Mythos „Geld zurück“ durch Klage gegen Beitragsanpassungen

Seit es Beitragsanpassungen gibt, versuchen sich Menschen dagegen zu wehren. Die Rechtmäßigkeit der BAP wird dabei in Zweifel gezogen. So haben in den letzten Jahren verschiedene Versicherungsnehmer kleine Teil-„Erfolge“ gegen ihre PKV erzielt. Diese Pyrrhussiege sind deshalb höchstens Teilerfolge, weil die Kläger mehrheitlich unterlagen und die Notwendigkeit sowie mathematische Korrektheit der Anpassungen nie angezweifelt wurde. Lediglich Formfehler wurden eingeredet. Formfehler, die sich heilen und die Beitragsanpassung nachholen lassen. Die beiden größten Prozesse waren bisher gegen die AXA[1] bzw. Barmenia[2] geführt worden. Aber auch gegen die Allianz, DKV etc. wurden Prozesse geführt, so dass es am Ende der BGH entschied.

Der BGH erteilte den Klägern in allen Urteilen insofern eine Schlappe, als dass er heilbare Formmängel rügte, deren formelle Wirksamkeit nachgeholt werden kann. Das bedeutet, dass selbst wenn Anleger gegen Formfehler klagen könnten, würde es bei der kommenden Beitragsanpassung umso heftiger im Beitrag steigen. Dies liegt daran, dass der größere Teil der BAP nicht in die aktuelle Finanzierung fließt, sondern für zukünftige Leistungen zurückgelegt wird,[3] da nur so ein dauerhafter Inflationsausgleich möglich ist, der technische Neuerungen etc. ermöglicht. Damit steigen die Kosten der nächsten BAP sowohl individuell als auch im Kollektiv, wie in u. g. Grafik dargestellt.

Grafik  – Aktuar Aktuell Ausgabe 53 S. 11 – Auswirkung der BAP-Klage auf die nächste BAP

Dazu kommen noch diverse Risiken, etwa das Prozesskostenrisiko, Mehrkosten durch Öffnung der alten Steuerbescheide, Verlust der Alterungsrückstellungen etc. In Summe ein schlechtes Geschäft für den Kläger, wo am Ende nur der Rechtsanwalt gewinnt.

Leider werben immer noch Rechtsanwälte mit vermeintlichen Forderungen, die man einklagen könnte. Dabei erzählen sie aber nur die halbe Wahrheit und verschweigen die Konsequenzen. Beispielsweise müssen Sie alle Unterlagen beibringen, darunter auch die alten Beitragsprämien, da Sie gegen die PKV weder aus dem VVG noch der DSGVO einen Auskunftsanspruch in diese Richtung haben, denn Tarifprämien sind keine personenbezogenen Daten im Sinne dieser Vorschriften.[4] Verschiedene OLG sehen das teilweise anders und sprechen Verbrauchern begrenzte Auskunfts-Rechte zu, dabei keine einheitliche Linie verfolgend.[5] Lassen Sie sich nicht zu einer Klage verleiten! Lesen Sie Fachartikel dazu, die Ihnen alle Details erklären.[6] Die Fachpresse warnt vor sinnlosen Klagen.[7] Selbst Verbraucherschützer, wie der Bund der Versicherten, warten bereits einen Tag nach der Urteilsverkündung vor sinnlosen Klagen.[8] Die Mathematiker verschiedener Vereinigungen warnen davor, dass die Klagen sinnlos sind, sowie als Beitrags-Boomerang zurückkommen werden.[9] Außerdem hat der BGH in einem weiteren Urteil klargestellt, dass die gesetzliche Verjährung von max. drei Jahren gilt.[10]

Sollten Sie eine Klage erwägen, lassen Sie sich das u. g. Schaubild durch den Kopf gehen:

Grafik  – Risiken einer BAP-Klage

Sehen Sie der bitteren Wahrheit ins Gesicht: Alles im Leben wird teurer, auch Ihre PKV!

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Quellen

[1] 2020-04-15 Die Finanzprüfer e. K. – Beitragsanpassung der AXA, was tun? https://die-finanzpruefer.de/2020/04/15/beitragsanpassung-der-axa-was-tun/

[2] 2020-05-06 Die Finanzprüfer e. K. – Beitragsanpassung (BAP) der Barmenia ungültig? https://die-finanzpruefer.de/2020/05/06/beitragsanpassung-barmenia-ungueltig/

[3] 2021-04 DAV Aktuar Aktuell – Ausgabe 53 – S. 10 https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar%20aktuell%20Nr.53.pdf

[4] 2021-11-24 OLG München – Az. 14 U 6205/21 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-40311?hl=true

[5] 2022-06 Focus Money Der Versicherungsprofi – 12/2022 S. 7 – Welche Daten der PKV-Anbieter herausgeben muss

[6] 2021-03-10 Die Finanzprüfer e. K. – Geld zurück für ungültige Beitragsanpassungen der PKV? https://die-finanzpruefer.de/2021/03/10/geld-zurueck-fuer-ungueltige-beitragsanpassungen-der-pkv/

[7] 2021-01-11 haufe.de – BGH zu Voraussetzungen und Begründung von Beitragsanpassungen in der PKV https://www.haufe.de/compliance/recht-politik/bgh-zu-voraussetzungen-wirksamer-beitragserhoehungen-in-der-pkv_230132_533974.html

[8] 2020-12-17 Bund der Versicherten e. V. – Bundesgerichtshof gibt falsche Hoffnung für PKV-Versicherte https://www.bundderversicherten.de/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/bundesgerichtshof-gibt-falsche-hoffnung-fuer-pkv-versicherte

[9] 2021-04-14 Versicherungsbote – PKV: So wirken rückabgewickelte Beitragsanpassungen https://www.versicherungsbote.de/id/4901773/PKV-So-wirken-ruckabgewickelte-Beitragsanpassungen/

[10] 2021-11-17 BGH – Az. IV ZR 113/20 https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021214.html?fbclid=IwAR1ouVCtK48pNiUz523lvLdcpTgm2MQNMvP-n96mwD-hF5JdOY9Kok0sj4k

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