Offener Hilfsmittelkatalog bzw. Verzicht auf Katalog

Der offene Katalog ist kein Katalog, denn es heißt vereinfacht, dass entsprechend verordnete Hilfsmittel erstattungsfähig sind. Anbei eine beispielhafte Formulierung:

„Hilfsmittel (außer Brillen und Kontaktlinsen)

Hierunter fallen technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Erstattet werden auch Aufwendungen für das Ausleihen von Hilfsmitteln (bis max. zur Kostenhöhe des Anschaffungspreises) und zur Reparatur oder Wartung der Hilfsmittel, jedoch keine Batterien für Hörgeräte.“[1]

Der offene Katalog ist einfacher, verständlicher, bietet mehr Sicherheit und Schutz. Es ist auch deshalb wichtig, weil bestimmte sehr teure Hilfsmittel (z. B. der Treppenlift oder die Heimdialyse) fast nie eine medizinische Notwendigkeit darstellen und daher sonst nicht versicherbar sind,[2] aber erheblich mehr an Lebensqualität liefern.

Sie sollten 100% eines offenen Hilfsmittelkatalogs versichern. Wenn Sie weniger als 100% versichern, laufen Sie immer Gefahr bis zur gesetzlichen Grenze von 5.000€ in Eigenleistung treten zu müssen.

Exkurs: Fake-Kataloge für Hilfsmittel am Beispiel der Gothaer

Wenn Sie einen Katalog haben, besitzen nur einen Rechtsanspruch auf die dort definierten Hilfsmittel. In der Vergangenheit gab es vertriebliche Mogelpackungen, die ein anderes Bild suggerieren sollten. Beispielsweise warb die Gothaer einst mit ihrer Hilfsmittel-Garantie unter dem Titel Prospekt zur Hilfsmittelgarantie. Anbei ein Bildausschnitt des damaligen Flyers.

Grafik – Gothaer Hilfsmittelgarantie in Prospektform

Leider gibt es keine Prospekthaftung bei Versicherungen. Es war eine Mogelpackung um den Verkauf anzukurbeln. Erst auf Nachfrage bestätigte die Gothaer den problematischen Sachverhalt:

[3]

Erst mediale Shitstorms sowie die Blogbeiträge von Kollegen brachten die Gothaer zum umlenken. Erst anderhalb Jahre später wurde der Prospekt zum Vertragsbestandteil.[4] Erst ab dann bestand ein Rechtsanspruch für deren Versicherte!

Leider sind nur noch Blogbeiträge als Quellen vorhanden. Anscheinend hat die Gothaer viel Mühen darauf angewandt entsprechende Berichte digital zu verdrängen.

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Quellen

[1] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Zitat Alte Oldenburger A90/100 (A90/100m A80/100 Stand: 01/2013, A Nr. 6)

[2] 2019-02-25 OLG Rostock Az. 4 U 156/18 https://openjur.de/u/2209463.html

[3] 2009-09-15 S. H. C. GmbH – Wie Kunden und Vermittler für dumm verkauft werden sollen – das Gothaer Hilfsmittelmanagement in der PKV https://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wie-kunden-und-vermittler-fuer-dumm-verkauft-werden-sollen-das-gothaer-hilfsmittelmanagement-in-der-pkv/

[4] 2012-02-22 S.H.C. GmbH – Versicherungsmakler Sven Hennig – Jetzt aber: Änderungen in den Bedingungen der Gothaer Krankenversicherung zur Hilfsmittelversorgung https://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/jetzt-aber-aenderungen-in-den-bedingungen-der-gothaer-krankenversicherung-zu-der-hilfsmittelversorgung/

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