Hilfsmittel – Die Hardware der Medizin

Hilfsmittel sind die „Hardware“ der Krankenversicherung. Unterschieden wird dabei zwischen einfachen Hilfsmitteln – z. B. Bandagen, Brillen, orthopädische Schuhe etc. – sowie großen Hilfsmitteln, z. B. Vorlesegeräte, Heimdialysegeräte etc. Weder existiert eine allgemeinverbindliche noch abschließende Definition, so dass es auf den jeweiligen Tarif ankommt, wie konkret er die Hilfsmittel definiert.

Zu den Kosten für Hilfsmittel können die Anschaffung gehören, die Leihe oder auch die Wartung.[1]

Unterschieden werden drei Hilfsmittel-Kataloge:

Grafik – Arten von Hilfsmittelkatalogen

Geschlossener Hilfsmittelkatalog

Beim geschlossenen Katalog gibt es eine feste Liste. Was dort steht, ist versichert. Was fehlt, das ist nicht versichert. Anbei eine beispielhafte Formulierung:

„Als Hilfsmittel gelten ausschließlich: …“[2]

Halb-offener Hilfsmittelkatalog

Der halb-offene Katalog ist ebenfalls eine Liste, die aber per Zusatzformulierung für lebenserhaltende Hilfsmittel offen ist. D. h. was Ihr Leben verlängern kann, ist prinzipiell versichert. Was in der Theorie nett klingt, kann in der Praxis Ärger bedeuten, weil es eine medizinische Indikation geben muss. Außerdem möchte niemand beim Kampf um Leben und Tod noch mit seiner Versicherung ringen müssen. Anbei eine beispielhafte Formulierung:

„Es besteht Versicherungsschutz für folgende medizinische Hilfsmittel: …

Darüber hinaus sind grundsätzlich lebenserhaltende Hilfsmittel erstattungsfähig, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein hier genanntes Hilfsmittel gewährleistet werden kann.“[3]

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Quellen

[1] 2018-11-07 BGH Az. IV ZR 14/17 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=89700

[2] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Zitat Hanse Merkur Start Fit (KVE 04.12 Seite 63 – MB/KK 2009, TB/KK2009, TEIL II – I. Nr. 1.4)

[3] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Zitat Hallesche NK (Bisex NK Stand 01|2010, PM 169 – 09.10 Teil III Nr. 1.7)

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