Mythos Beitragserhöhung durch Zinssenkung

Oft wird vom Garantiezins gesprochen, korrekt ist aber Höchstrechnungszins, der maximal 3,5% betragen darf.[1] Zwar wird dieser für die interne Kalkulation verwendet, doch ist es nur ein Teil der Kalkulation: Das Stichwort heißt Überzins,[2] denn davon bekommt der Versicherte mindestens 90% gutgeschrieben. Wichtiger als der kalkulatorische Höchstrechnungszins sind die real erzielten Zinsgewinne, die durch den Überzins dem Versicherten zugutekommen.

Es stimmt insofern, dass ein niedrigerer Rechnungszins eine Beitragserhöhung begründen würde, aber solange die Versicherung Zinsen erwirtschaftet, die über dem Rechnungszins liegen, ist die Auswirkung in der Praxis gering. Auch das hängt vom Ausgangsniveau ab. Als 2012 die Empfehlung der DAV war von 3,5% auf 2,75% zu senken, hätte es kaum Auswirkungen gegeben, da fast alle Versicherungen ohnehin mehr als den Höchstrechnungszins erwirtschaftet haben.[3] Bereits im Jahr 2017 lag jede PKV mit den Zinsen unter dem maximalen Höchstrechnungszins von 3,5%, weshalb einige Gesellschaften weitere Anpassungen vornehmen mussten.[4] Mussten, weil im sog. AUZ-Verfahren jährlich eine vereinfachte Modellrechnung an die BaFin geliefert wird, welche ohne Zinserträge und Kapitalanlage erfolgt. Liegt dieser Wert unter dem aktuell verwendeten Rechnungszins, muss die PKV diesen senken.[5]

Diese Mythen um Zinssenkungen wurden von Verkäufern genutzt, um mit Angst & Sargdeckelklappern den Vertrieb von PKV zu beschleunigen. Auch etablierte Medien haben durch tendenziöse ­Berichterstattung das Problem verschärft, anstatt für Klarheit zu sorgen.[6] Das gilt leider auch für aktuelle Diskussionen, wo überzogene Beitragssteigerungen prophezeit werden.[7]

Korrekt ist, dass die Entwicklung absehbar war und die Deutsche Aktuar Vereinigung schon lange Vorkehrungen getroffen hat, um eine Beitragsexplosion zu verhindern. Es lässt sich ableiten, dass 25 Basispunkte beim Höchstrechnungszins nur 2% Auswirkung auf eine Vollversicherung haben.[8] Von einer Explosion kann keine Rede sein. Außerdem bedeutet es im Umkehrschluss, dass bei Besserung des Zinsniveaus automatisch mehr Beitragssenkungen folgen werden. Bei Normalisierung des Zinsniveaus hat dies automatische Beitragssenkungen für alle im Niedrigzins ansparenden Versicherten zur Folge.

Aus fachlicher Sicht ist die Senkung des Höchstrechnungszinses sinnvoll, weil den Billigtarifen damit der Nährboden entzogen wird und gleichzeitig alle Tarife mehr Alterungsrückstellungen bilden müssen.

Außerdem ist stückweise das gesamte Preisniveau gestiegen, welches aus Wettbewerbsgründen mit zu niedrigen Einstiegspreisen bemessen war.

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Quellen

[1] §4 KalV Rechnungszins – http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__4.html

[2] §19 KalV Ermittlung des Überzinses http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__19.html

[3] 2012-12-17 Assekuranz Info-Portal – KVpro.de: Absenkung des Höchstrechnungszins in der PKV von

3,5 auf 2,75 Prozent: Auswirkungen für die Versicherten?

[4] 2018 – ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH https://www.assekurata.de/newsletter-artikel/newsletter-65-2018/die-pkv-in-der-zinsfalle/

[5] „ohne Datum“, Aufruf 2020-07-01 versicherungs magazin – Aktuarieller Unternehmenszins https://www.versicherungsmagazin.de/lexikon/aktuarieller-unternehmenszins-1985563.html

[6] 2013-05-08 Handelsblatt.com – Privater Schutz? Bloß schnell weg! https://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/versicherung/krankenversicherung-privater-schutz-bloss-schnell-weg/8180430-all.html

[7] 2018-10-25 versicherungs magazin – PKV: Hoher Druck durch niedrige Zinsen https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/pkv-hoher-druck-durch-niedrige-zinsen-2226678.html

[8] 2019-01-07 DAV – Rechnungszins in der PKV – S. 1

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