Zuschüsse & Familie

Familienversicherung & Kinder

Es gibt keine Familienversicherung in der PKV, wie sie in der GKV existiert. Lediglich die Pflegepflichtversicherung für Kinder ist sehr oft kostenfrei. Jedes Mitglied hat einen eigenen Beitrag zu entrichten, der den Kalkulationsgrundlagen unterliegt.

Daraus kann der Gedanke entstehen, dass es vielleicht günstiger ist die Kinder beim Partner kostenfrei über die Familienversicherung[1] zu versichern und diese mit Zusatzversicherung auszustatten. Für die Zuordnung der Kinder zur Familienversicherung gelten zwingende Regeln! Es besteht keine Wahlfreiheit für Ehepaare. Nur weil die Krankenkasse eventuell eine Fehleinstufung vornimmt, schützt es Sie nicht vor Regress, wenn der Fehler später auffällt sowie korrigiert wird. Sozialversicherungsbeiträge sind eine Bringschuld, keine Holschuld. D. h. Sie haften, auch wenn Sie den Fehler nur unwissentlich zu vertreten haben. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Prüfschema zur Familienversicherung

Für nicht verheiratete Paare gibt es ein Wahlrecht, wo die Kinder zugeordnet werden. Sie können freiwillig Versicherte der PKV sein oder Familienversicherte der Kasse.

Praxisbeispiel: Eine Managerin aus Berlin, die PKV versichert ist. Der nichtverheiratete Partner und die drei Kinder sind in seiner Kasse und haben Krankenzusatzversicherungen eingekauft. Sollte das Paar heiraten, gilt zwingend das u. g. Schema zur Prüfung, wie die Kinder versichert werden müssen. Das Begrüßungsschreiben einer GKV für die Familienversicherung genießt keinen Vertrauensschutz, der normalerweise begünstigende Bescheide nicht rückwirkend ändern dürfte.[2] Die rückwirkende Aufhebung der unberechtigten Familienversicherung wurde von Gerichten bestätigt.

Grafik  – Prüfschema zur Familienversicherung für Kinder

Faustformel:

Kinder haben den gleichen Versicherungsstatus wie der besserverdienende Angestellte!

Wenn die Kinder in der Familienversicherung sind, sollten Sie dringend einen Optionstarif abschließen, denn der status quo kann sich ändern.

Bei der Einkommensermittlung für Ehepartner, die vor 2003 bereits PKV Versicherte waren, gilt eine niedrigere JAEG.[3]

Zudem müssen Einkommensgrenzen für die kostenfreie Pflegepflichtversicherung berücksichtigt werden, die 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigen dürften.[4] Dabei sind Rentenleistungen, z. B. Unfallrenten, Pflegerenten etc. abschlagsfrei zu berücksichtigen, wobei auch Pflegebedürftigkeit keinen Härtefall darstellt.[5]

Für die Beihilfe bei Beamten gelten gesonderte Regeln, die oft einkommensgebunden sind. Bei Beamten ist es wegen der Beihilfe fast immer günstiger die Kinder in der PKV zu versichern statt in der Kasse. Bei 80% Beihilfe kosten die besten Tarife unter 50€/Monat/Kind während die freiwillige Kassenmitgliedschaft mit >150€/Monat/Kinde zu Buche schlägt.

Kinderversicherung & -nachversicherung

Für freiwillig bei der Krankenkasse versicherte Kinder gilt ein in Relation zur PKV hoher Mindestbeitrag[6] (Bsp. TKK in 2021: 156,06€ KV + 32,38€ PV[7]). Unter Berücksichtigung der Zusatzversicherungen ist die PKV fast immer die bessere Option. Außerdem spielt das Einkommen des Kindes bei der PKV nur für die kostenfreie PV eine Rolle, da sich der Beitrag sonst nicht an den Einnahmen orientiert. Bei der Kasse können steueroptimierte Vermögensübertragung an das Kind zu erhöhten Beiträgen führen.[8] Möchten Sie dem Kind Wertpapiere, Immobilien oder sonstige Einnahmequellen vererben, ist die PKV vermutlich lukrativer.

