Wartezeiten

Zwar gibt es theoretisch Wartezeiten für bestimmte Leistungen aber alle PKV verzichten auf diese, wenn ein nahtloser Übergang einer substitutiven Vorversicherung erfolgt.

Für nicht substitutive Bausteine sind tarifliche Wartezeiten denkbar, die nicht abgegolten werden können, z. B. bei Schwangerschaft für Pflegetagegelder oder Wahlleistungen im Krankenhaus.

Wenn Sie ein Sonderfall sind, z. B. mit einer Auslandsversicherung, Reiseversicherung oder ohne Versicherung, müssen Sie auf dieses Thema achten. Außerdem drohen dann ggf. Strafbeiträge aufgrund Verstoßes gegen die Versicherungspflicht für nichtversicherte Zeiten in Deutschland.

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