Alterungsrückstellungen der PKV

Alte Menschen verursachen im Durchschnitt höhere Krankheitskosten als junge Menschen. Gemessen werden Sie in Kopfschäden, den durchschnittlichen Kosten einer versicherten Person für eine bestimmte Laufzeit.[1]

Grafik  – 2013-12-03 Central KV AG – Dr. Lothar Forwick – Sachgerechte Kalkulation in der PKV im Kontext von 12b (2) Satz 4 VAG – S. 29

Klar erkennbar ist, dass die Höhe der Kopfschäden mit zunehmendem Alter steigt, was Vorsorge nötig macht! Es handelt sich um Durchschnittswerte für die gesamte Versicherung, extreme Ausreißer tun dem keinen Abbruch.

Die Summe der Maßnahmen zur Verhinderung einer Beitragsexplosion im Alter wird Vorsorgequote genannt. Sie wird im Verhältnis zu den Beiträgen berechnet und ist bei allen Gesellschaften gesunken, was maßgeblich durch das Zinsniveau begründet ist.

Grafik  Vorsorgequote PKV Durchschnitt[2]

In jungen Jahren zahlen Sie mehr als Sie müssten, weshalb der übersparte Anteil in Alterungsrückstellungen[3] investiert wird, die später den Beitragsanpassungen verhindern sowie den Beitrag senken sollen. Es handelt sich dabei immer um Kollektivleistungen, nicht um individuelle Einzelwerte, auf die Sie einen Anspruch hätten. Sprich die Gleichaltrigen Ihres Tarifs sparen und „konsumieren“ mit Ihnen einen Topf, womit ihre individuelle Alterungsrückstellung nur eine stochastische Rechengröße ist.[4]  Es gibt keinen Auszahlanspruch, da sie kein individuelles Recht sind. Weder gesetzliche noch vertragliche Grundlage sehen eine Auszahlung vor.[5] Stellen Sie sich vor, dass Alterungsrückstellungen kein Sparschwein sind, sondern vorweggenommene Beiträge für künftige Leistungen. Das Geld ist also verplant und daher nicht frei verfügbar!

Auf die Anlage der Versicherung haben Sie dabei keinen Einfluss! Dabei waren sich bspw. die AXA KV AG in der Vergangenheit nicht zu schade mehrere Milliarden Euro in Tabakfirmen zu investieren.[6] Die Allianz investierte in Kohle sowie umweltbelastende Firmen.[7] Die zehn größten dt. Versicherer investierten in Atom-U-Boote, Monsanto, Ölkonzerne, Gentechnik etc.[8] Zwar ist Nachhaltigkeit ein wachsender Trend, dem immer mehr Versicherungen folgen, doch sind die aktuellen Maßnahmen kaum vergleichbar, intransparent sowie oft eine Mogelpackung. So gibt es Negativ- wie Positivlisten, ESG-Kriterien, diverse Guidelines etc. An regulatorischen Vorgaben sowie vergleichbaren Standards mangelt es. So gelten beispielsweise Waffenhersteller teils als nachhaltig, wenn sie nur jenes Waffenmaterial liefern, was nicht von völkerrechtlichen Konventionen sanktioniert wird, [9] bspw. der sog. Genfer Konvention.[10] Der Trend mag positiv sein, die aktuelle Lage aber ist unbefriedigend.

Grafik  – Alterungsrückstellungen und Beitrag im Idealverlauf

In der Modellannahme zahlen Sie ein Leben lang den gleichen Beitrag. Leider ist dieses Modell realitätsfern und Sie müssen sich sowohl bei der Kasse als auch bei der PKV auf Beitragsanpassungen (kurz BAP) einstellen.

BAP sind unvermeidbar, nur ihre Höhe variiert! Garantiert ist, dass Sie als Bestandskunde niemals mehr zahlen werden als ein Neukunde des gleichen Tarifs![11]

Der o. g. idealtypische Verlauf ist eine Modellannahme, die sich daraus ergibt, dass die die Aktuare grundsätzlich lebenslang konstante Beiträge mit gleichbleibenden Rechnungsgrundlagen verwenden müssen. Dabei ist bekannt, dass die Leistungsausgaben sich ständig erhöhen, weshalb es Rechte zur regelmäßigen Beitragsüberprüfung sowie -anpassung gibt.[12] Ähnliches gilt für die Lebenserwartung, die regelmäßig steigt. Bei den PKV-Versicherten sogar stärker als im Bevölkerungsdurchschnitt, weshalb eine regelmäßige Anpassung der Sterbetafeln notwendig ist. In den letzten Jahren dabei verstärkt.

