Behinderungen durch Versicherungen beim Tarifwechsel

Trotz der Tarifwechsel-Leitlinien[1] vom PKV-Verband kommen in der Praxis gezielte Behinderungen der Wechselversuche sowie Falschaussagen vor. Nicht PKV sind Mitglieder des PKV-Verbands, z. B. fehlen die Arag oder die LKH. Inhaltlich sind die Leitlinien für den Verbraucher oder Vermittler nicht von Bedeutung, da nur Floskeln ohne belastbaren Rechtsanspruch verwendet werden.[2] Die Tarifwechsel-Leitlinien bieten keinen Rechtsanspruch!

Das heutige Tarifwechselrecht wird vermutlich nicht dauerhaft so fortbestehen, da die ausgelösten Wechselbewegungen die Kalkulation der PKV nachhaltig stören, da sie einen negativen Selektionseffekt auslösen. Vereinfacht: die bei der Kalkulation getroffenen Annahmen werden durcheinandergeworfen. Es können Wechsel auftreten, die nie angedacht waren. Tarifwechsler führen deshalb in Relation zu größeren BAP in der PKV.

Das betrifft Sie nicht direkt, ist aber ein Problem für die Versicherungen, welches die Aktuare im Sinne von Bestandssicherheit lösen möchten.[3] Lassen Sie sich aber nie von einem sinnvollen Wechsel abhalten!

Es folgen einige Beispiele von gezielten Behinderungen durch Versicherungen, wobei diese wegen der kurzen Darstellungslänge präsentiert werden. Oft ist mehrseitiger Schriftverkehr zum Verständnis notwendig.

Zu fast jeder PKV liegen Informationen vor, die auf gezielte Behinderungen beim Tarifwechsel hindeuten. Lediglich bei der DKV gibt es eine gute Lösung, da den Kunden im internen Login ein Portal mit Optimierungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt wird. Dort wird das Thema vereinfachte Gesundheitsprüfung aktiv angeboten. Anbei ein Bildbeispiel aus dem internen Bereich der DKV:

Grafik  – 204er Tarifwechsel DKV Kunden-Login

Leider geht bisher keine andere PKV so transparent vor. Behinderungen von Kunden oder Vermittlern sind an der Tagesordnung.

 

Tarifwechsel-Behinderung der AXA

Anbei ein Beispiel der AXA, die einen bereits eingereichten Umstellungsantrag ablehnen wollte.

Grafik  – 2011-09-01 Abwehrschreiben AXA um §204-Antrag zu verhindern

Die AXA wollte den o. g. Antrag erst gar nicht bearbeiten! Dieser Abwehrversuch ging ohne Rücksprache am Vermittler vorbei direkt an den Versicherungsnehmer.

Tarifwechsel-Behinderung der Hallesche

Auch die Hallesche hat versucht den sinnvollen Wechsel eines Kunden zu behindern, indem sie im Vorfeld nur auf negative Bestandteile hinwies, die Vorteile relativierend oder gar auslassend.

Grafik  – Tarifwechsel-Behinderung der Hallesche aus 2020

Sie finden im o. g. Text nur negative Aussagen. Zufall? Beigefügt hat man o. g. Schreiben noch zwei Seiten mit Tarifunterschieden, wo überwiegend die Nachteile des neuen Tarifs aufgelistet sind, die Vorteile niederschwellig versteckend oder verschweigend. Auch dieses Verhalten ist höchst fragwürdig.

Tarifwechsel-Behinderung der Generali (ex Central)

Als die Central noch mit freien Vermittlern zusammengearbeitet hat, hat sie Tarifwechsel anständig bearbeitet. Es wurden nur die u. g. Angaben geschuldet.

Grafik  – Anforderungen der Central für Tarifwechsel vor Exklusivvertrieb

Dann hat die damalige Central dem freien Vertrieb den Rücken gekehrt und sich 2012 in die Abhängigkeit zur Deutsche Vermögensberatung (DVAG) begeben.[4] Plötzlich änderte sich das Geschäftsgebaren und das u. g. Dokument wurde Teil des Antragsprozesses. Obwohl widerrechtlich, wurde der Antrag nicht bearbeitet, wenn dieses Dokument nicht beigefügt wurde. Es kam zu unerlaubter Weitergabe des Vorgangs an Vermittler der DVAG. Auch andere unerlaubte Handlungen haben zur Abmahnung gegenüber der Central geführt.[5]

Grafik  – Tarifwechsel-Behinderung der Central durch einseitige Nachteilserklärung

Tarifwechsel-Behinderung der Union Krankenversicherung

Die Union Krankenversicherung AG hatte seinerzeit unterschwellig versucht den Wechsel zu behindern. Obwohl der Wechsel durch einen freien Vermittler initiiert wurde, und die Versicherung damit weder Beratungspflicht noch Haftung unterliegt, versuchte sie gezielt zu verunsichern.

Grafik  – Nachteilsinformation Union Krankenversicherung AG

Tarifwechsel-Behinderung der ARAG

Es wird auch nicht vor Euphemismen zurückgeschreckt. So heißt es im u. g. Dokument, dass die ARAG bitten würde. Fakt ist, dass ohne die zusätzliche Erklärung eine Antragsbearbeitung nicht erfolgte. Von „bitten“ konnte keine Rede sein!

Grafik  – Nachteilsinformation ARAG

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Quellen

[1] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 PKV Verband Tarifwechsel-Leitlinien der PKV https://www.pkv.de/verband/tarifwechsel-leitlinien-pkv/#:~:text=Tarifwechsel%2DLeitlinien%20der%20PKV&text=Das%20Tarifwechselrecht%20gibt%20den%20Versicherten,beim%20Wunsch%20nach%20einem%20Tarifwechsel.

[2] „ohne Datum“ , Aufruf 2020-09-18 PKV Verband Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel https://www.pkv.de/w/files/verband/tarifwechsel/leitlinientarifwechsel.pdf

[3] Aktuar Aktuell 28 PKV: Neuer Ansatz verstetigt Beitragsentwicklung bei Tarifwechsel S. 8 – S. 9

[4] 2021-01-04 dvb – Central wechselt Vertrieb aus https://www.deutsche-versicherungsboerse.de/dvb-aktuell/Central-wechselt-Vertrieb-aus-am_24429.html

[5] 2016-04-05 Versicherungsbote – Central Krankenversicherung durch BdV abgemahnt https://www.versicherungsbote.de/id/4839359/Central-Krankenversicherung-abgemahnt-BdV/

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