Optionsrechte

Die MB/KK 2009 kennen keine Optionsrechte. Lediglich der gesetzliche Wechsel in den Standardtarif oder in den Basistarif sind geregelt.[1] Hinzu kommt die gesetzliche Regelung für die Zwangsüberführung im Notlagentarif.[2]

Dazu gibt es eine Reihe sonstiger gesetzlicher Optionen:

Deshalb ist es nötig, dass viele Zusatzregelungen getroffen werden, wenn die PKV dem Leben anpassbar sein soll.

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Die AGB, Datenschutzerklärung etc. habe ich zur Kenntnis genommen. Quelle: https://die-finanzpruefer.de/impressum-datenschutz/

Quellen

[1] „ohne Datum“, Aufruf 2020-08-01 PKV-Verband MB/KK 2009 – §19 Wechsel in den Standardtarif & §20 Wechsel in den Basistarif https://www.pkv.de/service/rechtsquellen/musterbedingungen/mb_kk_2009.pdf

[2] §193 VI S.4 ff VVG iVm §193 VII VVG https://dejure.org/gesetze/VVG/193.html

[3] §199 II & III VVG Versicherte Person, Versicherungspflicht https://dejure.org/gesetze/VVG/193.html

[4] §146 I 4 VAG Substitutive Krankenversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__146.html iVm §204 I 1 VVG Tarifwechsel https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__204.html

[5] §204 IV VVG Tarifwechsel https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__204.html