Die hier gelieferten Informationen sind ein Auszug aus dem Buch HOW2PKV, erhätlich bei Amazon, welches weitere Informationen liefert.
Eine kostenfreie Erstberatung kann telefonisch oder – besser – als Termin erfolgen.
Die hier gelieferten Informationen sind ein Auszug aus dem Buch HOW2PKV, erhätlich bei Amazon, welches weitere Informationen liefert.
Eine kostenfreie Erstberatung kann telefonisch oder – besser – als Termin erfolgen.
Wie sind Brille und LASIK versichert?
Die Brille ist kein diskussionswürdiger Punkt im Rahmen der PKV Beratung! Die Leistung ist mal mehr oder mal minder gut, jedoch gibt es überall Sublimits, die bestimmte Erstattungsgrenzen sowie Bezugsdauern kennen. Da der aktive Brillenträger bei Antragsstellung einen Zuschlag wird zahlen müssen, alternativ keine Leistung bekommt, ist dies kein diskussionwürdiger Punkt! Die Brille ist kein Auswahlkriterium für eine PKV, sondern nur Werbebotschaft für fragwürdige Verkäufer.
Relevant ist ggf. das Thema LASIK (Laser-in-situ-Keratomileusis), wo mittels Excimer-Laser eine Korrektur der optischen Fehlsichtigkeit vorgenommen werden kann.[1]
Gut ist, wenn der Tarif keine Auskunft zur LASIK trifft, denn dann ist es als medizinisch notwendige Heilbehandlung unbegrenzt mitversichert.
Schlecht ist, wenn der Tarif Aussagen mit Sublimits trifft, z. B. 4.000€ für beide Augen. Solche Sublimits stellen den Versicherten schlechter als eine Nichterwähnung! Leider versuchen Verkäufer, befeuert von den Software-Anbietern, durch die Höhe der Sublimits den Wettbewerb in die falsche Richtung zu verzerren. Es gibt zurzeit keine Vergleichssoftware, wo das Thema LASIK automatisch gefiltert werden kann. Die Auswahl muss per Hand erfolgen, denn nicht alle Gesellschaften liefern die relevanten Informationen mit. Dazu ein positives Bildbeispiel, wie so etwas aussehen kann:
Grafik – 2020-02-25 Screenshot Levelnine PKV im Tarif Allianz AktiMed Plus 100 AWOPTU PVN KTA7W
Besonders dreist ist, dass einige Anbieter im oberflächlichen Vergleich von „unbegrenzter“ Erstattung sprechen aber in den Tarifdetails mit diversen Sternchen sowie Fußnoten arbeiten, welche die Leistung einschränken. Ein warnendes Beispiel, wie die Schlechtleistung verschleiert werden kann:
Grafik – 2020-08-07 Screenshot Levelnine PKV im Tarif ARAG MedBest 1500 FlexiPro PVN
Auf den ersten Blick sieht es so aus, als hätten Sie alle zwei Jahre auf bis zu 600€ Anspruch. Stimmt auch, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen, die man erst händisch zum Vergleich hinzu wählen muss. Auch schließt hier die OP den Bezug einer Brille aus. Geht also die OP schief oder bringt nicht den gewünschten Erfolg, sind Sie als Versicherter gleich doppelt gekniffen.
Die Brille als Selektionsmerkmal ist grober Unfug. Der Einbezug von LASIK als Selektionskriterium ist oft zweitrangig, da kein existenzbedrohendes Risiko darstellend, sondern Kosmetik oder Bequemlichkeit darstellend. Medizinisch notwendigen Behandlungen am Auge sind hiervon unabhängig erstattungsfähig, z. B. die Entfernung von Fremdkörpern etc.
Mindestanforderung Brille / LASIK
Keine Mindestanforderung.
Optimum Brille / LASIK
Für LASIK sollte keine Einschränkung oder Summenbegrenzung gelten.
Eine gute Beratung spart dir Zeit und…
…bringt dir bessere Ergebnisse! Probier es aus, am besten jetzt!
Quellen
[1] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e. V. – Patienteninformation zur LASIK http://aad.to/krc/patinf_lasik1.php