Wer darf in die PKV?

Vereinfacht kann davon ausgegangen werden, dass wer nicht der Versicherungspflicht unterliegt,[1] versicherungsfrei ist.[2] Die häufigsten versicherungsfreien Personengruppen sind:

  • Angestellter inklusive öffentlichen Dienstes über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)[3]
  • Beamte und fast alle Beihilfeempfänger
  • Kirchenmitglieder & Mitglieder von geistlichen Genossenschaften
  • Lehrer
  • Selbstständige/Unternehmer und viele Freiberufler

Darüber hinaus gibt es einige Sondergruppen, für die Besonderheiten gelten. Etwa Künstler & Publizisten, Gärtner & Landwirte, Handwerksmeister, Soldaten und Polizisten inklusive Zoll und Bundespolizei.

Es gibt Selbstständige, welche sich trotz Selbstständigkeit sowie freiwilliger Krankenversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern müssen,[4] bspw. junge Handwerker oder Hebammen.[5] Dies hat nichts mit dem Status der Krankenversicherung zu tun und ist separat zu klären.

Aufgrund der Beschränkung auf die höherverdienenden Angestellten (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bzw. sozial bessergestellten Berufen (z. B. Beamte) sowie der Gesundheitsprüfung wird der Vorwurf der Rosinenpickerei laut. Die PKV würde eine für sich günstige Selektion zu Lasten der Krankenkassen betreiben. Aktuelle Studien belegen dies.[6]

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