Wahlleistung Unterbringung im Krankenhaus

Zuerst sollten Sie überlegen, wo Sie behandelt werden möchten? Dazu sollten Sie recherchieren, bspw. über spezielle Suchmaschinen.[1]

Bitte beachten Sie auch, dass eine geplante Krankenhausbehandlung rechtzeitig angezeigt werden muss. Die Musterbedingungen sehen dafür bis zu zehn Tage nach deren Beginn vor.[2] Von dieser Empfehlung kann zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden, da eine Verbandsempfehlung aus kartellrechtlichen Gründen nicht verbindlich ist.[3]

Die Unterbringung wird in drei Stufen unterschieden:

Das Mehrbett-Zimmer kann dabei auch vier, fünf, sechs oder mehr Betten umfassen, da es von den Gegenheiten vor Ort abhängig ist. Der Trend geht bundesweit gen kleinere Zimmer.

Wenn Sie ins Krankehaus gehen, müssten Sie die u.g. Verträge angeboten bekommen, die Sie einzeln abschließen sowie jederzeit kündigen können:

  • Krankenhausaufnahmevertrag
  • Wahlleistungsvereinbarung Unterkunft
  • Wahlleistungsvereinbarung Privatarztwahl
  • Arztzusatzvertrag

Letzterer kann mündlich erfolgen, die anderen müssen schriftlich sein.

Sie können auch nur das „verbesserte“ Zimmer kaufen, die Wahlleistung Unterbringung. Die Krankenhäuser möchten das gerne vermeiden, weil es angeblich logisticher Aufwand sei, wenn Sie nur die Wahlleistung Unterbringung ohne Privatarztwahl in Anspruch nehmen wollen würden. Vermeintlich sollten Sie nicht unentgeltlich von etwaigen Besserleistungen profitieren, die damit in untrennbarem Zusammenhang stünden. Aber Sie müssen keine Wahlleistungen Privatarztwahl in Anspruch nehmen.[4] Sie dürfen auch nur die gesondert Wahlleistung der Unterkunft wählen.[5] Die Art der Unterkunft sollte keinen Einfluss auf die Behandlung haben, und hat es meistens auch nicht. Aber wenn Sie keine Lust auf Schnarcher haben, sich die Toilette nicht mit mehreren Menschen teilen wollen, nicht die Dusche auf dem Flur benutzen wollen tc., dann sollten Sie ein Einbett-Zimmer erwägen, wo Sie eine separate Nasszelle erhalten.

Anbei ein Beispiel, wie eine Wahlleistungsvereinbarung für für Unterbringung aussehen kann:

Grafik  – Wahlleistung Privatarztwahl

Wie setzt sich der Preis für die Wahlleistung Unterkunft zusammen?

Die Preise für die Wahlleistung Unterkunft setzen sich aus einem zweistufigen Bewertungsmodell zusammen:

Grafik  – Berechnung Zimmerzuschlag im Krankenhaus

Der Zimmerzuschlag ergibt sich als Produkt aus diesen Faktoren. Das Nachvollziehen einer entsprechenden Berechnung gestaltet sich komplex.

Sie sollte nur Krankenhäuser besuchen, die mit dem PKV-Verband Absprachen haben oder die Rechnungen analog zu deren Preisen aufbauen. In jedem Fall sollten sie örtliche Vergleichspreise recherchieren,[6] auch wenn Sie das nicht müssen.

Für das Freihalten eines Bettes fallen oft ebenfalls Gebühren an,[7] die nicht erstattet werden.

Generell können Sie immer vor Ort entscheiden ein Upgrade einkaufen, wobei Sie die Differenz ggf. selbst bezahlen müssen. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sind dabei weitestgehend genormt. Moderne Krankenhäuser setzen dabei verstärkt auf Hotelerie. Anbei dazu ein Bild von der Privatstation (G4) des Klinikum Maria Hilf in Mönchengladbach, das den Autor im August 2019 nachts aufgenommen hat. Eine Lounge, mit gratis Getränken, Snacks und Büchern für den Patienten sowie seine Gäste.

Grafik  – 2019-08-05 Aufnahme Privatstation Maria Hilf Klinik Mönchengladbach

Erkennbar sein sollten ein 64 ZolL 4K TV, diverse Kaltgetränke, eine Kaffeemaschine sowie diverse Snacks und Bücher. Ausreichend Sessel und Sofas werten den durch Glastüren gesäumten Raum auf.

Für eine medizinische Behandlung ist das nicht nötig, obwohl das Wohlbefinden indirekt die Heilung verbessert. Es ist Luxus, den Sie so nicht in jedem Hospital finden.

Mindestanforderung Wahlleistung Unterbringung:

Min. 2-Bett-Zimmer zur Vermeidung des Mehrbett-Zimmers. Ohne 2-Bett-Zimmer können Probleme wegen der räumlichen Trennung auftreten. Neue Krankenhäuser haben meist nur noch 2er oder 1er Zimmer.


Optimum Wahlleistung Unterbringung:

1-Bett-Zimmer zwecks freier Auswahl in jeder Klinik. Vermeidung von Störfaktoren, z. B. Schnarcher. Erhöhte Regenerationschance, z. B. bei Stationen mit Infektionskrankheiten.

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Quellen

[1] PKV-Verband – Krankenhaus-Suche https://www.derprivatpatient.de/krankenhaus/krankenhaussuche

[2] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-19 §9 I MB/KK 2009 https://www.pkv.de/service/rechtsquellen/musterbedingungen/mb_kk_2009.pdf

[3] 2020-04-08 experten report – Der Geltungsbereich der Krankentagegeldversicherung https://www.experten.de/2020/04/08/der-geltungsbereich-der-krankentagegeldversicherung/

[4] 2019-01-21 Verbraucherzentrale – Ihre Rechte als Patient bei Wahlleistungen im Krankenhaus https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/ihre-rechte-als-patient-bei-wahlleistungen-im-krankenhaus-11698

[5] §17 IV KHEntgG https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__17.html

[6] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 PKV-Verband – Krankenhaussuche https://www.derprivatpatient.de/krankenhaus/krankenhaussuche

[7] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 PKV-Verband – Wahlleistung Unterkunft https://www.derprivatpatient.de/krankenhaus/abrechnung/wahlleistung-unterkunft

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