Exkurs Schwangerschaft: Welche Leistung bekomme ich?

Sie bekommen für die reguläre Entbindung und alle damit zusammenhängenden Behandlungen die tariflichen Leistungen. Nicht mehr und nicht weniger.

Außer: Wenn ein PKV-Antrag gestellt wird, während die werdende Mutter schwanger ist, sehen viele Tarife die Beschränkungen auf Regelleistungen vor. Eine Ablehnung des Antrags aufgrund von Schwangerschaft wäre nicht rechtens, wegen Verstoß gegen das Diskriminierungsgebot. Wer bei den Antragsangaben lügt, der risikiert jedoch den kompletten Schutz bzw. muss hilfsweise in den teuren Basistarif, wo es nur Regelleistungen gibt. Eine Schwangerschaft wird nur in absoluten Ausnahmen glaubhaft als unbekannt dargelegt werden können.

Beachten Sie, dass die Kindernachversicherung aufgrund der zu kurzen Laufzeit ggf. nicht möglich ist. Im Falle von Komplikationen drohen der Mutter finanzielle Folgen und der Nachwuchs bekommt ggf. keinen vollwertigen PKV-Schutz.

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