Die hier gelieferten Informationen sind ein Auszug aus dem Buch HOW2PKV, erhätlich bei Amazon, welches weitere Informationen liefert.
Eine kostenfreie Erstberatung kann telefonisch oder – besser – als Termin erfolgen.
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Die Begriffe Kur und Reha werden oft synonym verwendet, haben aber klare Unterschiede. Die Kur kann als Vorsorge verstanden werden, während die Reha die Nachsorge ist. Der Fachbegriff lautet „Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit“, der in diversen Gesetzen und Reformvorschlägen Niederschlag findet, umgangssprachlich aber auch als „Urlaub für die Gesundheit“ bezeichnet wird.[1] Das BMG fördert eine vernetzte Arbeitswelt, in der -Prävention an verschiedenen Stellen beachtet werden soll.[2]
Die Kur ist in der privaten Krankenversicherung separat zu versichern, wobei zwischen ambulanten sowie stationären Kuren unterschieden wird. Sie können beides oder nur einen Bereich einzeln versichern.
Ergänzend oder alternativ kann ein sog. Kurtagegeld abgeschlossen werden, dass Ihnen ein tägliches Budget auszahlt, über das Sie frei verfügen können. Dies ist deshalb empfehlenswert, weil der Kurarif in der Regel nur für die Medizin sowie teilweise für die Unterkunft leistet, nicht jedoch für die Verpflegung sowie sonstige Aktivitäten.
Ein Kurtagegeld kann oft auch bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden als der Hautpvertrag. Auch eine spätere Beantragung ist denkbar, wobei ein erhöhtes Eintrittsalter sowie eine Gesundheitsprüfung Hindernisse sein könnten.
Der Abschluss ist höchst individuell zu bewerten. Die Prämien bewegen sich oft im einstelligen oder niedrig zweistelligen Bereich.
Wichtig ist, dass unabhängig davon ob Sie Kuren versichern möchten oder nicht, dass Sie die Kurortklausel ausschließen. Sie laufen ansonsten Gefahr, dass Ihre Behandlung nicht erstattet wird, wenn der Kurort nicht zufällig auch der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ist.[3]
Steuer-Tipp: Kurleistungen können bei Bedarfsbestätigung durch den Amtsarzt oft als außerordentliche Belastung bei der Steuer angegeben werden. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit können die Kurkosten oft bei den Werbungskosten angesetzt werden. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an Ihren Steuerberater.
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Quellen
[1] 2018-01-18 4QD – Qualitätskliniken.de GmbH -Unterschied Reha und Kur https://www.qualitaetskliniken.de/reha-haeufige-fragen/unterschied-reha-und-kur/
[2] 2018-02-07 Bundesministerium für Gesundheit – Gesund bleiben: Prävention und Gesundheitsförderung https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenversicherung-praevention.html
[3] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-19 §5 I e) MB/KK 2009 Einschränkung der Leistungspflicht https://www.pkv.de/service/rechtsquellen/musterbedingungen/mb_kk_2009.pdf