Unabhängig davon ist zu prüfen, ob Sie das Kind bei der gleichen PKV versichern, wie die Eltern oder ob Sie einen Drittanbieter wählen. Bitte beachten Sie, dass nur noch wenige PKV Kinder allein versichern. Wenn Sie Kinder bei einem Drittanbieter allein versichern, spricht man von Kinderalleinversicherung (KiAV). Meistens muss mindestens einen Elternteil versichert sein, oft sogar bei der gleichen PKV. Die KiAV benötigt einen Antrag, der abgelehnt werden kann. Die die erzwingbare Kindernachversicherung (KNV) kommt mit einem formlosen Schreiben aus, Anmeldung genannt.

Kinder sind bei vielen privaten Krankenversicherungen ein Zuschussgeschäft, daher bieten nicht alle PKVU eine KiAV an.

Anbei eine Liste vom Juli 2021, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, da es hier öfters Änderungen gibt, die von den Gesellschaften nur auf Rückfrage kommuniziert werden.

PKV KAV? Mindestalter? Nebenbedingung
Allianz ja 2 U1 bis U7
Alte Oldenburger ja 7 U-Berichte + Zahnstatus
ARAG ja 16 Min. ein Elternteil bei AXA/DBV
AXA/DBV ja 8 U1/U2 müssen ohne Befund sein; ab 8. LJ mit KFO-Erklärung
Barmenia ja 0
BBKK (Consal) nein x
Central ja 2 Vorlage U1 bis U9
Concordia ja 8 Vorlage Min. ein Elternteil gleichwertig versichert
Continentale nein x
Debeka ja 0 Min. ein Elternteil gleichwertig versichert
Deutscher Ring ja 5
DEVK ja 0
DKV ja 0 Nur Tarifserie BestMed; Ausnahmen begrenzt möglich
Gothaer ja 0 Min. ein Elternteil gleichwertig versichert
Hallesche ja 0 Min. ein Elternteil versichert
HanseMerkur ja 0 Rückwirkende Versicherung ab Geburt bis zu zwei Monate
HUK-Coburg ja 4
Inter ja 2 Ab 8. LJ mit Zahnstatus inkl. KFO
LKH ja 0
LVM ja 0 Min. ein Elternteil gleichwertig versichert, Vorlage U1 + U2
Mannheimer ja 0
Münchener Verein ja 0
Mecklenburgische nein x
Nürnberger ja 0
Ottonova nein x
PAX Bruderhilfe ja 7
Provinzial / VGH ja 0 Min. ein Elternteil gleichwertig versichert
R+V nein x
SDK ja 0 Min. ein Elternteil PKV versichert
Signal Iduna ja 5 Min. ein Elternteil gleichwertig versichert
UKV (Consal) ja x Tarifabhängige Unterschiede
UniVersa ja 16
Württembergische ja 1

Wenn Sie eine Kinderalleinversicherung bei einem Drittanbieter vornehmen, muss der Antrag noch am Tag der Geburt der Versicherung vorliegen, da Kosten nicht rückwirkend übernommen werden. Erst ab Erstellung der Police werden die Kosten übernommen. Ein rückwirkender materieller Versicherungsbeginn wird nur bei der Kindernachversicherung durchgeführt.

 

Was ist die Kindernachversicherung?

Wenn zum Geburtszeitpunkt mindestens ein Elternteil in der PKV versichert ist, so muss diese Versicherung das Kind ohne Zuschläge oder Wartezeiten versichern. Manche Gesellschaften bestehen als Zugangsvoraussetzung auf die Mindestvertragsdauer von bis zu drei Monaten, die für das Elternteil gelten kann.[9] Die Musterbedingungen des PKV-Verbands empfehlen drei Monate,[10] sind jedoch nur eine Verbandsempfehlung und kein verbindliches Gesetz.

Bei der KNV muss das Kind angemeldet werden, was per „Zweizeiler“ passieren kann. Ein Antrag ist von Gesetzes wegen nicht vorgesehen. Die Frist dafür beträgt zwei Monate, rückwirkend ab dem Tag der Geburt. Der Schutz des Kindes darf dabei nicht höherwertiger als der Schutz der Eltern sein.[11] Nur wenige Tarife erlauben eine Höherversicherung der Kinder. Die Gesellschaften prüfen dies kritisch. Unten finden Sie ein Beispiel, bei dem die ARAG eine KiAV in einem Premium-Tarif ablehnt, weil die Eltern einen alten Premium-Tarif haben, aber diese nicht deckungsgleich sind.