Grafik  – DAV Aktuar Aktuell 41 S. 13 Restliche Lebenserwartung in Jahren

Die Kunden akzeptieren keine Prämien in beliebiger Höhe. Daher sind die Versicherungsmathematiker angehalten möglichst knapp zu kalkulieren. Daher kommt es in der Praxis regelmäßig zu Abweichungen zur idealtypischen Modellannahme.  In der Praxis verläuft es eher wie in der u. g. Darstellung:

Grafik  – Alterungsrückstellungen und Prämien im typischen Verlauf

Die PKV verfügt jedoch über hohe Alterungsrückstellungen, die für künftige Leistungen sowie Beitragsanpassungen verwendet werden können.

Grafik  – 2020-01-23 Krankenversicherungsmathematik, Andreas Leckner – S. 30

Die Höhe der PKV Rückstellungen ist höher als alle Überschüsse, welche die gesetzlichen Krankenkassen in ihrer Geschichte erwirtschaftet haben.

Die Alterungsrückstellungen werden in Kapitalanlagen verwaltet, welche Zinsgewinne für die Versichertengemeinschaft erwirschaften. Die Kapitalanlagen sind etwas höher als die Rückstellungen, da die PKV einen kleinen Anteil zur Deckung der eigenen Kosten entnehmen darf. Im historischen Trend ist erkennbar, dass die PKV den Versicherten mehr von den Kapitalanlagen in Form von Rückstellungen gutschreibt, als sie es zur Jahrtausendwende tat. Und vermutlich auch früher. Damit wird unter anderem das Zinstief ausgeglichen. Der PKV-Verband unterhält zur vereinfachten Visualisierung die Zukunftsuhr, welche in „Echtzeit“ die Höhe der „Alterungsrückstellungen“ darstellen soll.[13] Die genaue Berechnung wird nicht offengelegt.

Grafik  – 2020-01-23 Krankenversicherungsmathematik, Andreas Leckner – S. 30

Das Verhältnis von neuen Beitragseinnahmen gegenüber neuen Alterungsrückstellungen wird pauschal vom PKV-Verband ermittelt. Im Schnitt wird mehr als 1/3 des Beitrags für Alterungsrückstellungen verwendet.

Grafik 54 – Anteil neuer AR an neuen Prämien[14]

Aufgrund niedrigerer Zinsen sowie des niedrigeren Rechnungszinses steigt der Anteil der Alterungsrückstellungen an der Prämie.

Die Summe der gesetzlichen Krankenkassen haben nicht ansatzweise diese Ansparungen, bei deutlich mehr Mitgliedern. In Bezug auf die Kapitalausstattung war die PKV in der Vergangenheit weniger Krisen anfällig als die Kasse.

Setzt man nun Kopfschaden, Nettobeitrag und Alterungsrückstellungen grafisch in Bezug, ergibt sich u. g. Durchschnittsverlauf. Vereinfacht ausgedrückt wird in jungen Jahren mehr bezahlt als notwendig, was Kapital bildet. Dieses verzinste Kapital wird später für Leistungen verbraucht. Es ist eine Art Konto, das einen Ausgleichseffekt erzeugt.[15]

Grafik 55 – Durchschnittsentwicklung PKV ohne BAP[16]

In Abhängigkeit von den realen Entwicklungen der Kollektive kommt es durch BAP zu Abweichungen, womit das u. g. Schaubild entsteht:

Grafik 56 – Durchschnittsentwicklung PKV nach BAP[17]

Eine BAP entsteht durch erhöhte Schäden (rot), welche einen erhöhten Kapitalbedarf (grün) auslöst, der durch erhöhte Prämien (blau) gedeckt wird.

