Hospiz und Palliativstation

Wir alle werden sterben! Nicht jeder hat das Glück daheim über Nacht in den Tod zu entschlummern. Bei einigen Patienten ist der Aufenthalt im Hospiz oder einer Palliativstation sinnvoll, was stationär oder ambulant erfolgen kann. Ein Sterben in Würde unter Wahrung der Selbstautonomie ist das Ziel.[1]

Das Hospiz wird dabei umgangssprachlich auch als Sterbehaus bezeichnet, obwohl das Personal versucht diesen Terminus zu vermeiden.

Die Palliativstation eines Krankenhauses ist spezialisiert auf die Behandlung von Schwerstkranken, bei denen meist keine Aussicht auf Heilung der Krankheit besteht.

Beides ist nicht zu verwechseln mit Altenheimen, Altenwohnanlagen oder Wohnstiften, die zwar auch Pflegebedürftige oder Schwerstkranke haben, wo es jedoch nur eine Begleiterscheinung ist.[2]

Etwaige Mischformen sowie flankierende Dienste unterliegen dem Wandel. Eine aktuelle Definition finden Sie beim Palliativ-Portal.[3]

Die Musterbedingungen MB/KK 2009 der PKV sehen keine Leistungen für die Palliativversorgung bzw. des Hospizes vor, wenn es sich nicht um Maßnahmen handelt, die im Zusammenhang mit dem definierten Leistungsfall stehen. Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten zu 90% aus der Pflegeversicherung gezahlt, bei Kinderhospizen 95%,[4] wobei die Mindestverweildauer von 28 Tagen auf Antrag verlängert werden kann.

Bei PKV Versicherten wird gezahlt, was im Tarif vereinbart ist. Das kann auch gar nichts sein, wie bei vielen alten oder billigen Tarifen. Das begründete in der Vergangenheit widerholt schlechte Presse.[5] Auch werden bei Privatpatienten gelegentlich Reservierungsgebühren und andere Extra-„Leistungen“ berechnet. Analog den Regeln für Altenheimen, sind solche Gebühren wahrscheinlich unzulässig und somit anfechtbar.[6]

Dies führte dazu, dass der PKV-Verband verschiedene Kooperationen geschlossen hat, die sich an der gesetzlichen Regelung für Kassenpatienten orientieren. Es kann ein Zuschuss beantragt werden, der zu 90% von den Krankenassen sowie zu 10% vom PKV gezahlt wird, wenn die entsprechenden Förderbedingungen erfüllt sind.[7]

Da es sich hier um Verbandsverhandlungen handelt, und nicht um vertraglich zugesicherter Inhalte, kann diese Zuschussregel zukünftig entfallen.

Da die Aufnahme meistens geplant erfolgt, sollten Sie im Vorfeld einen Kostenvoranschlag sowie eine Kostenzusage einholen.

Auch die Pflegeberatung für Privatversicherte könnte eine Lösung sein, zumal es oft um Trauerbewältigung für die Angehörigen gilt, nachdem der eigentliche Patient verstorben ist. Dies gilt insbesondere für Kinderhospize, weil die Verweildauern hier Monate, teils sogar noch Jahre betragen können.[8]

Die Kosten für einen Hospizplatz liegen im Bundesdurchschnitt bei über 8.100€/Monat, Tendenz steigend[9] Die Pflegekasse ist finanziell vergleichsweise gut aufgestellt, wird wegen der massiven Demographieprobleme aber weitere Kürzungen erleben.

Es ist möglich die Kosten für ein Hospiz tariflich abzusichern, statt nur via Verweis auf die Pflegekasse. Aus heutiger Sicht ergibt dies wenig Sinn, mit Blick auf die Zukunft könnte es eine wichtige Option werden.

Alternativ muss der Eigenanteil für ein Pflegeheim mit gesondertem Aufwand berücksichtigt werden. Dies wird heute deshalb nicht gemacht, weil das Hospiz aufgrund der noch sehr hohen Förderung für den Patienten die optimale Lösung ist.

Wünschenswert wäre es, wenn die privaten Krankentagegeldversicherungen oder Pflegetagegeldversicherungn das Hospiz bzw. die Palliativstation als Leistungsauslöser anerkennen würden, denn es herrscht nicht automatisch Pflegebedürftigkeit, wenn ein Hospiz nötig wird.

Mindestanforderung Hospiz / Palliativstation

Ohne Beschränkungen versichern. Alternativ ambulante Palliativversorgung.


Optimum Hospiz / Palliativstation

Ohne Beschränkungen versichern. Zusätzlich ambulante Palliativversorgung.

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Quellen

[1] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Deutscher Hospiz- und Palliativverband e. V. – Am Ende zählt der Mensch https://www.dhpv.de/

[2]  2018-10 Arbeitspapier: Vergütung von Leistungen der Sterbebegleitungen – Eine Analyse; S. 3 https://opus.ostfalia.de/frontdoor/deliver/index/docId/979/file/Verg%c3%bctung_Sterbebegleitung.pdf

[3] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Palliativ-Portal von Dr. med. Jörg Cuno – Begriffe und Definitionen https://www.palliativ-portal.de/Definitionen

[4] §39a SGB V Stationäre und ambulante Hospizleistungen https://dejure.org/gesetze/SGB_V/39a.html

[5] 2014-07-30 Focus Online – Werden sterbenskranke Privatpatienten benachteiligt? https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/luecke-im-versicherungsschutz-privatversicherungen-lassen-sterbenskranke-allein_aid_1000565.html

[6] 2021-08-20 Version §15 I S2 WBVG Besondere Bestimmungen bei Bezug von Sozialleistungen https://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/__15.html iVm §87a I S4 SGB XI Berechnung und Zahlung des Heimentgelts https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__87a.html

[7] 2015-04 PKV-Verband – PKV Publik 4.2015 – Eine wichtige Aufgabe https://www.pkv.de/service/pkv_publik/archiv/2015/pkv-publik-nr-04-2015/eine-wichtige-aufgabe/

[8] 2020-07-13 Bundesministerium für Gesundheit – Hospiz https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/h/hospiz.html

[9] 2018-10 Arbeitspapier: Vergütung von Leistungen der Sterbebegleitungen – Eine Analyse; S. 31 https://opus.ostfalia.de/frontdoor/deliver/index/docId/979/file/Verg%c3%bctung_Sterbebegleitung.pdf

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