Grafik  – Ablehnung ARAG KiAV trotz Premium-Tarif

Eine Adoption steht einer Geburt gleich. Für Adoptionskinder kann ein Zuschlag bis zu 100% erfolgen.[12] Einige Gesellschaften verzichten auf diesen, weshalb es ein Selektionskriterium sein kann.[13]

Wird die zweimonatige Frist versäumt oder das Kind soll bei einer anderen PKV versichert werden, gilt der reguläre Beantragungsweg.

Das Recht der Kindernachversicherung gilt auch für Krankenzusatzversicherungen, z. B. Pflegetagegeldversicherungen oder Krankenhausversicherungen. Es gibt aktuell Anbieter, wo Sie Pflegetagegelder ohne Wartezeiten abschließen können. Sollten Sie z. B. bei einer pränatalen Untersuchung eine Behinderung des Kindes feststellen, kann es eine valide Taktik sein, dass ein Elternteil eine Pflegezusatzversicherung abschließt, die das Kind dann via KNV ebenfalls abschließen kann. Einige Anbieter versuchen das gesetzliche Recht der Kindernachversicherung unerlaubt auszuhebeln. Es besteht ein offener Diskurs darüber, ob im Rahmen von pränataler Diagnostik erbliche Schäden angegeben werden müssen, da es Bereichsausnahmen der erlaubten Antragsfragen gibt.[14] Im Zweifel sollten Sie einen Fachmann einschalten!

Mythos Geburtsschadenklausel

Es hält sich das hartnäckige Gerücht, die Versicherung müsste in Ihren Bedingungen Klarstellungen zu Geburtsschäden bzw. Anomalien treffen, weil sonst vorvertragliche Schäden (z. B. Erbschäden, etc.) nicht versichert seien. Das ist nicht korrekt, eine Geburtsschadenklausel ist unnötig, denn die Gesetze sind ausreichend. Diese urbane Legende wird unter anderem darüber befeuert, dass einige Vergleichsprogramme diesen Punkt als Selektionsmerkmal aufführen. Dazu ein Bildbeispiel der Vergleichs-Software Levelnine PKV:

Grafik  – Beispiel Geburtsschadenklausel vom 28.10.2021

Es mag Zufall sein, doch Versicherungen mit starker Vertreterbasis, die nicht mit freien Vermittlern arbeiten, verwenden die o. g. Geburtsschadenklausel nicht. Derartige Software wird jedoch an freie Vermittler verkauft.

Lediglich für positive Abweichungen müssten Klarstellungen getroffen werden, denn negative sind kraft Gesetzes verboten.[13].

So verzichten z. B. einige Versicherungen auf die Anwendung der dreimonatigen Mindestversicherungszeit, wenn die 20. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist. Das ist für den Fall eines Frühchens relevant, denn dieses sind regelmäßig nicht regulär zu versichern und könnten vor Ablauf der Frist auf die Welt kommen.

Alternativ bieten einige Versicherung die höherwertige Versicherung des Kindes im Vergleich zu den Eltern an, oder Tarife mit einer niedrigeren Selbstbeteiligung als bei den Eltern. Diese Sonderlocken könnten ohne Geburtsschadenklausel entfallen, wenn es sich um ein Frühchen handelt. Dazu ein positives Beispiel der ARAG Krankenversicherung-AG aus den Modul-Tarifen der unisex-Welt:

Grafik  – ARAG Krankenversicherung AG MB/KK 2009 Teil II S. 6 & 7

Selbst wenn diese „Klarstellung“ nicht erwähnt würde, stünde das Kind aber immer noch nicht schlechter als die Eltern dar! Der Vertrieb versucht aber ein anderes Bild zu zeichnen!

Gleiches gilt für die Auswahl ob unisex- oder heterogene-Tarifwelt. Die Kindernachversicherung ist ein einseitiges Recht des Versicherten. Wenn die Eltern bspw. in der alten Welt in non-unisex Tarifen versichert sind, kann das Kind auch dort versichert werden. Es handelt sich nicht um einen neuen Vertrag, sondern um eine Vertragserweiterung, die von EU-Recht gedeckt ist.[15] Dies in den Bedingungen zu konkretisieren ist eigentlich ein verbotenes Werben mit Selbstverständlichkeiten.[16] Dies kann insofern wichtig sein, als dass die neueren Tarife oft Mehrleistungen kennen, aber auch Einschränkungen haben, z. B. bei LASIK, niedrigere Preisverzeichnisse oder den Verlust der Option auf den Standardtarif.[17]

Sollte die Versicherung den Abschluss in geschlossenen Tarifen der alten Welt oder der heterogenen Kalkulation verweigern, sollten Sie einen Versicherungsberater oder Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten.

