Was bringen Beitragsgarantien?

Langfristig nichts! Diverse Gesellschaften versuchen über die Beitragsgarantien den Verkauf Ihrer Produkte anzukurbeln. Dabei soll der Anschein von Seriosität vermittelt werden, wie das u. g. Beispiel der HanseMerkur zeigt. Es gibt keine Prospekthaftung bei Versicherungen! Die „Garantie“ wird auch nicht Teil des Antrags. Sie löst auch nicht den steigenden Finanzierungsbedarf, der unweigerlich auch bei diesem Anbieter entstehen wird. Sie gaukelt Sicherheit vor, die nur die Zeit überbrückt, bis ein etwaiger Wechsel unwirtschaftlich (keine Ersparnis) oder unmöglich (z. B. Gesundheitsfragen) ist.

Grafik  – 2021-07-13 HanseMerkur Mailing Datei „MK 205 Beitragszertifikat.pdf“

Dabei gehen alle Gesellschaften ähnlich vor und vermelden Beitragsgarantien, mit dem Finger auf jene zeigend, welche diese nicht haben. Verschiedene Dienstleister (Pools, BAP-Guide etc.) sammeln und bewerben diese Informationen, beispielsweise im sog. BAP-Guide.

Grafik  – Werbeschreiben der ARAG mit Auszug aus dem BAP-Guide 2019-09-14

Versprochen wird für bestimmte Tarife, dass einige Zeit lang keine Anpassung an den Kunden weitergereicht werden, obwohl die o. g. Liste suggerieren könnte, dass alle Tarife beitragsstabil seien. Stimmt aber nicht, denn jeder Tarif jeder Altersklasse ist individuell. Zusätzlich gibt es Bedingungen! Teilweise fordern Gesellschaften, dass ein volles Kalenderjahr in dem Tarif versichert sein muss, was Neukunden (die nur ein sog. Rumpfjahr versichert wären) oder interne Wechsler ausschließt (weil diese den Tarif kein Kalenderjahr unterhalten) usw. Auch ist üblich, der Vertrag ungekündigt sein muss, kein Beitragsrückstand vorliegen durfte etc.

Aber was ist daran schlecht? Diese zeitlich limitierte Beitragsgarantie wird eingekauft, denn jede Leistung muss bezahlt werden! Der Vorstand entscheidet, dass er Gelder als Einmalleistung zur Verfügung stellt, welche die erwartete Beitragsanpassung für diesen Zeitraum auffängt. Wenn es aber zu überplanmäßiger Teuerung kommt, dann ist die BAP ggf. nicht ausfinanziert und eine teure Anpassung folgt vielleicht im Anschluss an die Beitragsgarantie. Außerdem senken derartige Maßnahmen automatisch die Mittel der Gesellschaft (Limitierungsmittel, RfB), es wird also von der Substanz gezehrt.

Außerdem ist nicht ausgeschlossen, dass schwere Fehler gemacht werden. So hat z. B. die DKV einige Jahre lang den Kunden zu hohe Beiträge berechnet. Als der Fehler auffiel, versuchte die DKV diese über Gutschriften in den Alterungsrückstellungen auszugleichen. Außerdem wurden Mittel aus den RfB entnommen, um die neu drohende BAP aufzufangen. Diese Fehlkalkulation hat im Jahr 2015 ca. 70 Millionen Euro versenkt.[1]

Auffällig ist auch, dass alle Gesellschaften die Beitragsgarantien stückweise abgebaut haben. Tendenz weiter fallend.

Beitragsgarantien sind kein relevantes Entscheidungsmerkmal, denn eine Momentaufnahme bietet keine Gewähr für langfristige Stabilität. Außerdem sagt es nichts über den Bedarf des Versicherten aus, der vorrangig tariflich passend zu versichern ist.

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Quellen

[1] 2014-05-26 Versicherungsbote – DKV – PKV – Kalkulationsfehler & Beitragsgarantie kosten 70 Millionen Euro https://www.versicherungsbote.de/id/4797082/DKV-PKV-Beitragsanpassung-Kalkulationsfehler/

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