Alterungsrückstellungen: Gesetzlicher Zuschlag

In Vorbereitung auf die damalige Liberalisierung des deutschen Versicherungsmarktes haben Aktuare Maßnahmen erwogen, um die Beitragslast ab dem 65. Lebensjahr zu senken.[18] Um die Beitragslast im Alter zu senken, wurde der gesetzliche Zuschlag (kurz GZ) in Höhe von bis zu 10% eingeführt,[19] der für jene Tarif gilt, die keine Sozialtarife sind oder zeitlicher Befristung unterliegen. Es gibt PKV-Bestandsverträge ohne diesen Zuschlag, denn bei seiner Einführung galt für Bestandskunden der Freiwilligkeitsvorbehalt.[20] Einige Versicherte wollten keinen Mehrbeitrag für eine kostenfreie Sparleistung aufbringen. Dies sind oft jene Kunden, welche über unbezahlbare Prämien im Alter klagen.

Er wird ab dem 21. Lebensjahr bis zum 60. Lebensjahr gezahlt. Er soll ab dem 65. Lebensjahr künftige Beitragsanpassungen auffangen. Etwaiges Restguthaben muss ab dem 80. Lebensjahr zur sofortigen Beitragssenkung verwendet werden.[21] Dieser Baustein ist kostenfrei, er wird in voller Höhe an die Versicherten durchgereicht.

Die DAV und einige Verbraucherschützer empfehlen den GZ künftig auf bis zu 15% zu erhöhen, um die zukünftigen Beitragsanpassungen weiter zu mildern, womit die Beiträge stabiler würden.[22] Gerne verschwiegen wird dabei, dass der GZ min. 5% betragen muss, aber höher sein darf. Er darf während der Vertragslaufzeit sinken, jedoch nicht steigen. Und jener Teil, der die 5% überschreitet, darf zur Deckung von Abschlusskosten (inklusive Vermittlungsentgelt) verwendet werden[23]

Alterungsrückstellungen: Anrechnungsbetrag

Der Anrechnungsbeitrag ist eine Sofortgutschrift, die den Unterschiedsbeitrag von einem Bestandskunden gegenüber einem Neukunden im gleichen Tarif ausmacht. Würde der Bestandskunde „Muster“ im Tarif „Beispiel“ 500€/Monat zahlen aber ein beliebiger Neukunde müsste 600€ zahlen, dann wäre der Anrechnungsbetrag 100€/Monat.

Nebst der Anrechnung beim internen Tarifwechsel[24] sorgt der Anrechnungsbetrag auch dafür, dass ein Bestandskunde nie mehr zahlen darf als ein Neukunde des gleichen Tarifs.[25] Beim internen Wechsel wird der Anrechnungsbetrag nicht in gleicher Höhe gutgeschrieben, weil der Zieltarif eine andere Kalkulationsgrundlage hat als der Ursprungstarif. Es wird kein Geld verloren, aber die Auswirkungen des angesparten Geldes ändern sich.

Die meisten Gesellschaften weisen diesen Beitrag nicht aus, er muss angefordert werden. Nicht jedes PKVU kann ihn Laien verständlich ausweisen, weil die technischen Mittel es nicht hergeben. Als positives Beispiel sei die DKV genannt, welche Kunden im internen Bereich Tarifwechseloptionen per Konfigurator zur Verfügung stellt und den Anrechnungsbetrag ausweist. Anbei ein Bildbeispiel eines alten Bestandskunden der DKV, wo der Anrechnungsbeitrag sowie die sonstigen Alterungsrückstellungen als „Rabatt“ bezeichnet werden:

Grafik  – Screenshot aus dem DKV-Umstellungsangebot eines VN vom 12.12.2012

Der Kunde war fast 40 Jahre Mitglied der DKV und hat hohe Rückstellungen aufgebaut, die hier u.a. als Rabatt auf Monatsbasis ausgewiesen sind. Der Wechsel in den Standardtarif hätte zur Folge gehabt, dass der heute 80-jährige nur 155,03€/Monat zu zahlen hätte. Er hat sich für eine leistungsstärkere Lösung entschieden aber das System bleibt auch bei besseren Tarifen das Gleiche!

