342072.html

[9] 2021-12-03 IWW – PKV erstattet privatversichertem Apotheker nur den Einkaufspreis https://www.iww.de/vk/personenversicherung/krankenversicherung-pkv-erstattet-privatversichertem-apotheker-nur-den-einkaufspreis-f142178

[10] „ohne Datum“, Aufruf 2022-02-02 Hartmannbund https://www.hartmannbund.de/

[11] 1993-05-27 BVerwG – Az. 5 C 42.89 https://research.wolterskluwer-online.de/document/fc973f4c-7099-42f8-a9b2-8d53580d79f2

[12] 2011-03-04 IWW – Wichtige Urteile für schwangere Mitarbeiterinnen der Zahnarztpraxis https://www.iww.de/ppz/archiv/rechtsprechung-wichtige-urteile-fuer-schwangere-mitarbeiterinnen-der-zahnarztpraxis-f10684

[13] 2021-07-16 LSG BaWü – Az. L4 BA 75/20 https://openjur.de/u/2354828.html

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