Die hier gelieferten Informationen sind ein Auszug aus dem Buch HOW2PKV, erhätlich bei Amazon, welches weitere Informationen liefert.
Eine kostenfreie Erstberatung kann telefonisch oder – besser – als Termin erfolgen.
Wird ohne pauschale Begrenzung geleistet?
Zahnersatz ist eine medizinisch anspruchsvolle Behandlung, die sehr teuer werden kann. Deshalb begrenzen viele Tarife die Leistung auf eine bestimmte Anzahl Zähne pro Kiefer. Es nutzt nichts, wenn Sie z. B. nur vier Implantate pro Kiefer versichert hätten (typische Klausel in schlechten Tarifen), wenn Sie mehr benötigen, beispielsweise weil die Degeneration fortschreitet oder das alte Inlay wg. Wundinfektion oder schlechter Wundheilung unbrauchbar wird oder aus anderen Gründen ersetzt werden muss.
Problematisch sind ebenfalls Begrenzungen, die sich an der GKV orientieren, da diese nur eine Mindestversorgung (O-Ton „ausreichend“) leistet. Beispielsweise werden Erwachsenen-Kieferorthopädie oder Implantate nur in begründeten Ausnahmefällen erstattet,[1] was vom Bundessozialgericht als zulässige Beschränkung beurteilt wird.[2]
Sie sollten ohne pauschale Begrenzungen versichern.
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Quellen
[1] §28 II SGB V Ärztliche und zahnärztliche Behandlung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
[2] 2021-08-16 BSG – Az. B 1 KR 8/21 R https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2021/2021_08_16_B_01_KR_08_21_R.html