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Quellen

[1] §6 KVAV Kopfschäden http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__6.html

[2] 2020-12 PKV Verband – Zahlenbericht 2019 – S. 60

[3] §341f III HGB Deckungsrückstellung https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__341f.html iVm §§ KVAV http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/ iVm §25 RechVersV Deckungsrückstellung https://www.gesetze-im-internet.de/rechversv/__25.html iVm §§ VAG https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/

[4] 2020-01-23 Krankenversicherungsmathematik – Andreas Leckner – S. 134 & 135

[5] 1994-04-21 BGH IV ZR 192/98 https://research.wolterskluwer-online.de/document/14f5a944-f10c-41ba-8c63-714e1f395815

[6] 2016-05-23 Spiegel Online – Versicherer zieht sich aus Tabakkonzernen zurück https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/axa-beendet-finanzierung-von-tabakkonzernen-a-1093592.html

[7] 2016-05-23 Süddeutsche – Versicherer Axa will keine Tabakkonzerne finanzieren https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/versicherungen-versicherer-axa-will-keine-tabakkonzerne-finanzieren-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160523-99-40758

[8] 2014-04 TAZ – Rente aus Schmutzgeld https://taz.de/Fragwuerdige-Versicherungs-Investitionen/!5044476/

[9] 2022-02 VersicherungsJournal (sic!) Extrablatt – S. 10-17 – Ohne Waffen, Tabak und Kinderarbeit

[10] 1992-09-17 Bundesgesetzblatt – Gesetz zum Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzungen verursachen oder unterschiedslos wirken können (VN-Waffenübereinkommen) – S. 958 ff https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl292s0958.pdf%27%5D__1654743014002

[11] §146 II VAG Substitutive Krankenversicherung https://dejure.org/gesetze/VAG/146.html

[12] 2015-04 DAV Aktuar Aktuell 29 S. 8 Abs. 1 – Die aktuelle Beitragsanpassungsklausel in der PKV -Wirkungsweise, Problemfelder und Lösungsansätze

[13] „ohne Datum“, Aufruf 2021-03-21 PKV Verband e.V. – Zukunftsuhr https://zukunftsuhr.de/

[14] 2020-12 PKV-Verband – Zahlenbericht 2019 – S8.

[15] 2018-04-16 DAV e. V. – Leitfaden für das Grundwissen Fach Versicherungsmathematik – S. 65

[16] 2010-04-29 DAV – PKV – Prinzipien und Fakten S. 10 https://aktuar.de/Dateien_extern/DAV/Pressemappen/PP_8_2010-04-29-Werkstattgespraech_PKV-Prinzipien_und_Fakten.pdf

[17] 2010-04-29 DAV – PKV – Prinzipien und Fakten S. 21 https://aktuar.de/Dateien_extern/DAV/Pressemappen/PP_8_2010-04-29-Werkstattgespraech_PKV-Prinzipien_und_Fakten.pdf

[18] 1994 Modifizierung des Kalkulationsverfahrens in der deutschen Privaten Krankenversicherung (PKV) zur Beitragsentlastung älterer Versicherter. Insurance: Mathematics and Economics, 14(1), 69. – https://sci-hub.ru/10.1016/0167-6687(94)90425-1

[19] §149 VAG Prämienzuschlag der substitutiven Krankenversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__149.html

[20] „ohne Datum“, Aufruf 2021-11-29 versicherungs magazin – Gesetzlicher Zuschlag https://www.versicherungsmagazin.de/lexikon/gesetzlicher-zuschlag-1945391.html

[21] §150 VAG Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__150.html; früher §12a VAG a.F. Alterungsrückstellung; Direktgutschrift https://dejure.org/gesetze/0VAG311215/12a.html

[22] 2021-12-23 Versicherungsbote – BdV-Chef Kleinlein: „Privat Krankenversicherte sind keine Bürger zweiter Klasse!“ https://www.versicherungsbote.de/id/4904489/BdV-Chef-Kleinlein-Privat-Krankenversicherte-sind-keine-Burger-zweiter-Klasse/?partnerid=nl5876123

[23] 2013-09-13 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung

Leitfaden für PKV-Aktuarinnen und -Aktuare – S. 191-193 – https://www.mathematik.uni-muenchen.de/~lenckner/PKV_Aktuar_2013_2013_09_09.pdf

[24] §204 I VVG Tarifwechsel https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__204.html

[25] §13 I KalV Anrechnung der erworbenen Rechte und der Altersrückstellung bei einem Tarifwechsel https://www.buzer.de/gesetz/5735/a78720.htm

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