Wenn eine Versicherung in ihre Prospekte schreibt, dass sie „Geburtsfehler, Gebrechen, Anomalien und Erbkrankheiten“ explizit einschließt, wirbt sie mit nicht belastbaren Phrasen. Der BGH hat bereits für das alte VVG geurteilt, dass die Regelung ausreichend ist und selbstverständlich alle vorvertraglichen „Probleme“ im Rahmen des Tarifumfangs mitversichert sind.[18] Das alte sowie das neue VVG sind an dieser Stelle wortgleich, lediglich der IV Absatz wurde ergänzt.[19] Leider gilt für Versicherungen keine Prospekthaftung. Diese ist aber auch nicht nötig, da der Gesetzgeber an diversen Stellen seinen Willen zeigt, dass Kinder nicht ohne Schutz dastehen dürfen, bspw. durch entsprechende Informationen durch Ministerien.[20]

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es für die KNV keines Antrags bedarf, wenn die Bedingungen eingehalten wurden. Eine tarifliche Klarstellung in Form der Geburtsschadenklausel ist falsch kommunizierte, höchstens geringfügige Mehrleistung. Die Klausel ist ein netter Bonus, jedoch meistens nicht kriegsentscheidend.

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Quellen

[1] §10 SGB V Familienversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

[2] §45 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html

[3] §6 VII SGB V Versicherungsfreiheit https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html

[4] §5 I P5 SGB V Familienversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

[5] 2020-10-16 LSG Baden-Württemberg – Az. L 4 KR 3586/19 https://rewis.io/urteile/urteil/rw0-16-10-2020-l-4-kr-358619/

[6] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-25 TKK Beitrag für freiwillig versicherte Kinder https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/haeufige-fragen-zu-beitraegen-fuer-freiwillig-versicherte/kind-freiwillig-versichert-beitrag-2069312

[7] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-25 TKK – Ich möchte mein Kind freiwillig versichern. Wie hoch ist der Beitrag? https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/haeufige-fragen-zu-beitraegen-fuer-freiwillig-versicherte/kind-freiwillig-versichert-beitrag-2069312

[8] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-25 TKK Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/haeufige-fragen-zu-beitraegen-fuer-freiwillig-versicherte/beitragshoehe-freiwillig-versichert-nicht-erwerbstaetig-2006970

[9] §198 III VVG Kindernachversicherung https://dejure.org/gesetze/VVG/198.html

[10] „ohne Datum“, Aufruf 05.06.2020 PKV-Verband MB/KK 2009 §2 II https://www.pkv.de/service/rechtsquellen/musterbedingungen/mb_kk_2009.pdf

[11] §198 I VVG Kindernachversicherung https://dejure.org/gesetze/VVG/198.html

[12] §198 II VVG Kindernachversicherung https://dejure.org/gesetze/VVG/198.html

[13] §208 VVG Abweichende Vereinbarungen https://dejure.org/gesetze/VVG/208.html

[13] 2014-04-07 Pefferminzia.de – Kinder in der PKV https://www.pfefferminzia.de/der-kvprofi-kommentiert-kinder-in-der-pkv-1396854098/

[14] §15 GenDG Vorgeburtliche genetische Untersuchungen https://www.gesetze-im-internet.de/gendg/__15.html iVm §18 GenDG Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages https://www.gesetze-im-internet.de/gendg/__18.html

[15] 2012-01-13 Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie 2004/113/EG Punkt 11 https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:011:0001:0011:DE:PDF

[16] Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – Anhang zu §3 III Nr. 10 https://dejure.org/gesetze/UWG/Anhang.html

[17] 2016-11 AssCompact S. 55 – PKV: Unbedingter Anspruch auf Kindernachversicherung

[18] 2000-09-27 BGH Az IV ZR 115/99 https://lexetius.com/2000,2277

[19] 2009-01-02 Buzer.de Änderung §198 VVG vom 01.01.2009 https://www.buzer.de/gesetz/7966/al15891-0.htm

[20] 2018-03 Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Ratgeber für Menschen mit Behinderung https://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a712-ratgeber-fuer-behinderte-mens.html

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